Zahnärztliche Prüfung
Die Abschlussprüfung ist als einheitliches Ganzes anzusehen und darf nicht unterbrochen
werden. Sie beginnt nach Semesterschluss, findet in der Regel innerhalb acht Wochen
statt und muß einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von
6 Monaten beendet sein. Die Frist kann bei länger dauernder Krankheit oder bei
Behinderung aus anderen zwingenden Gründen verlängert werden.
Meldeschluss im ersten Prüfungshalbjahr ist der 15. Februar,
im zweiten Prüfungshalbjahr der 15. Juli.
Die bei der Meldung zur zahnärztlichen Prüfung erforderlichen Unterlagen
ersehen Sie aus dem Antrag!
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen
immer eigenhändig unterschrieben sein müssen!
Berechnung des Gesamtergebnisses der bestandenen zahnärztlichen Prüfung
Prüfungsfächer | Ermittlung der Urteile für die einzelnen Abschnitte | |||
I. | Allgemeine Pathologie und | Einzelurteil x 3 = Summe | ||
II. | Pharmakologie | Einzelurteil x 1 = Summe | ||
III. | Hygiene, medizinische | Einzelurteil x 2 = Summe | ||
IV. | Innere Medizin | Einzelurteil x 3 = Summe | ||
V. | Haut- und | Einzelurteil x 1 = Summe | ||
VI. | Hals-, Nasen- und | Einzelurteil x 1 = Summe | ||
VII. | Zahn-, Mund- und | Einzelurteil x 5 = Summe | ||
VIII. | Chirurgie - 1.Teil » | Einzelurteil » |
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IX. | Zahnerhaltungskunde - 1.Teil | Einzelurteil x 2 » | Summe |
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X. | Zahnersatzkunde | Einzelurteil x 5 = Summe | ||
XI. | Kieferorthopädie | Einzelurteil x 3 = Summe | ||
Gesamtnote | = Summe aller Prüfungsfächer | |||
NOTENSKALA | |
bei einer Summe bis zu 50 | 1 = sehr gut |
von 51 bis 84 | 2 = gut |
ab 85 | 3 = befriedigend |