Einsichtnahme in die Zwischenprüfungsklausuren

Allgemeine Informationen

Die Einsichtnahme in die Zwischenprüfungsklausuren des aktuellen Termins (d. h. die Klausuren früherer Prüfungstermine können aus organisatorischen Gründen nicht mit ausgelegt werden) findet zentral an einem Termin, der jeweils vom Dekan der Juristischen Fakultät durch Aushang festgesetzt wird, statt.

In der Regel findet der Termin in der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn des neuen Semesters statt.

 

Wichtige Information

Eine Einsichtnahme außerhalb dieses festgesetzten Termins ist nicht möglich.

 

Die aktuellen Einsichtsnahmetermine finden Sie hier [WORD]

Bitte nehmen Sie zur Einsichtnahme einen amtlichen Lichtbildausweis mit (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).

Wenn Sie an dem Einsichtnahmetermin terminlich oder persönlich verhindert sind, können Sie eine Person Ihres Vertrauens durch eine schriftliche Vollmacht mit der Einsichtnahme betrauen.
Diese Person muss im Besitz dieser formlosen Vollmacht sein und diese zusammen mit dessen (eigenem) amtl. Lichtbildausweis unaufgefordert dem Aufsichtspersonal vorlegen.

 

Weitere wichtige Information

Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht zulässig ist, die Klausuren außerhalb des Hörsaales zu verbringen, ebenso das Fertigen von Ablichtungen oder Kopien oder das Besprechen der Texte durch elektronische Aufzeichnungsgeräte (Diktiergeräte). Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten! Papier und Stifte für evtl. Aufzeichnungen werden vom Prüfungsamt gestellt und sind zu verwenden.