Naturwissenschaftliche Vorprüfung

 

Die naturwissenschaftlichen Vorprüfungen finden in der Regel in der Zeit
vom 10. Februar bis 30. April und vom 10. Juli bis 31. Oktober statt.

Meldeschluss im ersten Prüfungshalbjahr ist der 25. Januar,
                      im zweiten Prüfungshalbjahr der 25. Juni.

Bei der Meldung zur naturwissenschaftlichen Vorprüfung sind dem Antrag folgende Unterlagen in Urschrift beizufügen:

  1.  Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, wurde diese im Ausland
       erworbenen, ist Anerkennungsbescheid von dem Kultusminister eines
       deutschen Landes erforderlich.

  2.   Geburtsurkunde oder Auszug auch dem Familienbuch der Eltern

  3.   Heiratsurkunde oder Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
        (nur wenn der jetzt geführte Name von dem in der Geburtsurkunde
        eingetragenen abweicht)

  4.   vollständiges Studienbuch

Nachweise über

  5.   physikalisches Praktikum

  6.  chemisches Praktikum

  7.   Ausnahmebewilligungen

  7.1 evtl. angerechnete Studienzeiten

  7.2 evtl. anerkannte Praktika

Nachreichtermin der Scheine:
spätestens bis zum ersten Tag der vorlesungsfreien Zeit des jeweiligen Semesters

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen immer
eigenhändig unterschrieben sein müssen!