Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Prüfungen des Studienganges Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (diese Liste wird stetig ergänzt). Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!
Das Prüfungsamt wird nicht automatisch informiert sobald Sie Ihre 180 Punkte erreicht haben. Weiterhin haben Sie während dem Rest des Semesters noch die Möglichkeit Zusatzleistungen abzulegen. Daher ist es notwendig, dass Sie, sobald Ihr Zeugnis erstellt werden soll, den
"Antrag auf Ausstellung ein Bachelorzeugnisses" im Prüfungsamt abgeben. Bitte notieren Sie darauf Ihre Emailadresse. Sobald die Zeugnisdokumente abholbereit sind, werden Sie von uns per Email benachrichtigt.
Wenn Ihnen Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt wurden oder wenn Sie von einer alten Version der Prüfungsordnung in eine neuere gewechselt haben (dies geschieht nur auf Antrag) ist dies durchaus möglich. In diesem Fall kontrollieren Sie bitte Ihre Modulbescheinigung. Wenn diese korrekt ist, fehlt bei Ihnen keine Leistung. Sollte auch diese fehlerhaft sein, nehmen Sie bitte sofort Kontakt zum Prüfungsamt auf damit sie korrigiert werden kann.
Die Regelstudienzeit im Bachelor Informatik beträgt sechs Semester. Gem. Prüfungsordnung darf diese Frist um zwei Semester überschritten werden. Danach wird das Studium als erstmalig nicht bestanden gewertet. Nach einem weiteren Semester wird das Studium als endgültig nicht bestanden gewertet.
Hier sehen Sie, welche Reaktion Sie von Seiten des Prüfungsamtes erwartet, wenn Sie Ihr Studium nicht bis zum Ende des jeweiligen Semesters abgeschlossen haben:
Ende 6. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.
Ende 7. Semester: Keine Reaktion des Prüfungsamtes.
Ende 8. Semester:
Bachelorarbeit wurde bereits abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. Dieses Schreiben hat keinerlei Auswirkungen auf Ihre bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen. Sie werden damit darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!
Bachelorarbeit wurde noch nicht abgegeben: Sie erhalten einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen Ihres Studiums. In diesem wird Ihre Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden erklärt (für diese haben Sie somit nur noch einen Versuch!!!). Auf alle weiteren bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen hat dieses Schreiben keine Auswirkungen. Sie werden weiterhin darauf hingewiesen, dass Sie Ihr Studium innerhalb eines weiteren Semesters beenden müssen!
Ende 9. Semester: Sie erhalten einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen Ihres Studiums. Kurz nachdem Sie diesen Bescheid (per Postzustellungsurkunde) erhalten haben, werden Sie von uns exmatrikuliert, auch wenn Sie sich evtl. vorher erfolgreich für das 10. Semester zurückgemeldet haben.
(Da Sie bis zum Ende des Semesters Zeit haben Ihr Studium abzuschließen, erhalten Sie die Bescheide erst zu Beginn des Folgesemesters. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Status über das erstmalige oder endgültige Nichtbestehen. Bitte beachten Sie die
Ausführungen der Kanzlei für Studienangelegenheiten zur Rückerstattung von Beiträgen!)
Es besteht die Möglichkeit, dass er Prüfungsausschuss, in nicht von Ihnen zu vertretenden Fällen, eine Nachfrist gewährt. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist der Bachelorarbeit können im Laufe des 8. Fachsemesters abgegeben werden. Anträge auf Verlängerung der Höchststudiendauer werden nicht vor Mitte Ihres 9. Fachsemester entgegengenommen.
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