
Studiengang | |
Abschluss | Staatsexamen, Diplom-Jurist Univ.(wird auf Antrag bei Bestehen der 1. juristischen Prüfung verliehen) |
Ausprägungen | -- |
Studienbeginn | zu einem Winter- und Sommersemester möglich (ab WS 2012/13 Beginn nur noch zum WS möglich) |
| |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | Europajurist Univ. Wü. (für Juristen) bzw. Europarechtsökonom Univ. Wü. (für Wiwis) |
Ausprägungen | für Juristen und Wirtschaftswissenschaftler auch als Vorbereitung und Grundlage für Aufbaustudium geeignet |
Studienbeginn | einem Winter- und Sommersemester möglich (ab WS 2012/13 Beginn nur noch zum WS möglich) |
| |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | Magister des europäischen Rechts (Legum Europaearum Magister - LL.M.Eur.) |
Ausprägungen | Aufbaustudium für Juristen und Wirtschaftswissenschafter |
Studienbeginn | nur zu einem Wintersemester möglich |
| |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | Magister Legum (LL.M.) |
Ausprägungen | zweisemestrig |
Studienbeginn | zu einem Winter- und Sommersemester möglich |
| |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | je nach Hauptfach |
Ausprägungen | 60-Punkte-Nebenfach |
Studienbeginn | zu einem Winter- und Sommersemester möglich (ab WS 2012/13 Beginn nur noch zum WS möglich) |
| |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | je nach Hauptfach |
Ausprägungen | 60-Punkte-Nebenfach |
Studienbeginn | zu einem Winter- und Sommersemester möglich (ab WS 2012/13 Beginn nur noch zum WS möglich) |
| |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Studiengang | |
Abschluss | LL.M. |
Ausprägungen | 120-Punkte-Einzelfach |
Studienbeginn | nur zu einem Wintersemester möglich (Einführung zum WS 2011/12) |
| |
Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsbeschränkung | keine |
Eignungsprüfung | keine |
Die Magisterstudiengänge Kriminologie/Strafrecht und Öffentliches Recht laufen aus. Letzter Studienbeginn war SS 2009. Ein Einstieg in diese Magisterstudiengänge ist jetzt nur noch bei Einstufung in ein entsprechendes höheres Semester möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Die Juristische Fakultät setzt sich aus 6 Instituten mit insgesamt 17 Lehrstühlen und 5 Professuren zusammen.
Eine Auflistung der Einrichtungen finden Sie auf der Webseite der Juristischen Fakultät.
Studium der Rechtswissenschaft
Das Studium der Rechtswissenschaft kann zum Wintersemester und seit 2010 auch im Sommersemester aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester (Prüfung eingeschlossen). Abschluss des Jurastudiums bildet die Erste Juristische Prüfung. Diese besteht aus zwei Teilen, der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung. Für die Prüfungsgesamtnote zählt die Erste Juristische Staatsprüfung 70 %, die Juristische Universitätsprüfung 30 %. Mit Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung kann der Grad "Diplom-Jurist Univ." verliehen werden.
An der Juristischen Fakultät gibt es folgende Schwerpunktbereiche:
1 Grundlagen des Rechts
2 Wirtschaft und Steuern
3 Europäischer und Internationaler Rechts- und Wirtschaftsverkehr
4 Arbeit und Soziales
5 Kriminalwissenschaften
6 Politik, Regierung, Verwaltung
7 Europäisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Begleitstudium im Europäischen Recht und Aufbaustudiengang Europäisches Recht (LL.M. Eur.)
Die Juristische Fakultät legt seit längerer Zeit ein besonderes Augenmerk auf eine internationale und vor allem europarechtliche Ausbildung.
Für Jura- sowie Wirtschaftsstudenten wird ein Begleitstudium im Europäischen Recht angeboten. Das erfolgreich abgeschlossene Begleitstudium berechtigt mit Ablegung der Ersten Juristischen Prüfung zur Führung der Bezeichnung "Europajurist (Univ. Würzburg)" bzw. "Europarechtsökonom (Univ. Würzburg)".
Der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ bietet qualifizierten inländischen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer universitärer Studiengänge die Möglichkeit, über ihre Grundausbildung hinaus eine vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht zu erlangen. Er kann nach drei Semestern mit dem Grad „Magister im Europäischen Recht (LL.M. Eur.)“ abgeschlossen werden.
Der Magisterstudiengang bietet ausländischen Juristen die Möglichkeit, Kenntnisse im deutschen Privatrecht, dem deutschen Öffentlichen Recht und dem deutschen Strafrecht zu erwerben. Er wird mit dem Erwerb des Grades eines "Magister legum" (LL.M.) abgeschlossen.
Nebenfach Rechtswissenschaft
Die Nebenfachstudiengänge zielen darauf ab, den Studierenden methodische und materiell-rechtliche Grundlagen der Rechtswissenschaften zu vermitteln. In sinnvoller Ergänzung zu ihrem Hauptfach erwerben die Studierenden vertiefte juristische Kompetenzen im Öffentlichen Recht oder dem Privatrecht, um sich dadurch ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erschließen. Die Nebenfachstudien befähigen die Studierenden dazu, juristische Problemstellungen zu erkennen und, soweit es ihr Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen zu lösen.
Weitere Informationen zum Nebenfach Rechtswissenschaft erhalten Sie auf der Webseite der Juristischen Fakultät.
Studienverlaufsplan:
Studienbeginn Wintersemester
Studienverlaufsplan:
Studienbeginn Sommersemester
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (Bachelor-Nebenfach)
Durch die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) wird festgestellt, ob Studierende über das Grundwissen für das Fachgebiet verfügen und für das Studium geeignet sind.
