
Das Studium für das Lehramt an Hauptschulen umfasst in Bayern:
Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.
Studiengang | |
Abschlussprüfung | Staatsexamen |
Titel | - |
Fakultät | je nach Unterrichtsfach |
Regelstudienzeit | 7 Semester; mindestens 6, höchstens 11 Semester |
Kombinationsregeln | nur bestimmte Fächer und Kombinationen (Didaktikfächer) erlaubt |
Studienbeginn | nur zu einem Winter- und Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen | Siehe: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienangelegenheiten/studienberechtigung0/
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Zulassungsbeschränkung | je nach Unterrichtsfach |
Eignungsprüfung | je nach Unterrichstfach |
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Prüfungen | |
Sprachkenntnisse | je nach Unterrichtsfach |
Freiversuch möglich? | ja, nach dem 7. Hochschulsemester für Unterrichtsfach und Didaktikfächer |
Die neue Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 gilt seit dem Wintersemester 2009/10 für alle Lehramts-Studienanfänger. Sie kann auf den
Seiten des Kultusministeriums eingesehen werden.
Das Staatsexamen nach alter Prüfungsordnung kann letztmalig im Herbst 2016 ablegt werden.
Fachwissenschaftliches Studium
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen kann in Bayern nur in bestimmten Fächern abgelegt werden:
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Geographie
Geschichte
Mathematik
Musik
Physik
Ev./Kath. Religionslehre
Sozialkunde
Sport
Das Unterrichtsfach wird nicht vertieft studiert, d.h. es gliedert sich in die Teilbereiche Fachwissenschaft (54 ECTS-Punkte) und Fachdidaktik (12 ECTS-Punkte).
Eignungstests
Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens am 1. Juni erfolgen. Der Einungstest wird von der Uni Regensburg zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und das Online-Anmeldeformular finden sich ab ca. Mitte März unter:
www-sporteignungstest.uni-regensburg.de
Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6, 97070 Würzburg, T 0931/32187-215) abgelegt (Termine im Internet). Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). www.hfm-wuerzburg.de/
Sprachvoraussetzungen
Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Es sind diese:
Deutsch: Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“
Englisch, Französisch: Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“
Geschichte: Kenntnisse auf dem Niveau A2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ in zwei Fremdsprachen
Didaktik der Hauptschule
Die Didaktik der Grundschule besteht aus Hauptschulpädagogik und 3 Didaktikfächern. Sie wählen entweder Didaktikgruppe a oder b:
a) Deutsch mit
einem der Fächer:
Geschichte
Geographie
Sozialkunde
Arbeitslehre
Englisch
und einem der Fächer :
Musik
Kunst
Sport
Ev./Kath. Religionslehre
b) Mathematik mit
einem der Fächer:
Biologie
Chemie
Physik
Arbeitslehre
Englisch
und einem der Fächer :
Musik
Kunst
Sport
Ev./Kath. Religionslehre
Wird als Unterrichtsfach Deutsch gewählt, so ist stattdessen innerhalb der Didaktik Geographie, Geschichte, Sozialkunde oder Arbeitslehre zu wählen.
Wird als Unterrichtsfach Mathematik gewählt, so ist stattdessen innerhalb der Didaktik Biologie, Chemie, Physik oder Arbeitslehre zu wählen.
Wird als Unterrichtsfach Musik oder Kunst oder Sport oder Evangelische oder Katholische Religionslehre gewählt, so kann als drittes Fach innerhalb der Didaktik der Hauptschule ebenfalls ein anderes Fach aus dem Punkt „Unterrichtsfach“ genannten Unterrichtsfächern gewählt werden. Innerhalb der Didaktikgruppe darf ein Fach nicht zweimal gewählt werden.
Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
Das EWS-Studium erstreckt sich auf folgende Gebiete:
• Allgemeine Pädagogik
• Schulpädagogik
• Psychologie
Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen für das Unterrichtsfach und die Didaktikfächer abgelegt werden, soweit alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen.
