Diese Seite/Broschüre bezieht sich auf den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik. Für Studierende des Lehramts an Sonderschulen gibt es eine gesonderte Broschüre, die bei der Zentralen Studienberatung erhältlich ist.

Sonderpädagogik (Bachelor)

Studiengang

Abschluss

Bachelor of Arts (B.A.) in 6 Semestern

Ausprägungen

85-Punkte-Hauptfach, 60-Punkte-Nebenfach

Studienbeginn

nur zu einem Wintersemester möglich

 

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung

zulassungsbeschränkt (UNI)

Eignungsprüfung

keine

Sonderpädagogik (Master)

Studiengang

Abschluss

Bachelor of Arts (M.A.) in 4 Semestern

Ausprägungen

120-Punkte-Hauptfach

Studienbeginn

zu einem Winter- und Sommersemester möglich

 

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung

zulassungsfrei

Eignungsprüfung

ja (Achtung: Bewerbung erforderlich! Infos zu Fristen und Verfahren)

Aktuelles

Magister-Studiengänge: Die letzte Einschreibung als Studienanfänger war im Sommersemester '09 möglich. Ein Einstieg in die Magisterstudiengänge ist jetzt nur noch bei Einstufung in ein entsprechend höheres Semester möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Das Institut

Die sonderpädagogischen Lehrstühle sind Bestandteil des Sonderpädagogischen Instituts, welches zur Philosophischen Fakultät II der Universität Würzburg gehört. Zum Sonderpädagogischen Institut gehören fünf Lehrstühle:

Lehrstuhl Sonderpädagogik I - Pädagogik bei Lernbeeinträchtigung
Prof. Dr. Stephan Ellinger

Lehrstuhl für Sonderpädagogik II - Körperbehindertenpädagogik
Prof. Dr. Reinhard Lelgemann

Lehrstuhl für Sonderpädagogik III - Sprachheilpädagogik
Univ.-Prof. Dr. habil. Detlef M. Hansen - Ordinarius

Lehrstuhl für Sonderpädagogik IV - Pädagogik bei Geistiger Behinderung
Prof. Dr. phil. habil. Erhard Fischer, SoL, Diplom-Pädagoge

Lehrstuhl für Sonderpädagogik V - Pädagogik bei Verhaltensstörungen
Univ.-Prof. Dr. phil. habil. Roland Stein

Gegenstand des Faches

Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen und Störungen betreffen sehr viele Menschen ganz unterschiedlicher Altersgruppen in unserer Gesellschaft. Mit Fragen der Bildung, Erziehung und Begleitung bei Behinderungen beschäftigt sich die Sonder- bzw. Heilpädagogik. Hier bestehen vielfältige Arbeits- und Einsatzmöglichkeiten sowie auch Forschungsfelder, von der Frühförderung über schulische Unterstützung und Hilfen, Arbeits- und Berufshinführung, Begleitung erwachsener Menschen mit Behinderungen sowie die Fragen und Probleme von Behinderungen im fortgeschrittenen Alter. Viele Menschen bringen ihr soziales Engagement in diese unterschiedlichen, Arbeitsfelder ein, die in einem breiten Spektrum sehr interessante berufliche Möglichkeiten eröffnen.

Sonderpädagogik ist eine spezielle Subdisziplin der Erziehungswissenschaften. Dabei hat sie besondere Schwerpunktsetzungen: Im Bereich der Anthropologie untersucht sie, wie Behinderungen oder Beeinträchtigungen und Benachteiligungen entstehen können (medizinisch, soziologisch, psychologisch), und befasst sich mit entsprechenden Theorien (auch interdisziplinär) sowie Metatheorien. Dabei diskutiert die Sonderpädagogik insbesondere das Phänomen „Erziehung“ unter erschwerten Bedingungen oder nach gescheiterter Erziehung. Ebenso ist der Aspekt der „Bildung“ zentral, wie er unter den Bedingungen von Behinderung, auch schwerer, angemessen und vollständig zu realisieren ist.

Neben der Theoriebildung ist ein zweiter Schwerpunkt die Methodik bzw. Didaktik. Erst hier ist eine Unterscheidung zwischen schulischer und außerschulischer Sonderpädagogik zu treffen: Während schulische Sonderpädagogik innerhalb des Systems Schule deren Pädagogik und Didaktik im Hinblick auf die Möglichkeiten der jeweiligen Schüler diskutiert, in Allgemeinen Schulen, Förderschulen sowie in inklusiven Schulen, zielt die außerschulische Sonderpädagogik auf die möglichst umfassende Teilhabe in die Gesellschaft, sei es im Bereich des Wohnens, der Arbeits- und Berufswelt und der Freizeit und sucht hier entsprechende professionelle methodische Handlungsansätze. Schwerpunkte in Würzburg liegen im nachschulischen Bereich. „Selbstbestimmung und Autonomie in sozialer Teilhabe“ ist dabei sowohl in als auch außerhalb der Schule dabei das übergeordnete Ziel. Ein wichtiger Aspekt ist dabei auch die Abgrenzung zu, aber auch die Integration von therapeutischen Aspekten in die (sonder-)pädagogische Arbeit.

