Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

nach alter ÄAppO

 

Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind dem Antrag
folgende Unterlagen im Original oder in amtlich oder notariell beglaubigter Ablichtung
beizufügen:

  1. Geburtsurkunde oder Auszug auch dem Familienbuch der Eltern

  2. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
     (nur wenn der jetzt geführte Name von dem in der Geburtsurkunde eingetragenen
     abweicht)

  3. vollständiges Studienbuch

  4. laufende Immatrikulationsbescheinigung

  5. Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Endgültige Bescheinigungen über die nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der
Ärztlichen Prüfung erworbene praktische Ausbildung in der Krankenanstalt

  6. Fachgebiet: Innere Medizin

  7. Fachgebiet: Chirurgie

  8. Fachgebiet: Wahlfach

Da die praktische Ausbildung in der Krankenanstalt zum Meldeschluss in der Regel noch nicht abgeschlossen ist, werden dem Antrag nur für zwei der insgesamt drei Fachgebiete die vorgeschriebenen - endgültigen - Bescheinigungen nach dem Muster der Anlage 5 zur ÄAppO beigefügt werden können. Für das dritte Fachgebiet ist daher eine "vorläufige Bescheinigung" des für die Ausbildung verantwortlichen Arztes beizufügen, aus der hervorgeht, daß die praktische Ausbildung bis zum Termin der Prüfung abgeschlossen werden wird. Die endgültige Bescheinigung für dieses Fachgebiet ist unverzüglich nach Erhalt und bis spätestens eine Woche vor Beginn der Prüfung bei Ihrem Prüfungsamt nachzureichen (vg. § 10 Abs. 6 ÄAppO).

  9. Nachweis über angerechnete Studienzeiten nach § 12 ÄAppO

Falls Sie nach dem 31.12.1983 Ausbildungsförderung nach dem BAföG als Darlehen erhalten  haben, legen Sie bitte eine beglaubigte Kopie des letzten Bewilligungsbescheides dem Antrag bei.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ausschließlich unter der Verwendung der von  der Regierung von Oberbayern bereitgestellten Vordrucke zu stellen (siehe Antrag oder Sie erhalten den Antrag auch in Ihrem Prüfungsamt). Er muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni im Prüfungsamt eingegangen sein.

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