Hinweis | ||
Zu jeder Teil-Prüfung zur Zwischenprüfung, aber auch zu Wiederholungs- prüfungen oder für Nachtermine im Falle einer Erkrankung im vorher gehenden Termin, müssen Sie sich im Prüfungsamt mit einem Anmelde- vordruck anmelden. Einen Hinweis auf die notwendigen Prüfungsunterlagen finden Sie hier. | ||
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Studierende, die an einer Klausur zu einer Studien begleitenden Veranstaltung, jedoch NICHT zu einer Zwischenprüfungsklausur anmelden möchten (z. B. ERASMUS-Studenten oder zum Zwecke der Ablegung eines Scheines), müssen sich direkt mit dem dortigen Lehrstuhl in Verbindung setzen. | ||
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Folgende Meldeschlüsse (Ausschlussfristen) wurden festgelegt | ||
Prüfung im Anschluss an das Wintersemester : |
| Prüfung im Anschluss an das Sommersemester : |
Meldeschluss : 10. Januar |
| Meldeschluss : 10. Juni |
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Bitte unbedingt beachten | ||
Die Meldeschlüsse sind sog. Ausschlussfristen, d. h. nach diesen Terminen eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen werden. Zu den Prüfungen können Sie sich über SB@Home anmelden. | ||