Prüfungsanmeldung

Hinweis

Zu jeder Teil-Prüfung zur Zwischenprüfung, aber auch zu Wiederholungs- prüfungen oder für Nachtermine im Falle einer Erkrankung im vorher gehenden Termin, müssen Sie sich im Prüfungsamt mit einem Anmelde- vordruck anmelden.

Einen Hinweis auf die notwendigen Prüfungsunterlagen finden Sie hier.

 

Studierende, die an einer Klausur zu einer Studien begleitenden Veranstaltung, jedoch NICHT zu einer Zwischenprüfungsklausur anmelden möchten (z. B. ERASMUS-Studenten oder zum Zwecke der Ablegung eines Scheines), müssen sich direkt mit dem dortigen Lehrstuhl in Verbindung setzen.
Die Lehrstuhlsekretariate teilen dem Prüfungsamt jeweils nach Ablauf der im folgenden Absatz festgelegten Meldeschlüsse die Anmeldezahlen zur besseren Planung der Prüfungsräume und der -abläufe mit. Die Anmeldung zu den Abschlussklausuren (Scheinerwerb als Zulassungsvoraussetzung zu den Hauptfächern) oder sonstigen Veranstaltungen (Ferienhausarbeit) erfolgt ebenfalls direkt am jeweiligen Lehrstuhl!

 

Folgende Meldeschlüsse (Ausschlussfristen) wurden festgelegt

Prüfung im Anschluss an das Wintersemester :

 

Prüfung im Anschluss an das Sommersemester :

Meldeschluss : 10. Januar

 

Meldeschluss : 10. Juni

 

 

 

Bitte unbedingt beachten

Die Meldeschlüsse sind sog. Ausschlussfristen, d. h. nach diesen Terminen eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen werden.

Zu den Prüfungen können Sie sich über SB@Home anmelden.

Die Antragsformulare für Prüfungen höherer Semester, für die Sie sich noch nicht über SB@Home anmelden können, finden Sie hier.