Im Falle einer vorliegenden Prüfungsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen :
- unverzüglich, d.h. spätestens am nächsten Werktag nach dem Beginn der Erkrankung
- mit Diagnose oder Schilderung des Krankheitsbildes
- (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer können grundsätzlich nicht akzeptiert werden.
- Näheres dazu können Sie dem Merkblatt entnehmen)
- Aussage des Arztes zur Prüfungsunfähigkeit
- Ausstelldatum ist der Tag der Prüfung oder max. ein Tag vor dem Prüfungstermin
- falls keine Bescheinigung über den gesamten Prüfungszeitraum:
- für jede Prüfung abzugeben
- In besonderen Fällen, z.B. bei mehreren Prüfungsunfähigkeiten, kann die Vorlage eines Attestes des Gesundheitsamtes angefordert werden
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