Die Forschung in der Sonderpädagogik ist äußerst vielfältig. Sie reicht von der Theoriebildung bis zur Anwendungsforschung, ist dabei also sowohl geisteswissenschaftlich als auch empirisch ausgerichtet, und häufig interdisziplinär. Entsprechend der Menschen, um die sich die Sonderpädagogik sorgt, ist die Forschung dabei tendenziell weniger generalisierend als individualisierend und versucht, die Situationen einzelner Menschen zu verstehen und zu achten.

Aufbau des Studiums (Bachelor)

Der Bachelor-Studiengang bereitet auf sonderpädagogische Aufgabenfelder außerhalb der Schule vor (z.B. Frühe Bildung, Wohnen, Arbeiten, Erwachsenenbildung). Er wird in zwei Varianten angeboten:

Nebenfach mit 60 ECTS:
Dieses Nebenfach bietet eine breite, fachrichtungsübergreifende Qualifizierung und muss mit einem der 120-ECTS Hauptfächer aus dem Angebot der Universität Würzburg kombiniert werden (z.B. Pädagogik, Musikpädagogik, Philosophie).

Hauptfach mit 85 ECTS:
Dieses Hauptfach muss mit einem weiteren 85-ECTS-Hauptfach aus dem Angebot der Universität Würzburg kombiniert werden (z.B. Pädagogik, Musikpädagogik, Philosophie, ev. Theologie und Kulturwissenschaften). Im Hauptfach „Außerschulische Sonderpädagogik“ wählen Sie innerhalb Ihres Studiums einen Wahlpflichtbereich aus einer der fünf Fachrichtungen (Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen, Körperbehindertenpädagogik, Sprachheilpädagogik, Pädagogik bei Geistiger Behinderung, Pädagogik bei Verhaltensstörungen)

Welche Module durchlaufen werden müssen, ist in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen zur Allgemeinen Studien und Prüfungsordnung (ASPO) festgelegt. Eine zusammengefasste Übersicht stellen der Studienverlaufsplan und der dazugehörige Kommentar dar.

Zu jedem Modul findet eine studienbegleitende Erfolgsüberprüfung (Teilmodulprüfung) statt, welche sich auf eine Lehrveranstaltung oder auf eine Gruppe von Lehrveranstaltungen bezieht. Die Überprüfung erfolgt entweder in Form einer benoteten Prüfungsleistung oder durch eine nicht benotete Studienleistung oder durch eine Kombination beider Leistungsformen. 

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (85 ECTS)

Durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wird festgestellt, ob Studierende über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügen und für das Studium geeignet sind.

Derzeit (Stand 11.06.2013) gilt für Studienanfänger der Sonderpädagogik (85 ECTS), dass am Ende des 2. Fachsemesters 10 ECTS-Punkte aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich nachgewiesen werden müssen, ansonsten gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des 3. Fachsemesters 15 ECTS-Punkte aus dem Pflicht- oder Wahlflichtbereich nachgewiesen werden (Opens external link in new windowFachspezifische Bestimmungen des Bachelor-Hauptfachs Sonderpädagogik § 6).

Bitte beachten Sie bei einer Studienfächerkombination auch die Bestimmungen für das jeweilig anderen Fach.

Für Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (60 ECTS)

Durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wird festgestellt, ob Studierende über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügen und für das Studium geeignet sind.

Derzeit (Stand 11.06.2013) gilt für Studienanfänger der Sonderpädagogik (60 ECTS), dass am Ende des 2. Fachsemesters 5 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden müssen, ansonsten gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmalig als nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des 2. Fachsemesters 10 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden (Opens external link in new windowFachspezifische Bestimmungen des Bachelor-Nebenfachs Sonderpädagogik § 6).

Bitte beachten Sie bei einer Studienfächerkombination auch die Bestimmungen für das jeweilig anderen Fach.

Für Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

 

Aufbau des Studiums (Master)

Sonderpädagogik kann als Master-Einzelfach mit 120 ECTS studiert werden.

