Rücktritt von der Prüfung

Es sind grundsätzlich 2 Fälle zu unterscheiden:

  1. Rücktritt von der Prüfung bis 14 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraumes.
  2. Rücktritt nach Ablauf der unter Punkt 1 genannten Frist.

Zu 1:
Nach § 8 Abs. 3 DPO können Sie die Meldung zur Prüfung ohne Angabe von Gründen schriftlich bis 14 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraumes widerrufen. Der Beginn dieses Zeitraums wird durch den Prüfungsausschuss rechtzeitig mit- geteilt/ausgehängt.
Selbstverständlich stellt dieser vierzehntägige Zeitraum nicht auf Ihren persönlichen Prüfungstermin ab (der mitunter später als der offizielle Beginn liegen kann). Wenn Sie zurücktreten möchten, so kommen Sie persönlich im Prüfungsamt vorbei oder senden Sie uns eine formlose Mitteilung, dass Sie von der Prüfung zurück- treten möchten.

Zu 2:
Zu einem späteren als dem unter Punkt 1 genannten Zeitpunkt müssen Sie die für den Rücktritt oder das Versäumnis von einer oder mehreren Prüfungen geltend gemachten Gründe dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (dem Prüfungsamt) unverzüglich schriftlich anzeigen und nachweisen.
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Prüfungsunfähigkeit be- scheinigt wird. Werden die Gründe vom Prüfungsausschuss als triftig anerkannt, haben Sie die Prüfungsleistung(en) zum nächstmöglichen Termin zu erbringen (nachzuholen). Hierbei ist zwischen einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung sowie der Diplomarbeit zu unterscheiden:

Schriftliche Prüfung :

Die Nachholpfrüfung findet immer

  • im nächsten Prüfungstermin statt

Mündliche Prüfung :

Die Nachholprüfung findet

  • in der Regel zum nächsten Prüfungstermin
  • ausnahmesweise - mit Zustimmung des Prüfers - auch zum gleichen Prüfungstermin statt

( Bitte kümmern Sie sich im Fall des Punkts 2 - ausnahmsweise - selbst um einen Nachholtermin, da Sie Ihren Terminkalender besser als wir kennen, indem Sie sich mit Ihrem Prüfer in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.
Bitten Sie aber auf jeden Fall dessen Sekretariat, dass dieses uns den Nachtermin mitteilt und einen Zweitprüfer für diese Prüfung bestimmt.
Ohne die Mitteilung des Prüfungstermins durch das Sekretariat kann aus organisa- torischen Gründen kein Nachtermin statt- finden! )

Diplomarbeit

  • Bei Erkrankung ruht die Bearbeitungsfrist

Bitte melden Sie sich zum Nachtermin im nächsten Prüfungszeitraum mittels des Anmeldevordrucks im Prüfungsamt an.