Bitte unbedingt beachten | ||
Die Meldeschlüsse sind sog. Ausschlussfristen, d. h. nach diesen Terminen eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr entgegengenommen werden. Das Antragsformular auf Zulassung zur Prüfung kann von Ihnen direkt am Bildschirm ausgefüllt und hiernach ausgedruckt werden. |