(LPO §22 Abs.4)
Praktika
Zu Beginn des Lehramtsstudiums sind noch keine Praktika vorzuweisen, jedoch haben Sie die Möglichkeit das Betriebs- und Orientierungspraktikum vor dem Studium abzuleisten.
Jeder Studierende hat folgende Praktika bis zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen abzuleisten:
•ein Betriebspraktikum :
Dauer: 8 Wochen
Einrichtung: Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (nicht anerkannt werden Tätigkeiten wie Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen in Gaststätten)
Ziel: Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule
Der Student/die Studentin organisiert sich das Praktikum selbst
Fragen zur Anrechnung von schon abgeleisteten Praktika gehen an das Prüfungsamt der Uni Würzburg
•ein Orientierungspraktikum:
Dauer: 3-4 Wochen
Zeitpunkt: vor bzw. zu Beginn des Studiums (spätestens vor Aufnahme des Schulpraktikums)
Ablauf: mind. eine Woche in der Grundschule (empfohlen wird, in den verbleibenden Wochen andere Schularten zu besuchen)
Ziel: Kennenlernen des Arbeitsfeldes, Feststellen von Neigung und Eignung
mögliche Tätigkeiten während des Praktikums: Hospitationen in verschiedenen Fächern in mehreren Jahrgangsstufen, Mithilfe bei der Unterrichtsorganisation, Übernahme kleinerer Abschnitte innerhalb einer Unterrichtsstunde, Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Der Student/die Studentin organisiert sich das Praktikum selbst
•ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Dauer: 150 – 160 Unterrichtsstunden
Zeitpunkt: im 2./3. bzw. 3./4. Semester
Ablauf: in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren im Block und/oder studienbegleitend
Verpflichtender Besuch der schulpädagogischen Begleitveranstaltung (BV) der Uni Würzburg
Modul Praktikum=
Präsenz A: Schule + Präsenz A: BV
Prüfung: Unterrichtsversuch
Dokumentation
Anmeldung: für einen Platz im WS ist im Juni/Juli, für einen im SS im Januar/Februar
•ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum:
Dauer: ein Semester
Angebot: gewählte Fachdidaktik
Zeitpunkt: 4. bzw. 5. Semester
Ablauf: studienbegleitend im Unterrichtsfach 1 Tag pro Woche á 4 Unterrichtsstunden
Ziel: fachspezifische Planung des Unterrichts, eigene Unterrichtsversuche
Modul Praktikum=
Präsenz A: Schule + Präsenz A: BV
Prüfung: Unterrichtsversuch
Dokumentation
Zur Ableistung des Praktikums wenden sich die Studierenden an das zuständige Praktikumsamt (Wittelsbacherplatz)
•ein zusätzliches einsemestriges studienbegleitendes Praktikum in der Hauptschule (vgl. LPO I vom 13.3.2008, § 36 Abs. (1) Nr. 1):
Dauer: 1 Semester
Ablauf: studienbegleitend 1 Tag pro Woche á 4 Unterrichtsstunden einschließl. Besprechung
Ziele: Analyse, Planung, Durchführung, Kontrolle und Beurteilung des Unterrichts in der Hauptschule; Durchführung mindestens eines Unterrichtsversuchs in Zusammenarbeit mit der zuständigen HochschullehrerIn
Allgemeiner Aufbau des Studiums
In Bayern ist das Lehramtsstudium in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2008 geregelt.
