BAfög-Erklärung / Studienförderung

Wer Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz bezogen hat (BAfög),
hat dies spätestens zur letzten Prüfung bzw. Anmeldung zur Thesis zu erklären und ein dort erhältliches Formblatt
auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des letzten BAfög-Bescheides im Prüfungsamt abzugeben.

Die Gewährung eines Teilerlasses ist ohne dieses Formblatt nicht möglich!

Das Prüfungsamt darf keine Anfragen über das BAfög bzw. über Ihre Platzierung
innerhalb Ihres Prüfungsjahrganges erteilen (wichtig für einen evtl. BAfög-Teilerlass).
Bitte sehen Sie daher von Rückfragen ab.

Weitere Auskünfte über BAfög allgemein erteilt das Studentenwerk.
Weitere Informationen zum BAfög erhalten Sie hier.

Weiterführende Informationen zur Studienförderung stehen auch unter den entsprechenden
Studienangelegenheiten.