Rücktritt von der Prüfung / Prüfungsunfähigkeit

Allgemeine Information

Aufgrund der Regelung der Prüfungsordnung ist ein Rücktritt von der angemeldeten Fachprüfung nach Zugang des Zulassungsschreibens, das für alle angemeldeten Kandidaten umgehend nach dem allgemeinen Meldeschluss des jeweiligen Prüfungstermins versandt wird, nicht mehr möglich.

Sie müssen sich daher spätestens bis zum (noch nicht erfolgten) Zugang Ihres Zulassungsschreibens entscheiden, ob Sie von der angemeldeten Fachprüfung zurücktreten möchten oder nicht.

 

Eine sichere Rücknahmemöglichkeit besteht daher nur bis zum jeweiligen Meldeschluss.

 

 

Eine vor oder während der Prüfung eingetretene Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich beim Prüfungsamt geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Nachweis ist im Fall einer Krankheit grundsätzlich durch ein amtsärztliches Zeugnis zu führen, das die Prüfungsunfähigkeit am Tag der betreffenden Prüfung bestätigt und in der Regel spätestens am Tag der betreffenden Prüfung ausgestellt wurde.