Zuständig für die Anrechnung von Studienzeiten auf das Studium
der Zahnmedizin auf Grund im Ausland betriebener Zahnmedizinstudien
oder im In- oder Ausland betriebener verwandter Studien (nur wenn
in Bayern bereits immatrikuliert oder wenn der Antragssteller noch keinen
Studienplatz hier in Bayern hat, aber sein Wohnsitz sich in Bayern befindet) ist:
Regierung von Oberbayern

Landesprüfungsamt für Humanmedizin und Pharmazie
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon (089) 2176 2634
E-mail: Landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Für die Inaussichtstellung einer Studienzeitanrechnung auf ein im Bundesgebiet
beabsichtigtes Studium der Zahnmedizin ist für Antragsteller, die im Ausland
wohnen, aber in der Bundesrepublik noch keinen Studienplatz haben, das Landes-
prüfungsamt in Thüringen zuständig:
Thüringer Landesverwaltung
- Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe -
Postfach 2 49
99403 Weimar