Wann sind die Prüfungszeiträume und welche Prüfungen werden während der einzelnen Prüfungszeiträume angeboten?
Die Prüfungszeiträume sind in der Regel zu den Hauptterminen in den ersten 3 Wochen der vorlesungsfreien Zeit. Dies betrifft im Wintersemester die Monate Februar/März und im Sommersemester die Monate Juli/August. In diesen Zeiträumen werden alle Pflichtmodule der jeweiligen Semester angeboten, welche während des jeweiligen Semesters gelesen wurden. Weiterhin werden alle Wahlpflichtmodule und Schlüsselqualifikationen angeboten, unabhängig davon, ob sie gelesen wurden oder nicht.
Weitere Prüfungszeiträume sind im April und im Oktober. Hier finden die Prüfungen in der Regel in der letzten Woche der Semesterferien statt. Zu diesen Prüfungsterminen werden alle Pflichtmodule angeboten, die jeweils im Semester zuvor gelesen wurden.
Wie viele Versuche pro Modul gibt es?
Im Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft gibt es keine Versuchszählung. Das bedeutet, Sie können im Rahmen der vorgegebenen Studienzeiten bzw. Regelstudienzeiten laut der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung in Verbindung mit den Fachspezifischen Bestimmungen die Prüfungen beliebig oft wiederholen.
Beachten Sie, dass Sie 20 ECTS-Punkte für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie die 50 ECTS-Punkte für die weitere Kontrollprüfung fristgerecht erreichen müssen.
Dürfen bereits bestandene Module wiederholt werden?
Es ist grundsätzlich nicht möglich bereits bestandene Module oder Teilmodule zwecks Notenverbesserung zu wiederholen.
Was bedeutet die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)?
Nach dem ersten Fachsemester müssen die Studierenden mindestens 20 ECTS-Punkte (der dem ersten Fachsemester zugeordneten Pflichtmodule) für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erreichen. Erster Prüfungstermin ist immer jeweils im Februar, zweiter Prüfungstermin im April. Erreicht der Studierende die 20 ECTS-Punkte im Februar nicht, erhält der Studierende den Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen der GOP und damit des Bachelor-Studienganges Wirtschaftswissenschaft. Erreicht der Studierende die 20 ECTS-Punkte im April nicht, erhält der Studierende den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der GOP und damit des Bachelor-Studienganges Wirtschaftswissenschaft.
Was bedeutet die weitere Kontrollprüfung (WKP)?
Nach dem zweiten Fachsemester müssen die Studierenden mindestens 50 ECTS-Punkte (der dem ersten und zweiten Fachsemester zugeordneten Pflichtmodule) vorweisen. Hier sind die Prüfungstermine in der Regel im Juli, zweiter Prüfungstermin im Oktober. Erreicht der Studierende die 50 ECTS-Punkte im Juli nicht, erhält der Studierende den Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen der WKP und damit des Bachelor-Studienganges Wirtschaftswissenschaft. Erreicht der Studierende die 50 ECTS-Punkte im Oktober nicht, erhält der Studierende den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der WKP und damit des Bachelor-Studienganges Wirtschaftswissenschaft.
Was kann bzw. was muss man im Rahmen der Wahlpflichtmodule einbringen?
Im Wahlpflichtbereich müssen mindestens 10 ECTS-Punkte aus dem Modulbereich Betriebswirtschaftslehre und 10 ECTS-Punkte aus dem Bereich Volkswirtschaftslehre eingebracht werden. Weiterhin dürfen höchstens 20 ECTS-Punkte aus dem Bereich "Andere Fakultäten" eingebracht werden.
Was kann bzw. was muss man im Rahmen der Schlüsselqualifikationen einbringen?
Es dürfen maximal 10 ECTS aus dem Bereich der fachspezifischen Schlüsselqualifikationen eingebracht werden.
Im Bereich der allgemeinen und fachspezifischen Schlüsselqualifikationen müssen mindestens 10 ECTS benotet sein.
Im Bereich der allgemeinen und fachspezifischen Schlüsselqualifikationen dürfen maximal 10 ECTS unbenotet sein.
Wie viele Praktika und Tutorentätigkeiten kann man während des Studiums im Rahmen der Schlüsselqualifikationen einbringen?
