
Unter dem Begriff "Bologna-Prozess" versteht man das Bestreben von inzwischen 45 europäischen Staaten, einen gleichermaßen homogenen wie durchlässigen europäischen Hochschulraum zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort zu stärken. Der Bologna-Prozess hat sich seit Ende der 1980er Jahre entwickelt. Die Bezeichnung geht zurück auf die am 19. Juni 1999 in Bologna unterzeichnete Erklärung der Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern. Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet. Die Bildungsminister treffen sich alle zwei Jahre (2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London, 2009 in Löwen) und legen offiziell fest, welche Ziele im Bologna-Prozess erreicht werden sollen.
Die Ziele des Bologna-Prozesses lassen sich in drei große Themen subsumieren: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Dies umfasst als Unterziele unter anderem:
Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.
Als zeitlicher Rahmen der Umsetzung des Bologna-Prozesses wurde das Jahr 2010 festgesetzt.
Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die Großzahl der Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung eine grundlegende Umstrukturierung ihres Studiensystems beschlossen hat. Der so genannte Bologna-Prozess bringt umfassende Veränderungen auch für die deutschen Hochschulen mit sich.
Die Reform wirkt sich auf die Studiengangsstruktur und die Studiengangsinhalte, auf Organisationsabläufe in den Hochschulen, auf Prozesse in den Verwaltungen und Entscheidungen der Studierenden aus. Eine der größten Herausforderungen ist die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge und die damit zusammenhängenden Neuerungen: Akkreditierung, ECTS, Modularisierung, Schlüsselqualifikationen, Diploma Supplement, transcript of records etc.