Allgemeine Informationen |
Diese Seite soll nur allgemeine Informationen zur Anmeldung, Zulassung, Bearbeitungszeit und zur Abgabe der Diplomarbeit geben. Für nähere Informationen und spezielle Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt, Sanderring 2, Zimmer 17. Die Anmeldung zur Diplomarbeit kann erfolgen, wenn im Pflicht- oder Wahlpflichtfach (§ 22 Abs. 9 DPO) eines potentiellen Betreuers Klausuren erfolgreich abgelegt worden sind, die Fachvorlesungen im Umfang von mindestes 6 SWS entsprechen, und die Diplomprüfung nicht endgültig nicht bestanden ist (§ 30 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (DPO) vom 8. Oktober 2001 zuletzt geändert durch Satzung vom 19. August 2008) |
Den entsprechenden Anmeldevordruck finden Sie hier: |
Eine kurze Prozessbeschreibung zur Anmeldung der Diplomarbeit finden sie Nach Eingang des Anmeldevordruckes beim Prüfungsamt erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Mail mit den wesentlichen Daten zu Thema, Bearbeitungszeit und Abgabedatum. Die Diplomarbeit darf nicht mit einer früher oder gleichzeitig an dieser oder einer anderen Hochschule vorgelegten Abschlussarbeit (hierzu zählen insbesondere eine Bachelor-, Master-, Magister-, Zulassungs- oder Diplomarbeit bzw. Dissertation) identisch sein. Eine Anrechnung einer früher erbrachten Diplomarbeit ist ausgeschlossen (§ 26 Abs. 4 DPO). Die Diplomarbeit soll in deutscher Sprache abgefasst werden. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Rücksprache mit dem Betreuer (§ 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DPO). Die Bearbeitungszeit einer Diplomarbeit beträgt 3 bis 6 Monate ab dem Tag der Zuteilung des Themas durch den Betreuer. Der Betreuer legt die Bearbeitungsdauer themenabhängig fest. Die Zuteilung des Themas ist der Prüfungskanzlei durch den Betreuer unverzüglich mitzuteilen. (§ 23 Abs. 5 DPO). Hinweis: Über den Beginn der Bearbeitungszeit erhalten Sie ausser der o.g. Mail keinen schriftlichen Bescheid. Bei Vorliegen unverschuldeter Hinderungsgründe (i. d. R. sind dies Probleme bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien) kann auf Antrag vom Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Betreuer die Bearbeitungsdauer um insgesamt höchstens 8 Wochen verlängert werden. (§ 30 Abs. 5 DPO). Derartige Anträge sind aus organisatorischen Gründen mindestens 1 Woche vor Abgabe der Diplomarbeit zu stellen. Bei Erkrankung während der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit muss unverzüglich (= innerhalb von 3 Tagen) durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden, dass Sie wegen Krankheit an der Beareitung gehindert sind (§ 30 Abs. 6 DPO). Die Anforderungen an das ärztliche Zeugnis finden Sie |
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Zur Abgabe der Diplomarbeit gilt folgendes : |
Die Diplomarbeit ist fristgerecht maschinenschriftlich und in gebundener Form in zwei Exemplaren bei der Prüfungkanzlei einzureichen (§ 31 Abs. 1 Satz 3 DPO). Fällt der Tag der Abgabe der Diplomarbeit auf einen Sonn- oder Feiertag, so ist der Tag der Abgabe der nächste Werktag. Sie müssen schriftlich erklären, dass Sie die Diplomarbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Arbeit bisher keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt haben (§ 31 Abs. 1 Satz 3 DPO). Zu näheren Informationen bezüglich des Layouts der Diplomarbeit wenden Sie sich bitten an den Betreuer, da jeder Lehrstuhl andere Vorgaben hat. |