Im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftswissenschaft können im Bereich der Schlüsselqualifikationen folgende Praktika bzw. Tutorentätigkeiten abgeleistet werden:
1. 3-wöchiges Praktikum unbenotet
2. 3-wöchiges Praktikum benotet
3. 6-wöchiges Praktikum unbenotet
4. 6-wöchiges Praktikum benotet
Es können maximal 2 Tutorentätigkeiten eingebracht werden, wobei diese grundsätzlich benotet sind.
Jedes Praktikum kann nur einmal eingebracht werden.
Was bedeutet der Meldeschluss und die Rücktrittsfrist?
Für jeden Prüfungstermin wird ein Zeitraum festgelegt, währenddessen man sich zu den Prüfungen anmelden kann. Der letztmögliche Tag, an welchem man sich anmelden kann ist der Meldeschluss. Anmeldungen nach Meldeschluss sind grundsätzlich ausgeschlossen. Weiterhin wird eine Rücktrittsfrist festgesetzt, innerhalb derer man von angemeldeten Prüfungen wieder zurücktreten kann.
Die Fristen werden vom Prüfungsamt über WüCampus sowie auf den Webseiten des jeweiligen Studienganges und im Aushangkasten bekanntgegeben.
Was muss man vorlegen, wenn man zu einer Prüfung krankheitsbedingt nicht erscheinen kann?
Im Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft ist es erforderlich bei Krankheit ein amtsärztliches Attest (Gesundheitsamt) vorzulegen. Atteste von niedergelassenen Ärzten können nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie kein amtsärztliches Attest vorlegen wird die angemeldete Prüfung mit 5,0 und dem Vermerk NEA (für nicht erschienen) ins System eingebucht.
Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Einzeleinsichtnahme vereinbaren?
Bitte beachten Sie, dass individuelle Einsichtnahmetermine ausschließlich in folgenden Fällen möglich sind:
1. Krankheit
2. studienbedingte Praktika
3. Auslandssemester an anderen Universitäten
Entsprechende Nachweise, dass Sie am Tag der offiziellen Einsichtnahme verhindert waren, sind vorzulegen.
Wie beantragt man eine Nachkorrektur von Prüfungen?
Anträge auf Nachkorrekturen sind formlos schriftlich und mit einer Begründung versehen im Prüfungsamt einzureichen. Bitte auch eine Email-Adresse angeben, damit der jeweilige Lehrstuhl Ihnen eventuell antworten kann. Die Anträge sollen spätestens 2 Wochen nach dem Einsichtnahmetermin im Prüfungsamt vorliegen.
Wie meldet man sich für die Bachelor-Arbeit an und welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Studierende geht direkt zum Lehrstuhl und füllt dort zusammen mit den Mitarbeitern das Formular „Antrag zur Anmeldung einer Bachelor-Arbeit“ aus und vereinbart sein Thema mit dem Betreuer. Das Formular wird ausgedruckt und sowohl vom Antragssteller als auch Betreuer unterschrieben.
Dann wird das
Anmeldeformular beim Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften abgegeben, wo die Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind die Immatrikulation an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg sowie 100 ECTS-Punkte aus den Bereichen der Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule und Schlüsselqualifikationen. Die Bachelor-Arbeit darf nicht während eines Urlaubssemesters angemeldet und verfasst werden.
Bei erfolgreicher Anmeldung + Zuteilung wird an den Studenten eine Email mit Thema und Abgabedatum vom Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften verschickt.
Die Bearbeitungszeit einer Bachelor-Arbeit beträgt grundsätzlich 8 Wochen. Das Zuteilungsdatum ist der Beginn der Arbeit.
Was ist bei der Bachelor-Arbeit zu beachten bzw. welche Formalien sind unbedingt einzuhalten?
1. Die Bachelor-Arbeit ist in zweifacher schriftlicher und gebundener Ausfertigung (Klebebindung! Keine Spiral- oder Ringheftung!) sowie auf einem elektronischen Speichermedium in einem gängigen Format und in lesbarer Form abgespeichert fristgemäß im Prüfungsamt abzugeben.
