Im Falle einer vorliegenden Prüfungsunfähigkeit müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen:
- unverzüglich, d. h. spätestens am nächsten Werktag nach dem Beginn der Erkrankung
- mit Diagnose oder Schilderung des Krankheitsbildes
(Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer können grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Näheres dazu können Sie dem Merkblatt ersehen)
- Aussage des Arztes zur Prüfungsunfähigkeit
- Ausstellungsdatum ist Tag der Prüfung oder max. ein Tag vor dem Prüfungstermin
- falls keine Bescheinigung über den gesamten Prüfungszeitraum: für jede Prüfung abzugeben
- In besonderen Fällen, z. B. bei mehreren Prüfungsunfähigkeiten, kann die Vorlage eines Attestes des Gesundheitsamtes angefordert werden
- Vorstehendes gilt entsprechend für Diplomarbeiten