Prüfung

Prüfungen

Mündliche Prüfungen :

Haupt-Diplom :
Bei Ihrer Anmeldung zur Prüfung im Vertiefungsfach, nichtpsychologischem Wahlpflicht- fach und dem Zusatzfach geben Sie gleichzeitig mit an, bei welchem Prüfer Sie geprüft werden möchten. Das Prüfungsamt meldet dem Prüfer die Anzahl der Prüfungswünsche.

Den genauen Termin machen Sie dann bitte persönlich mit dem Prüfer aus und melden die- sen dann umgehend dem Prüfungsamt.

Beachte: Gilt nicht für folgende Prüfung:

  • Nichtpsychologisches Wahlpflichtfach: Kinder- und Jugendpsychiatrie


Schriftliche Prüfungen :

Ort und Zeitpunkt der schriftlichen Prüfungen werden Ihnen rechtzeitig schriftlich mit- geteilt (spätestens zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes).

Vergessen Sie nicht, zu Ihrer Prüfung einen amtlichen Lichtbildausweis mitzunehmen. Papier sowie Konzeptpapier werden gestellt.
Hilfsmittel, wie Lexika oder andere Bücher sind keine zulässig.

Diplomarbeit

Ihre Diplomarbeit können Sie vor, nach oder auch während der Diplomprüfungen beginnen. Nach Abschluss der Prüfungen des Hauptstudiums müssen Sie Ihre Arbeit spätestens bis zum 11 Fachsemester anmelden.


Welchen Betreuer Ihrer Arbeit Sie suchen und welches Thema Sie mit ihm verein- baren, bleibt Ihnen überlassen. Der Prüfer muss aber bestellt oder zumindest bestellbar sein.
Der Erstgutachter muss an der Universität Würzburg beschäftigt sein. Prüfer, die habilitiert sind, erfüllen in der Regel diese Anforderung. Klären Sie eventuelle Zweifelsfragen aber am Besten vorher ab!
Die Wahl des Zweitkorrektors, der zwingend vorgeschrieben ist, wird in der Regel nach Absprache mit Ihrem Betreuer getroffen werden.

Formales:
Bitte schauen Sie, bevor Sie mit Ihrer Arbeit beginnen, im Prüfungsamt vorbei und holen Sie sich die dort bereit liegenden Diplomarbeitsanmeldekärtchen, auf denen Sie Ihr Thema mit dem Gutachter vereinbaren und bringen Sie diese nach der Unterschrift so bald als möglich wieder zurück in das Prüfungsamt.
Erst mit der schriftlichen Bestätigung ist Ihnen das Thema rechtsverbindlich durch den Ausschuss zugeteilt. Sie dürfen von sich aus das Thema nicht mehr abwandeln. Geben Sie die Arbeit (1 Exemplar) nach Ablauf der Bearbeitungszeit, die Höchstdauer beträgt 6 Monate und versehen mit einer Erklärung, dass Sie die Arbeit selbst erstellt haben, wieder im Prüfungsamt ab.

Die anderen beiden Exemplare geben Sie bitte direkt beim Erst- und Zweitgutachter ab.


Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von 3 Monaten ist grundsätzlich möglich; sie muss aber vor dem Ablauf des Zeitraums von Ihrem Betreuer sowie dem Prüfungsaus- schuss schriftlich genehmigt sein.
Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit erhalten Sie hier!