Anhand dieser
Liste können Sie sich vorab informieren, welche Leistungen von ausländischen Hochschulen vom Prüfungsamt auf Antrag angerechnet werden. Für diese Leistungen ist eine Genehmigung durch den Lehrstuhlinhaber nicht mehr erforderlich. Sie wird regelmäßig vom Prüfungsamt aktualisiert und ist für jeweils ein Studienjahr gültig.
Die Anrechnung neuer oder bisher nicht in der Liste erfassten Prüfungsleistungen erfolgt wie bisher im individuellen Verfahren nach Abstimmung mit dem Lehrstuhlinhaber bzw. Modulverantwortlichen. Hierfür benutzen Sie bitte diesen
Antrag.