
Das Studium der Rechtswissenschaft kann zum Wintersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Abschluss des Jurastudiums bildet die Erste Juristische Prüfung. Ergänzt werden kann die Ausbildung durch das Begleitstudium im Europäischen Recht; in diesem Falle erhöht sich die Regelstudienzeit auf insgesamt neun Semester.
Bachelor-Studierende können ihr Hauptfach mit einer gezielten Ausbildung im Öffentlichen Recht oder im Privatrecht mit jeweils 60 ECTS-Punkten ergänzen.
Der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ bietet eine über die Grundausbildung hinausgehende vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht und schließt mit einer Magisterarbeit ab.
Studiengang | |
Abschluss | Staatsexamen, Diplom-Jurist Univ. (wird auf Antrag bei Bestehen der 1. juristischen Prüfung verliehen) |
Ausprägungen | -- |
Studienbeginn | nur zum Wintersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | Europajurist Univ. Wü. (für Juristen) bzw. Europarechtsökonom Univ. Wü. (für Wiwis) |
Ausprägungen | für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler auch als Vorbereitung und Grundlage für Aufbaustudium geeignet |
Studienbeginn | zum Winter- und Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | Magister des europäischen Rechts (Legum Europaearum Magister - LL.M.Eur.) |
Ausprägungen | Aufbaustudium für Juristen und Wirtschaftswissenschafter |
Studienbeginn | zum Winter- und Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | Magister Legum (LL.M.) |
Ausprägungen | zweisemestrig |
Studienbeginn | zu einem Winter- und Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | je nach Hauptfach |
Ausprägungen | 60-Punkte-Nebenfach |
Studienbeginn | nur zum Wintersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | je nach Hauptfach |
Ausprägungen | 60-Punkte-Nebenfach |
Studienbeginn | nur zum Wintersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | LL.M. |
Ausprägungen | 120-Punkte-Einzelfach |
Studienbeginn | nur zu einem Wintersemester möglich (Einführung zum WS 2011/12) |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Die Magisterstudiengänge Kriminologie/Strafrecht und Öffentliches Recht laufen aus. Letzter Studienbeginn war SS 2009. Ein Einstieg in diese Magisterstudiengänge ist jetzt nur noch bei Einstufung in ein entsprechend höheres Semester möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Die Juristische Fakultät setzt sich aus 6 Instituten mit insgesamt 20 Lehrstühlen und 5 Professuren zusammen.
Eine Auflistung der Einrichtungen finden Sie auf der Webseite der Juristischen Fakultät.
Studium der Rechtswissenschaft, Erste Juristische Prüfung
Im Studium der Rechtswissenschaft wird ein besonderes Augenmerk an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg auf rechtshistorische und rechtsphilosophische Grundlagen gelegt. Darüber hinaus zeichnet sich die rechtswissenschaftliche Ausbildung in Würzburg durch ihre internationale und insbesondere europäische Ausrichtung aus, um die Studierenden bestmöglich auf den globalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Umfassende Begleit- und Aufbaustudienmöglichkeiten im Europäischen Recht werden ergänzt durch ein breites Fachsprachenangebot mit Einführungen in ausländische Rechtsordnungen. Besonders engagiert ist die Fakultät auch in den Bereichen der universitären Examensvorbereitung und des E-Learnings. Seit dem Wintersemester 2007/2008 existiert schließlich ein fakultätsübergreifendes Vorlesungsprojekt zur Vermittlung interkultureller Kompetenz an Studierende aller Fachrichtungen.
Das juristische Studium gliedert sich in drei Phasen:
1. Das Studium in der Grundphase (1. bis 3. Semester)
Im Grundstudium sollen in erster Linie die Grundkurse im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht besucht und die dort angebotenen Abschlussklausuren bestanden werden. Die erfolgreiche Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Grundkursen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung. Daneben sollen die Vorlesungen in den Grundlagenfächern (Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) besucht werden.
In dieser Phase kann bereits der fachspezifische Fremdsprachennachweis erworben werden. Das Fachsprachenprogramm gliedert sich in drei Stufen: Sprachkurse, Fachsprachenkurse und Einführungen in die ausländischen Rechte. Es bereitet auf Auslandspraktika, Auslandssemester und ggf. Wahlstationen im Ausland vor.
Abgeschlossen wird die Grundphase mit der Zwischenprüfung, die sich aus vier Klausuren zusammensetzt und thematisch die drei Hauptfächer (Grundkurse) sowie ein Grundlagenfach umfasst.
2. Das Studium in der Mittelphase (4. bis 6. Semester)
In der Mittelphase soll das in den Grundkursen erworbene Wissen vertieft und erweitert werden. Dabei sollen Zeugnisse für die Übungen für Fortgeschrittene in den Vorlesungen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht erworben werden. Das Bestehen der Übungen für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Ersten Juristischen Staatsprüfung. In dieser Phase soll ferner mit dem Schwerpunktstudium begonnen werden.