Diese finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums www.km.bayern.de in der linken Navigationsleiste „Lehrerbildung“ - „Allgemeines“ - „Rechtliche Grundlagen“
Die folgende Tabelle gibt einen strukturellen und inhaltlichen Überblick über die Teilbereiche und ihre Gewichtung:
Bereich | Teilbereich | Erläuterung | Leistungspunkte |
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Unterrichtsfach | Fachwissenschaft | Insgesamt 54 Leistungspunkte (LP); davon mindestens 45 Leistungspunkte nach den jeweiligen Bestimmungen in §§ 40 bis 58 | 54 |
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Fachdidaktik | Insgesamt 12 Leistungspunkte; davon mindestens 10 Leistungspunkte nach § 33 sowie den jeweiligen Bestimmungen in §§ 40 bis 58 | 12 |
| |
Didaktikblock Didaktik der Hauptschule (3 Fächer, § 35) | Deutsch oder Mathe 2.Fach abhängg.vom 1. Musik,Kunst oder Sport | Insgesamt 70 LP im Didaktikblock, davon min. 55 LP nach §38, nämlich: min.4 LP aus Hauptschulpädagogik und –didaktik und min. 51 LP aus den 3 Didaktikfächern (17LP pro Fach) | 70 |
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EWS | Allgemeine Pädagogik | Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung; Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik; pädagogische Anthropologie | mindestens 7 *1 |
|
Schulpädagogik | Theorie der Schule als Institution und Organisation; Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen; individuelle Förderung und Beratung | mindestens 7 *1 |
| |
Psychologie | Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule; Sozialpsychologie der Schule und Familie; Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen | mindestens 10 *1 |
| |
[weitere Veranstaltungen] | 10 Leistungspunkte sind aus lehramtsspezifischen Veranstaltungen aus dem Angebot der Hochschule oder aus Lehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik zu erbringen [vgl. §22, Abs. (2), Nr.3., a] | 10 + 1*1 |
| |
Gesellschafts- wissenschaften | Politikwissenschaft, Soziologie, Volkskunde | 8*2 (davon 3 aus Theologie/Philo-sophie) |
| |
Ev. bzw. kath. Theologie/ Philosophie |
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| ||
( SUMME EWS ) | ( 35 + 8 = 43) |
| ||
Praktikum *3 | pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum [vgl. § 34 Abs. (1) Satz 1 Nr. 3 und 4c ] | 6 |
| |
Zulassungsarbeit | Schriftliche Hausarbeit im Unterrichtsfach oder in EWS oder auch in einem Gebiet , das sich auf zwei Bereiche erstreckt. (Nicht aber möglich in einem Erweiterungsfach!) [vgl. §29] | 10 |
| |
sonstiges | weitere lehramtsspezifische Veranstaltungen aus EWS, Didaktikblock, U-Fach (Fachwissenschaft und/oder Fachdidaktik), Zulassungsarbeit und/oder pädag.-didak. Praktikum [vgl. §22, Abs. (2), Nr.1., h] | 15 |
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| 210 *1 |
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Erläuterung der Fußnoten zur Tabelle Lehramt Hauptschulen:
*1 Insgesamt sind mindestens 25 (!) Leistungspunkte aus der Allgemeinen Pädagogik, der Schulpädagogik und der Psychologie nachzuweisen
*2 Bei Fächerverbindungen mit Ev. bzw. Kath. Religionslehre oder wenn Ev. bzw. Kath. Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Hauptschule gewählt wird, mindestens 5 Leistungspunkte aus dem Bereich ev. bzw. kath. Theologie (bei insgesamt weiterhin mindestens 8 Leistungspunkten aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften und Theologie bzw. Philosophie)
*3 Achtung: Insgesamt sind mindestens 5 Praktika abzuleisten, deren Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind [vgl. LPO I vom 13.3.2008, §34]!