Ziele des Master- Hauptfaches:

  • Wissenschaftlich fundierte Kenntnisse der Heil- und Sonderpädagogik
  • Fertigkeiten, die in sonderpädagogischen Handlungsfeldern bedeutsam sind
  • Qualifikationen für Leitungs- und Beratungsfunktionen

Vertiefte Inhalte des Master- Hauptfaches:

  • Sonderpädagogische Theorien
  • Anthropologische Ansätze
  • Heil- und sonderpädagogische Methodik
  • Pädagogische Arbeit mit behinderten und beeinträchtigten Menschen in der nachschulischen Lebensspanne
  • Aspekte der Heterogenität, Integration und Inklusion

Mögliche individuelle Schwerpunktsetzungen:

  • Berufliche Bildung und Eingliederung in die Arbeitswelt
  • Freizeit, Wohnen, Alter und Erwachsenenbildung
  • Beratung

Zulassungsvoraussetzungen

Um das Masterstudium aufnehmen zu können, ist ein erfolgreich absolviertes Erststudium (in der Regel ein Bachelor) vorausgesetzt. Außerdem müssen bestimmte fachliche Zulassungsvoraussetzungen (im Erststudium erworbene Kompetenzen) gegeben sein:

  • Wissenschaftliche Grundlagen der SP (10 ECTS)
  • Praktikum sonderpäd. Fachrichtung (5 ECTS)
  • Wissenschaftstheorie (5 ECTS)
  • sonderpäd. relevante medizinische Grundlagen (5 ECTS)
  • Beratung in sonderpädagogischen Feldern (5 ECTS)
  • sonderpäd. Psychologie + Beobachtungsverfahren (5 ECTS)

Über das Vorhandensein der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen und die gegebene Eignung entscheidet im Rahmen des Bewerbungsverfahrens die zuständige Eignungskommission. Liegen die geforderten Mindestkompetenzen vor, ist der Zugang zum Masterstudium Sonderpädagogik (120 ECTS) gegeben.

Promotion

Die Promotion richtet sich nach der gemeinsamen Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I-II. Für die Promotion wird ein vorhergehender Abschluss der Diplom- oder Magisterprüfung oder eines Masters vorausgesetzt.
Die Promotion besteht aus einer Dissertation, die in einem begrenzten thematischen Gebiet wesentliche Forschungsergebnisse erhalten muss, und aus einer mündlichen Doktorprüfung. Diese wird in der Form einer Disputation, die im Wesentlichen der Verteidigung der Dissertation gleichkommt, durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit der Promotion im Rahmen der Würzburger Graduiertenschule.

Berufsfelder/-aussichten

Der Bedarf an qualifizierten Sonderpädagogen mit BA und MA ist in den sehr vielfältigen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen hoch, auch wenn noch nicht beurteilt werden kann, wie sich dieses neue Studium auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen wird. Diese Abschlüsse sind sehr selten, zumeist bewerben sich Sozialpädagogen auf diese Stellen.

Tätigkeitsfelder für BA-Absolventen sind in allen sonderpädagogischen und inklusiven Tätigkeitsfeldern zu sehen, von der Frühförderung über das Kindheits- und Jugendalter, den Institutionen im Bereich Arbeit, Wohnen, Freizeit, Beratung bis hin zu Einrichtungen für alte Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen.

Der MA wird inhaltlich enger gefasst und lässt eine Schwerpunktsetzung auf die Bereiche Wohnen (stationär sowie ambulant), Arbeits- und Berufsförderung oder Beratung zu. Es kann erwartet werden, dass Absolventen mit MA vorwiegend für Stellen mit Führungsaufgaben in Frage kommen.

Tipps für Erstsemester und Hinweise zur Strukturierung des Studiums

Zu Studienbeginn findet in der Regel eine Einführungsveranstaltung für Erstsemester statt. Hier bekommen Sie sehr hilfreiche Tipps, weshalb eine Teilnahme unbedingt zu empfehlen ist. Die Angaben, wann und wo die Einführungsveranstaltung stattfinden wird, finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Adressen

Die Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.

Zentrale Studienberatung
Ottostr. 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg

Offene Sprechstunde: Mo.–Fr. von 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14-16 Uhr
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo.-Fr, jeweils von 9.00-15.00 Uhr)
E-Mail: studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiterführende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!

 

Dr. Christoph Ratz
Institut für Sonderpädagogik
Lehrstuhl Sonderpädagogik IV
Raum 00.118
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Tel. 0931 / 31-84851
E-Mail: christoph.ratz@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: [siehe Homepage des Lehrstuhls]

 

Prüfungsamt

Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg           
Telefon: 0931 / 31 - 0           
Telefax: 0931 / 31 - 82102 (Bitte Studiengang angeben)           
E-mail:pruefungskanzlei@zv.uni-wuerzburg.de                             
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,Mittwoch zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Wichtige Internetseiten

•Homepage des Instituts für Sonderpädagogik
Prüfungsamt: Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) für Bachelor- und Masterstudiengänge und Fachspezifische Bestimmungen zur ASPO
Stundenplanhilfe
Fachschaftsinitiative Sonderpädagogik
Checkliste für Erstsemester
Wohnmöglichkeiten
BAföG 

Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de