Das Schwerpunktbereichsstudium, dessen Aufnahme ab dem 4. Semester empfohlen wird, hat einen vom Studierenden gewählten Schwerpunktbereich zum Gegenstand. An der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg stehen die folgenden 7 Schwerpunktbereiche zur Wahl:
• S 1: Grundlagen des Rechts
• S 2: Wirtschaft und Steuern
• S 3: Europäischer und Internationaler Rechts- und Wirtschaftsverkehr
• S 4: Arbeit und Soziales
• S 5: Kriminalwissenschaften
• S 6: Politik, Regierung, Verwaltung
• S 7: Europäisches öffentliches Recht und Völkerrecht.
3. Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase (7. und 8. Semester)
Diese Phase dient der unmittelbaren Examensvorbereitung. Daher wird hier ein ambitioniertes Examensvorbereitungsprogramm mit Jahreskurs, Klausurentraining, Probeexamen und Prüfungssimulationen angeboten. Darüber hinaus können die Studierenden bereits in dieser Phase ihr Schwerpunktbereichsstudium abschließen und sich der Juristischen Universitätsprüfung unterziehen.
Das Begleitstudium im Europäischen Recht
Das Begleitstudium im Europäischen Recht wird seit 1998 angeboten und ist eine Besonderheit der Würzburger Juristenausbildung. Es soll interessierten Studierenden eine vertiefte Beschäftigung mit dem Europäischen Recht und die Erlangung eines entsprechenden Qualifikationsnachweises ermöglichen. Es dient der Ergänzung einer rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung an der Universität Würzburg mit dem Erwerb eines „Zeugnisses über Begleitstudien im Europäischen Recht“ als zusätzliche Qualifikation. Dieses Zeugnis berechtigt zur Führung der Bezeichnung Europajurist/in. Bei erfolgreichem Bestehen des Begleitstudiums verschiebt sich der Freiversuch gemäß § 37 JAPO um ein Semester, so dass dieser auch nach dem neunten Semester abgelegt werden kann.
Der Aufbaustudiengang im Europäischen Recht
An der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg besteht die Möglichkeit, den akademischen Grad „Magister des Europäischen Rechts“ (LL.M. Eur.) zu erwerben. Zu diesem Zweck wird der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ als Postgraduiertenstudiengang angeboten. Dieser soll qualifizierten inländischen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer universitärer Studiengänge die Möglichkeit bieten, über ihre Grundausbildung hinaus eine vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht zu erlangen.
LL.M. für im Ausland graduierte Juristen
Der Magisterstudiengang bietet ausländischen Juristen die Möglichkeit, Kenntnisse im deutschen Privatrecht, dem deutschen Öffentlichen Recht und dem deutschen Strafrecht zu erwerben. Er wird mit dem Erwerb des Grades eines "Magister legum" (LL.M.) abgeschlossen.
Das Bachelor-Nebenfach Privatrecht oder Öffentliches Recht
Die Nebenfachstudiengänge zielen darauf ab, den Studierenden methodische und materiell-rechtliche Grundlagen der Rechtswissenschaften zu vermitteln. In sinnvoller Ergänzung zu ihrem Hauptfach erwerben die Studierenden vertiefte juristische Kompetenzen im Öffentlichen Recht oder dem Privatrecht, um sich dadurch ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erschließen. Die Nebenfachstudien befähigen die Studierenden dazu, juristische Problemstellungen zu erkennen und, soweit es ihr Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen zu lösen.
Studienverlaufsplan:
Studienbeginn Wintersemester
Studienverlaufsplan:
Studienbeginn Sommersemester
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (Bachelor-Nebenfach)
Durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wird festgestellt, ob Studierende über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügen und für das Studium geeignet sind.
Derzeit (Stand 12.09.2013) gilt für Studienanfänger des Bachelornebenfachs Öffentliches Recht bzw. Privatrecht, dass am Ende des 2. Fachsemesters 10 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden müssen, ansonsten gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des 3. Fachsemesters 20 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden (Fachspezifische Bestimmungen des Bachelor-Nebenfachs Öffentliches Recht bzw. Privatrecht, jeweils § 6).
Bitte beachten Sie bei einer Studienfächerkombination auch die Bestimmungen für das jeweilig andere Fach.
Für Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Lehrexport (Veranstaltungen für Studierende anderer Fachrichtungen)
Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat die Juristische Fakultät zudem ihr Lehrangebot für Studierende anderer Fachgebiete geöffnet, die bei Interesse und zur sinnvollen Ergänzung ihres Studiums sogenannte Schlüsselqualifikationen im juristischen Bereich erwerben können.
