Naturwissenschaftliche Vorprüfung
Die naturwissenschaftlichen Vorprüfungen finden in der Regel in der Zeit
vom 10. Februar bis 30. April und vom 10. Juli bis 31. Oktober statt.
Meldeschluss im ersten Prüfungshalbjahr ist der 25. Januar,
im zweiten Prüfungshalbjahr der 25. Juni.
Bei der Meldung zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung sind dem Antrag folgende Unterlagen in Urschrift beizufügen:
1. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, wurde diese im Ausland
erworbenen, ist Anerkennungsbescheid von dem Kultusminister eines
deutschen Landes erforderlich.
2. Geburtsurkunde oder Auszug auch dem Familienbuch der Eltern
3. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
(nur wenn der jetzt geführte Name von dem in der Geburtsurkunde
eingetragenen abweicht)
4. vollständiges Studienbuch
Nachweise über
5. physikalisches Praktikum
6. chemisches Praktikum
7. Ausnahmebewilligungen
7.1 evtl. angerechnete Studienzeiten
7.2 evtl. anerkannte Praktika
Nachreichtermin der Scheine:
spätestens bis zum ersten Tag der vorlesungsfreien Zeit des jeweiligen Semesters
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen immer
eigenhändig unterschrieben sein müssen!