Zuständig für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium
der Zahnmedizin auf Grund im Ausland betriebener Zahnmedizinstudien
oder im In- oder Ausland betriebener verwandter Studien (nur wenn
in Bayern bereits immatrikuliert oder wenn der Antragssteller noch keinen
Studienplatz hier in Bayern hat, aber sein Wohnsitz sich in Bayern befindet) ist:

Regierung von Oberbayern

Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon (089) 2176 2634

 

 

E-mail: Landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de


  Antrag      

Für die Inaussichtstellung einer Studienzeitanrechnung auf ein im Bundesgebiet

beabsichtigtes Studium der Zahnmedizin ist für Antragsteller, die im Ausland

wohnen, aber in der Bundesrepublik noch keinen Studienplatz haben, das Landes-
prüfungsamt in Thüringen zuständig:

Thüringer Landesverwaltung
- Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe -
Postfach 2 49
99403 Weimar