Fachsprachen und ausländisches Recht
An der Juristischen Fakultät wird ein umfangreiches und unter Verwendung der Studienbeiträge erweitertes Programm für Fachsprachen und ausländisches Recht angeboten. Dieses Programm vermittelt die für jeden Juristen erforderlichen Grundkenntnisse zur Fachterminologie in mindestens einer Fremdsprache und bereitet auf Auslandspraktika, Auslandsstudium, Referendariatswahlstationen im Ausland und ein LL.M.-Studium vor. Es gliedert sich in drei Stufen: Sprachkurse, Fachsprachenkurse und Einführungen in ausländisches Recht.
EDV für Juristen
Die Juristische Fakultät bietet ein umfangreiches EDV-Programm für Juristen an, das sowohl Kleingruppenkurse für Studienanfänger zum PC-Einsatz im juristischen Studium als auch Kompaktkurse zur Einführung in die Online-Datenbanken „Juris“, „Celex“ und „Westlaw“ sowie einen Kurs „Erfolgreicher Internetauftritt für Juristen“ umfasst.
Die Juristische Fakultät bildet für hochqualifizierte Rechtsberufe aus und legt den wesentlichen Grundstein für den anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst und die Befähigung zum Richteramt.
Die Berufsfelder nach Studium und Vorbereitungsdienst sind vielfältig. So bietet sich nicht nur das klassische Berufsbild des Staatsanwaltes, Richters oder Notars an, sondern auch eine Tätigkeit in der Politik, bei Behörden oder internationalen Organisationen. Gleichfalls gibt es Berufsfelder in der Lehre und Forschung sowie die Möglichkeit einer Tätigkeit als selbständiger oder angestellter Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei.
Weitere Informationen zu den Berufsfeldern und -aussichten finden Sie auf den Internetseiten
Berufenet und
Studienwahl.de.
Die Juristische Fakultät der Universität Würzburg verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Doctor iuris - Dr. iur.) und den akademischen Grad eines Doktors beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr. iur. utr.) aufgrund von Prüfungen nach der Promotionsordnung vom 06.10.1992 - PromO - (KMBl II S. 678, berichtigt im KMBl II 1994 S. 128), zuletzt geändert durch die Satzung vom 01.10.2001 (KMBl II S. 351 ) bzw. seit dem 15.08.2009 aufgrund erfolgreich durchgeführten Promotionsverfahren nach der
neuen Promotionsordnung vom 12.8.2009.
Es besteht für diejenigen Kandidaten, die am Tage des In-Kraft-Tretens in die Doktorandenkartei aufgenommen waren, ein zweijähriges Wahlrecht zwischen altem und neuem Promotionsverfahren.
Zunächst gibt es daher einige erläuternde generelle Hinweise. Anschließend trennt die Seite die Informationen zur neuen Promotionsordnung von denen zur alten Promotionsordnung.
Zu Studienbeginn findet in der Regel eine
Einführungswoche für Erstsemester statt. Das Ziel ist, die Juristinnen und Juristen von morgen behutsam an das Jurastudium heranzuführen. Dazu dienen eigene Einführungsstunden in den regulären Lehrveranstaltungen des ersten Semesters sowie besondere einmalige Veranstaltungen, die die Studierenden mit den Herausforderungen des Jurastudiums, dem Aufbau und den studiumsrelevanten Abteilungen der Juristischen Fakultät, den fakultätsnahen Organisationen sowie mit der Studienstadt Würzburg vertraut machen sollen.
Die Einführungswoche für Erstsemester findet immer in der ersten Vorlesungswoche statt.
Bachelor/Master:

Die Zentrale Studienberatung
Die
Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.
Zentrale Studienberatung
Ottostr. 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Offene Sprechstunde: Mo.–Fr. von 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14-16 Uhr
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo.-Fr, jeweils von 9.00-15.00 Uhr)
E-Mail:
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiter führende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!
Allgemeine Juristische Studienberatung
Dr. Aylin Braun
Studiendekanat
Domerschulstraße 16
Zi. 31 (Südflügel)
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-82458
E-Mail: studienberatung@jura.uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: Mo u. Mi, 10.00-12.00 Uhr
Internet: www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/studiendekanat/studienberatung
und
Christian Lengl
Studiendekanat
Domerschulstraße 16
Zi. 31 (Südflügel)
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-82458
E-Mail: ch.lengl@jura.uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: Mo u. Mi, 10.00-12.00 Uhr
Internet: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/studiendekanat/studienberatung
Prüfungsamt (Zwischenprüfung und Juristische Universitätsprüfung)
Ansprechpartnerin zu allen Fragen, die mit der Zwischenprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung in Zusammenhang stehen, ist Anett Herold.
Prüfungsamt (Zwischenprüfung/Juristische Universitätsprüfung)
Sanderring 2 (Zimmer 105)
97070 Würzburg
0931 31-82514
Email: pruefungsamt.sg4@zv.uni-wuerzburg.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi. zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Bei Fragen zu anderen Prüfungen (Zulassungsprüfungen zur Zwischenprüfung, Hauptstudiumsprüfungen) wenden Sie sich bitte an die allgemeine juristische Studienberatung im Studiendekanat.
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