Zuständig für die Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von praktischen Übungen, Kursen, Seminaren und Prüfungen auf das Studium der Humanmedizin auf Grund im Ausland betriebener Medizinstudien oder im In- oder Ausland betriebener verwandter Studien (nur wenn in Bayern bereits immatrikuliert oder wenn der Antragssteller noch keinen Studienplatz hier in Bayern hat, aber sein Geburtsort sich in Bayern befindet):

Landesprüfungsamt für Humanmedizin und
Pharmazie
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon (089) 2176 2772
E-mail: Landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Informationen zum Auslandsstudium
Aus aktuellem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es bei einem Studium im Ausland notwendig ist, dass Sie an der ausländischen Universität immatrikuliert sind. Anderenfalls kann eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen durch das Landesprüfungsamt (LPA) München nicht erfolgen. Das LPA wird seine Informations- und Antragsunterlagen entsprechend aktualisieren.
Es ist dagegen für die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studienleistungen nicht erforderlich, dass Sie an der Universität Würzburg während Ihres Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester einlegen.