2. Die Eidesstattliche Erklärung muss in den gebundenen Ausfertigungen der Bachelor-Arbeit enthalten und unterschrieben sein.
3. Im Falle der Abfassung in einer anderen als der deutschen Sprache muss die Abschlussarbeit eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.
Was passiert, wenn man das Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen kann?
Die Regelstudienzeit des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftswissenschaft beträgt 6 Semester und umfasst 180 ECTS-Punkte. Hat der Prüfling diese 180 ECTS-Punkte nicht bis zum Ende des achten Fachsemesters erworben, so gilt der Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft als erstmals nicht bestanden. Hat der Prüfling nach Verlängerung eines weiteren Fachsemesters die erforderlichen 180 ECTS-Punkte nicht nachgewiesen gilt der Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft als endgültig nicht bestanden.
Wie erhält man das Zeugnis und welche weiteren Unterlagen werden ausgehändigt?
Sobald Sie den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft mit den erforderlichen 180 ECTS-Punkten erfolgreich abgeschlossen haben, erstellt das Prüfungsamt Ihre Zeugnisunterlagen.
Das Prüfungsamt informiert Sie per E-Mail, sobald die Unterlagen abholbereit sind.
Die Zeugnisunterlagen beinhalten die Bachelor-Urkunde, das Bachelor-Zeugnis, das Transcript of Records sowie das Diploma Supplement.
Das Diploma Supplement stellt in übersichtlicher Form Ihren Studiengang gegenüber anderen Universitäten und potentiellen Arbeitgebern dar. Bestandteil dieses Dokuments ist eine mögliche Auflistung von Auslandaufenthalten, abgeleisteten Praktika sowie die Mitgliedschaft in einem universitären Gremium.
Hierfür füllen Sie bitte den
Antrag auf Zusatzinformationen im Diploma Supplement aus und reichen diesen innerhalb von 4 Wochen nach dem Erreichen der erforderlichen 180 ECTS-Punkte im Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften ein.
Wie können Module, welche man zuvor an einer anderen Universität erbracht hat angerechnet werden?
Ob eine Prüfungsleistung, welche an einer anderen Universität erbracht wurde, äquivalent zu einem Modul bzw. Teilmodul an der Universität in Würzburg ist, entscheiden die Professoren der jeweiligen Lehrstühle.
Auf unserer Webseite sowie im Prüfungsamt erhalten Sie entsprechende
Antragsformulare für Anrechnungen.
Diese sind vom Studierenden auszufüllen. Der Professor bestätigt auf diesem Formular durch Unterschrift gegebenenfalls die Äquivalenz.
Die ausgefüllten Anrechnungsformulare sowie eine Kopie des Transcript of Records/Notenbestätigung sind zu Beginn des Studiums im Prüfungsamt einzureichen. Das Original des Transcript of Records/Notenbestätigung ist im Prüfungsamt vorzuzeigen.
Ab einer Anrechnung von 30 ECTS-Punkten wird Ihnen ein Fachsemester auf den Studiengang Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Science angerechnet.
Wenn Sie einen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer anderen Universität studiert haben, müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung aus der hervorgeht, dass Sie den Prüfungsanspruch an der vorherigen Universität nicht verwirkt haben, vorlegen. Das bedeutet dass Sie den Studiengang nicht endgültig nicht bestanden haben bzw. dass noch ein Prüfungsanspruch besteht.
Wie können Module aus dem Ausland angerechnet werden?
Der Vorgang verläuft analog wie bei den Anrechnungen an anderen Universitäten innerhalb Deutschlands (siehe vorherige Frage). Zusätzlich gibt es eine Liste (momentan in Bearbeitung) auf unserer Webseite, welche Module und Teilmodule anderer Universitäten aus dem Ausland bereits angerechnet wurden. Diese Module gelten also pauschal als anrechnungsfähig. Sofern Sie Module aus dieser Liste belegen, ist es nicht mehr erforderlich sich die Leistung vom jeweiligen Professor als äquivalent bestätigen zu lassen. Beachten Sie hierbei bitte, dass diese Liste ständig gepflegt wird und einzelne Module bzw. Teilmodule wieder gestrichen werden können bzw. auch neue dazukommen.