Zahnärztliche Vorprüfung
Die zahnärztlichen Vorprüfungen finden in der Regel in der Zeit vom
10. Februar bis 30. April und vom 10. Juli bis 31. Oktober statt.
Meldeschluss im ersten Prüfungshalbjahr ist der 25. Januar,
im zweiten Prüfungshalbjahr der 25. Juni.
Bei der Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung sind dem Antrag folgende
Unterlagen in Urschrift beizufügen:
1. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, wurde diese im Ausland
erworbenen, ist Anerkennungsbescheid von dem Kultusminister eines
deutschen Landes erforderlich.
1.1 Lateinnachweis (gem. § 9 Abs. 3 ZAppO)
- erworben mit der Hochschulzugangsberechtigung,
- Eränzungsprüfung nach den Bestimmungen einer deutschen Schulbehörde
("Kleines Latinum"),
- Kursus der medizinischen Terminologie
2. Geburtsurkunde oder Auszug auch dem Familienbuch der Eltern
3. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
(nur wenn der jetzt geführte Name von dem in der Geburtsurkunde eingetragenen
abweicht)
4. vollständiges Studienbuch
5. Zeugnis über die naturwissenschaftliche Vorprüfung
6. Erklärung
7. Nachweise über
Naturwissenschaftliche Vorprüfung
(müssen bei der Meldung zahnärztlichen Vorprüfung auch abgegeben werden)
7.1 physikalisches Praktikum
7.2 chemisches Praktikum
Zahnärztliche Vorprüfung
7.3 anatomische Präparierübungen
7.4 physiologisches Praktikum
7.5 physiologisch-chemisches Praktikum
7.6 mikroskopisch-anatomischer Kursus
7.7 Kursus der technischen Propädeutik
7.8 Phantomkursus der Zahnersatzkunde I
7.9 Phantomkursus der Zahnersatzkunde II
8. Ausnahmebewilligungen
8.1 evtl. angerechnete Studienzeiten
8.2 evtl. anerkannte Praktika
Die Noten der Leistungsnachweise werden vom Dekanat im SB@home eingegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen
immer eigenhändig unterschrieben sein müssen!