Derzeit (Stand 01.12.2011) gilt für Studienanfänger des Bachelornebenfachs Öffentliches Recht bzw. Privatrecht, dass am Ende des 2. Fachsemesters 10 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden müssen, ansonsten gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des 3. Fachsemesters 20 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich nachgewiesen werden (Fachspezifische Bestimmungen des Bachelor-Nebenfachs Öffentliches Recht bzw. Privatrecht).
Bitte beachten Sie bei einer Studienfächerkombination auch die Bestimmungen für das jeweilig andere Fach.
Für Studierende, die ihr Studium zu einem früheren Zeitpunkt aufgenommen haben, gelten gegebenenfalls andere Regelungen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Lehrexport (Veranstaltungen für Studierende anderer Fachrichtungen)
Im Rahmen des Bologna-Prozesses hat die Juristische Fakultät zudem ihr Lehrangebot für Studierende anderer Fachgebiete geöffnet, die bei Interesse und zur sinnvollen Ergänzung ihres Studiums sogenannte Schlüsselqualifikationen im juristischen Bereich erwerben können.
Fachsprachen und ausländisches Recht
An der Juristischen Fakultät wird ein umfangreiches und unter Verwendung der Studienbeiträge erweitertes Programm für Fachsprachen und ausländisches Recht angeboten. Dieses Programm vermittelt die für jeden Juristen erforderlichen Grundkenntnisse zur Fachterminologie in mindestens einer Fremdsprache und bereitet auf Auslandspraktika, Auslandsstudium, Referendariatswahlstationen im Ausland und ein LL.M.-Studium vor. Es gliedert sich in drei Stufen: Sprachkurse, Fachsprachenkurse und Einführungen in ausländisches Recht.
Weitere Infos zu den Fachsprachen auf der Webseite der Juristischen Fakultät
Die Juristische Fakultät bietet sowohl Kleingruppenkurse für Studienanfänger zum PC-Einsatz im juristischen Studium an als auch Kompaktkurse zur Einführung in die Online-Datenbanken „Juris“, „Celex“ und „Westlaw“ sowie einen Kurs „Erfolgreicher Internetauftritt für Juristen“.
Informationen zu den Berufsfeldern und -aussichten finden Sie auf den Internetseiten
Berufenet und
Studienwahl.de.
Die Juristische Fakultät der Universität Würzburg verleiht den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Doctor iuris - Dr. iur.) und den akademischen Grad eines Doktors beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr. iur. utr.) aufgrund von Prüfungen nach der Promotionsordnung vom 06.10.1992 - PromO - (KMBl II S. 678, berichtigt im KMBl II 1994 S. 128), zuletzt geändert durch die Satzung vom 01.10.2001 (KMBl II S. 351 ) bzw. seit dem 15.08.2009 aufgrund erfolgreich durchgeführten Promotionsverfahren nach der neuen Promotionsordnung vom 12.8.2009.
Es besteht für diejenigen Kandidaten, die am Tage des In-Kraft-Tretens in die Doktorandenkartei aufgenommen waren ein zweijähriges Wahlrecht zwischen altem und neuem Promotionsverfahren.
Zunächst gibt es daher einige erläuternde generelle Hinweise. Anschließend trennt die Seite die Informationen zur neuen Promotionsordnung von denen zur alten Promotionsordnung.
Informationen für ausländische Absolventen erhalten Sie auf der Webseite der Juristischen Fakultät.
Zu Studienbeginn findet in der Regel eine Einführungsveranstaltung für Erstsemester statt. Hier bekommen Sie sehr hilfreiche Tipps, weshalb eine Teilnahme unbedingt zu empfehlen ist. Die Angaben, wann und wo die Einführungsveranstaltung stattfinden wird, finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.
Die relevanten Prüfungsordnungen
• Studien- und Prüfungsordnung der JMU für den Studiengang Rechtswissenschaft
• Allgemeine Studien und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge
• Fachspezifische Bestimmungen zur ASPO
finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.
Die Zentrale Studienberatung
Die
Zentrale Studienberatung hilft und berät bei allen allgemeinen und fachübergreifenden Fragen.
Zentrale Studienberatung
Ottostr. 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg
Offene Sprechstunde: Mo.–Fr. von 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich Mi. von 14-16 Uhr
Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo.-Fr, jeweils von 9.00-15.00 Uhr)
E-Mail:
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiter führende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!
Allgemeine Juristische Studienberatung
Dr. Aylin Braun
Studiendekanat
Domerschulstraße 16
Zi. 31 (Südflügel)
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-82458
E-Mail: studienberatung@jura.uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: Mo u. Mi, 10.00-12.00 Uhr
Internet: www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/studiendekanat/studienberatung
und
Christian Lengl
Studiendekanat
Domerschulstraße 16
Zi. 31 (Südflügel)
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-82458
E-Mail: ch.lengl@jura.uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: Mo u. Mi, 10.00-12.00 Uhr
Internet: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/studiendekanat/studienberatung
Prüfungsamt (Zwischenprüfung und Juristische Universitätsprüfung)
Ansprechpartnerin zu allen Fragen, die mit der Zwischenprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung in Zusammenhang stehen, ist Anett Herold.
Prüfungsamt (Zwischenprüfung/Juristische Universitätsprüfung)
Sanderring 2 (Zimmer 105)
97070 Würzburg
0931 31-82514
Email: pruefungsamt.sg4@zv.uni-wuerzburg.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi. zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Bei Fragen zu anderen Prüfungen (Zulassungsprüfungen zur Zwischenprüfung, Hauptstudiumsprüfungen) wenden Sie sich bitte an die allgemeine juristische Studienberatung im Studiendekanat.
• Homepage der Juristischen Fakultät
• Stundenplanhilfe
• Wohnmöglichkeiten
• Checkliste für Erstsemester
•
BAföG
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.