Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Prüfungen des Studienganges Biologie mit dem Abschluss Master of Science (diese Liste wird stetig ergänzt). Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!
Wenn Ihnen Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt wurden oder wenn Sie von einer alten Version der Prüfungsordnung in eine neuere gewechselt haben (dies geschieht nur auf Antrag) ist dies durchaus möglich. In diesem Fall kontrollieren Sie bitte Ihre Modulbescheinigung. Wenn diese korrekt ist, fehlt bei Ihnen keine Leistung. Sollte auch diese fehlerhaft sein, nehmen Sie bitte sofort Kontakt zum Prüfungsamt auf damit sie korrigiert werden kann.
Im Pflichtbereich müssen Sie sich zu den einzelnen Prüfungen anmelden, da Sie durch Ihre Anmeldung selber festlegen können in welchem Themengebiet (z.B. Bioinformatik, Neurowissenschaften, Biophysik...) Sie diese einbringen möchten. Wennn Sie die Anmeldung vergessen haben und Ihnen eine Note verbucht wird, schiebt das System diese in das erste mögliche Themengebiet.
Wenn dieser Fehler bei Ihnen auftritt schicken Sie dem Prüfungsamt bitte eine Email mit der von Ihnen gewünschten Aufteilung (wenn Sie sich noch nicht entschieden haben welche Veranstaltungen Sie noch belegen, müssen Sie diese auch nicht aufführen). Bereits abgelegte Leistungen markieren Sie dabei im Fettdruck. Bitte nutzen Sie folgenden Aufbau:
Hauptfach = Themengebiet Molekulare Zell- und Entwicklungsbiologie
Molekulare Biologie
Zell- und Entwicklungsbiologie Master 1
Zell- und Entwicklungsbiologie F1
Zell- und Entwicklungsbiologie F2
Nebenfach = Themengebiet Zelluläre Tumorbiologie
Mikrobiologie 1
Mikrobiologie 2
Zelluläre Tumorbiologie F1
Das Prüfungsamt wird die Leistungen daraufhin richtig zuordnen.
Die Regelstudienzeit im Master Biologie beträgt vier Semester. Gem. Prüfungsordnung darf diese Frist um zwei Semester überschritten werden. Danach wird das Studium als erstmalig nicht bestanden gewertet. Nach einem weiteren Semester wird das Studium als endgültig nicht bestanden gewertet.
Hier sehen Sie, welche Reaktion Sie von Seiten des Prüfungsamtes erwartet, wenn Sie Ihr Studium nicht bis zum Ende des jeweiligen Semesters abgeschlossen haben:
Ende 4. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.
Ende 5. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.
Ende 6. Semester:
Masterarbeit wurde bereits abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. Dieses Schreiben hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen. Sie werden damit darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!
Masterarbeit wurde noch nicht abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. In diesem wird Ihre Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden erklärt (für diese haben Sie somit nur noch einen Versuch!!!). Auf alle weiteren bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen hat dieses Schreiben keine Auswirkungen. Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!
Ende 7. Semester: Sie erhalten einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Ihres Studiums. Kurz nachdem Sie diesen Bescheid erhalten haben, werden Sie von uns exmatrikuliert, auch wenn Sie sich evtl. vorher erfolgreich für das 8. Semester zurückgemeldet haben.
(Da Sie bis zum Ende des Semesters Zeit haben Ihr Studium abzuschließen, erhalten Sie die Bescheide erst zu Beginn des Folgesemesters. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Status über das erstmalige oder endgültige Nichtbestehen. Bitte beachten Sie die
Ausführungen der Kanzlei für Studienangelegenheiten zur Rückerstattung von Beiträgen!)
Es besteht die Möglichkeit, dass der Prüfungsausschuss, in nicht von Ihnen zu vertretenden Fällen, eine Nachfrist gewährt. Anträge auf Verlängerung zur Abgabefrist der Bachelorarbeit können im Laufe des 6. Fachsemesters abgegeben werden. Anträge auf Verlängerung der Höchststudiendauer werden nicht vor Mitte Ihres 7. Fachsemester entgegengenommen.