Liebe Studentinen,
liebe Studeten,
für den Zweiten Abschnitt bzw. Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen Sie nicht mehr eingeschrieben sein.
Kandidaten, die aber die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, müssen erneut an einer praktischen Ausbildung teilnehmen (d.h. PJ nachmachen). Für diese Ergänzungs- ausbildung müssen Sie eingeschrieben sein. Kommt zwar selten vor, aber wir möchten nur darauf hinweisen. In diesem Falle würde Sie aber die Studentenabteilung rückwirkend einschreiben, wenn Sie sich nach dem PJ zur Prüfung anmelden. Falls Sie die Prüfung um ein Semester verschieben wollen und nicht mehr eingeschrieben sind, sollten Sie dies mit der Studentenabteilung nochmals klären.
Außerdem möchten wir daraufhin weisen, dass Kindergeld, Straßenbahn, billige Unterkunft im Wohnheim etc. im Einzelfall die 500,- überschreiten können; ganz abgesehen davon, dass die Studierenden nicht mehr der studentischen Pflicht-Versicherung angehören und sich privatrechtlich haftpflichtversichern sollten.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prüfungsamt