Prüfungsausschuss

Nach der Definition der Prüfungsordnung obliegen dem Prüfungsausschuss die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen.

Demnach werden vom Prüfungsausschuss alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Prüfungen wie die Festlegung von Prüfungsterminen, Prüferbestellungen etc. getroffen.

Das Prüfungsamt setzt die Entscheidungen des Ausschusses um und ist Ihr Ansprechpartner in allen prüfungsrelevanten Fragen.

 

Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist derzeit Herr Prof. Dr. W. Kunde.