An alle Bezieher von Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) :
Um BAföG zu erhalten muss einmalig, in der Regel nach dem
vierten Semester der sogenannte Leistungsnachweis vorgelegt werden.
In diesem muss der zuständige Leistungsgutachter bestätigen, dass
die bis zum jeweils erreichten Semester üblichen durchschnittlichen
Leistungen erbracht wurden.
Nachfolgend ist eine Übersichtsliste der für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 48 BAföG zuständigen Stellen an der Universität Würzburg ersichtlich.