Lastschrifteinzug

Über SB@Home besteht die Möglichkeit die Zahlung fälliger Beiträge und Gebühren an die Universität zu tätigen. Hier nutzt die Universität im Rahmen von SB@Home das sogenannte Einzugsermächtigungsverfahren.

An diesem Verfahren kann nur teilnehmen, wer der Universität Würzburg die Einzelermächtigung zum Einzug der zu entrichtenden Zahlungen (z.B. bei der Rückmeldung) erteilt. Es handelt sich nicht um einen Dauerlastschriftauftrag, denn bei SB@Home muss die Einzugsermächtigung bei jedem Zahlungsvorgang neu erteilt werden und gilt daher immer nur für den jeweiligen Zahlungsvorgang (Einzellastschriftauftrag). Der eigentliche Einzellastschriftauftrag wird erst dann elektronisch erzeugt, wenn die für den Lastschriftauftrag erforderlichen Kontodaten in einer entsprechenden Eingabemaske erfasst und zur Speicherung zugelassen werden. Erst nach Bestätigung der Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen und die Bestätigung durch den Schaltknopf "Rückmeldung/Lastschrift durchführen" wird der Lastschriftauftrag elektronisch erzeugt und im Rahmen einer Sammeldatei elektronisch an die Bayerische Landesbank München zum tatsächlichen Lastschrifteinzug übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass die Beauftragung einer Lastschrift nur über ein (gedecktes) Girokonto, nicht aber z.B. über ein Kreditkartenkonto oder Sparkonto funktioniert!

Darüber hinaus gelten folgende Bedingungen:

  1. Aufgegebene Lastschriften können nur vollständig eingelöst werden, sofern das Konto des Auftraggebers eine ausreichende Deckung aufweist. Triff dies nicht zu wird die Lastschrift nicht eingelöst und dem Zahlungsempfänger (Universität) zurückbelastet.
  2. Ebenfalls zurückbelastet werden Lastschriften, denen der Zahlungspflichtige nach Belastung seines Kontos widersprochen hat oder aufgrund dessen, dass durch den Zahlungspflichtigen eine fehlerhafte oder falsche Bankverbindung (Kontonummer/Bankleitzahl) eingegeben wurde. Gleiches gilt, wenn der angegebene Kontoinhaber nicht mit dem oder den Kontoinhaber/-n übereinstimmt.

Teileinlösungen sind generell nicht möglich. Mit der Erteilung der Einzugsermächtigung erklärt der Auftraggeber automatisch der Kontoberechtigte des angegebenen Kontos zu sein. Bei Missbrauch gehen entstehende Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

Für nicht eingelöste bzw. wegen Widerspruches des Zahlungspflichtigen zurückzubelastende Lastschriften (siehe Nr. 1 und 2) berechnen die jeweiligen Banken gegenüber der Universität Rücklastschriftentgelte, sowie zusätzlich die Kosten für den Ersatz der eigenen und fremden Aufwendungen. Darüber hinaus entstehen auch der Universität durch die Rücklastschrift zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Kosten.

Zur Begleichung dieser zusätzlich entstanden Kosten berechnet die Universität gegenüber dem Auftraggeber eine Unkostenpausschale in Höhe von derzeit 3,00 Euro.

Achtung: Eine Unterdeckung Ihres Kontos macht sich dadurch bemerkbar, dass unsere Hausbank versucht, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen, um ihn dann postwendend wieder gutzuschreiben. Dieser Vorgang mag unnötig kompliziert wirken, er steht jedoch nicht in unserem Einflußbereich!