gemäß § 6 Absatz 2 Nr.1 ÄAppO eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen |
gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 2 ÄAppO eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres |
gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 3 ÄAppO eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes |
gemäß § 6 Abs. 3 ÄAppO ein im Ausland abgeleisteter Krankenpflegedienst |