Attest / Ärztliche Bescheinigung

Allgemeine Information

Im Falle einer vorliegenden Prüfungsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen :

  • unverzüglich, d.h. spätestens am nächsten Werktag nach dem Beginn der Erkrankung
  • mit Diagnose oder Schilderung des Krankheitsbildes
  • (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer können grundsätzlich nicht akzeptiert werden.
  • Näheres dazu können Sie dem Merkblatt entnehmen)
  • Aussage des Arztes zur Prüfungsunfähigkeit
  • Ausstelldatum ist der Tag der Prüfung oder max. ein Tag vor dem Prüfungstermin
  • falls keine Bescheinigung über den gesamten Prüfungszeitraum:
  • für jede Prüfung abzugeben
  • In besonderen Fällen, z.B. bei mehreren Prüfungsunfähigkeiten, kann die Vorlage eines Attestes des Gesundheitsamtes angefordert werden