Zahnärztliche Prüfung

Die Abschlussprüfung ist als einheitliches Ganzes anzusehen und darf nicht unterbrochen
werden. Sie beginnt nach Semesterschluss, findet in der Regel innerhalb acht Wochen
statt und muß einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von
6 Monaten beendet sein. Die Frist kann bei länger dauernder Krankheit oder bei
Behinderung aus anderen zwingenden Gründen verlängert werden.

Meldeschluss im ersten Prüfungshalbjahr ist der 15. Februar,
im zweiten Prüfungshalbjahr der 15. Juli.

Die bei der Meldung zur zahnärztlichen Prüfung erforderlichen Unterlagen
ersehen Sie aus dem Antrag!

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen
immer eigenhändig unterschrieben sein müssen!

Berechnung des Gesamtergebnisses der bestandenen zahnärztlichen Prüfung

Prüfungsfächer

Ermittlung der Urteile für die einzelnen Abschnitte

 I.

 Allgemeine Pathologie und
 Pathologische Anatomie

 Einzelurteil x 3 = Summe

 II.

 Pharmakologie

 Einzelurteil x 1 = Summe

 III.

 Hygiene, medizinische
 Mikrobiologie und
 Gesundheitsfürsorge

 Einzelurteil x 2 = Summe

 IV.

 Innere Medizin

 Einzelurteil x 3 = Summe

 V.

 Haut- und
 Geschlechtskrankheiten

 Einzelurteil x 1 = Summe

 VI.

 Hals-, Nasen- und
 Ohrenkrankheiten

 Einzelurteil x 1 = Summe

 VII.

 Zahn-, Mund- und
 Kieferkrankheiten

 Einzelurteil x 5 = Summe

 VIII.

 Chirurgie - 1.Teil »
 Chirurgie - 2.Teil
      1. Prüfer »
      2. Prüfer »
 Chirurgie - 3.Teil »

 Einzelurteil »

 Einzelurteil »
 Einzelurteil »
 Einzelurteil »


 Summe
 der
 Einzelurteile



 : 4 x 5 = Summe

 IX.

 Zahnerhaltungskunde - 1.Teil
 Zahnerhaltungskunde - 2.Teil
 Zahnerhaltungskunde - 3.Teil

 Einzelurteil x 2 »
 Einzelurteil x 1 »
 Einzelurteil x 1 »

 Summe
 der
 Einzelurteile


 : 4 x 5 = Summe

 X.

 Zahnersatzkunde

 Einzelurteil x 5 = Summe

 XI.

 Kieferorthopädie

 Einzelurteil x 3 = Summe

 Gesamtnote

 = Summe aller Prüfungsfächer
    siehe Notenskala

NOTENSKALA

 bei einer Summe bis zu 50

 1 = sehr gut

 von 51 bis 84

 2 = gut

 ab 85

 3 = befriedigend

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