Siehe auch voriger Abschnitt „Praktika“
Aufbau des Studiums in Würzburg
Die allgemeinen Regelungen zum Studienaufbau gemäß LPO I werden in Würzburg im folgenden Rahmenstudienstrukturplan umgesetzt:
Fach-semester | EWS | Stud.begl. FD-Prakt. | Begleit-veranst. | Schul-prakt. | Gesell-schafts-wiss. | Haus-arbeit | Haupt- schul- did. | Fach +Did. | Freier Bereich | Summe |
| EWS | gesamt: | 35 |
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1 | 4 |
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| 10 | 13 | 3 | 30 |
2 |
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| 1+ | 3 | 3 |
| 10 | 13 |
| 30 |
3 | 4 |
| 1 + | 3 |
|
| 10 | 11 | 1 | 30 |
4 | 5 | 4 |
|
|
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| 10 | 9 | 2 | 30 |
5 | 4 |
|
|
| 5 |
| 10 | 9 | 2 | 30 |
6 | 4 |
|
|
|
| 10 | 10 | 6 |
| 30 |
7 | 8 |
|
|
|
|
| 10 | 5 | 7 | 30 |
Summen: | 29 | 4 | 2 | 6 | 8 | 10 | 70 | 66 | 15 | 210 |
Die Didaktik der Hauptschule verteilt sich auf die 7 Semester wie folgt (wobei die Aufteilung der drei Didaktikfächer eine Empfehlung und keine bindende Festlegung ist):
Sem. | Haupt-schuldidaktik | 1. Fach | 2.Fach | 3.Fach | Summe |
1 | 5 |
| 5 | 10 | |
2 | 5 | 5 |
| 10 | |
3 | 5 | 5 | 10 | ||
4 | 5 |
| 5 | 10 | |
5 | 5 | 5 | 10 | ||
6 |
| 5 | 5 | 10 | |
7 | 5+5 | 10 | |||
| 10 | 20 | 20 | 20 |
|
|
| 70 | |||
Die erziehungswissenschaftlichen Fächer verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:
Semester | EWS-Veranstaltung | ECTS-Punkte |
1 | Psychologie | 4 |
2 | - |
|
3 | Schulpäd. | 4 |
4 | Psychologie | 5 |
5 | Allg. Päd. | 4 |
6 | Schulpäd. | 4 |
7 | Psychologie Allg. Päd. | 8 |
Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den im Rahmenstrukturplan aufgeführten ECTS-Punkten müssen folgende fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden:
Nachweis eines zusätzlichen einsemestrigen studienbegleitenden Praktikums.
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).
Basisqualifikationen im Fach Sport (dies gilt nicht, wenn Sport als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).
Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist ein dreitägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag als zusätzliche Leistung nachzuweisen.
Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
Staatsexamen
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist im Unterrichtsfach oder in den Erziehungswissenschaften eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) anzufertigen. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.
Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftlichen Prüfung kann vorgezogen werden. Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden.
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des 7. Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 11. - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.
Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.
Das Studium für das Lehramt an Hauptschulen kann an der Uni Würzburg erweitert werden durch
• das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Grundschule
• das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs (siehe „Fachwiss. Studium“) oder der Ethik
• das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation nach §113 LPO I
Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen. Allerdings sind die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstests nachzuweisen.
Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Staatsexamen absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden.
Die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften in Bayern erfolgt an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen.
Es ist denkbar, parallel zum Lehramtsstudium auch den Bachelorabschluss zu erwerben, allerdings muss ein Mehraufwand einkalkuliert werden. Wie hoch dieser im Einzelfall ist, hängt von den jeweiligen Fächern und deren Ausprägungen (180-Punkte-, 120-Punkte- oder 85-Punkte-Bachelor) ab.
Ab dem Wintersemester 2012/13 soll an der Uni Würzburg ein Bachelorstudiengang "Grundbildung im Jugendalter" (B.A.) eingeführt werden. In diesen sollen sich alle Studierende des Hauptschullehramts ab dem sechsten Fachsemester unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen einschreiben können. Nach jetzigem Planungsstand kann dieser Bachelorabschluss also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Hauptschullehramts erlangt werden.
Tipps für Erstsemester
Die Erstellung des Stundenplans ist - gerade im ersten Semester - oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten.
Diese und eine kleine Anleitung zur Stundenplanerstellung finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung:
http://studienberatung.uni-wuerzburg.de links unter „Informationen“-- "Stundenplan“
Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden.
Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften).
Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei den Fachstudienberatern, den Fachschaften sowie der Zentrale Studienberatung.
Tipp für Hochschulwechsler
Wenn Sie von einer anderen bayerischen Hochschule kommen, entscheidet der jeweilige Fachbereich, in welchem Umfang Ihnen Ihre erworbenen ECTS-Punkte angerechnet werden können. Es müssen Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung der Module mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden.
Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):
www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http://by.juris.de/by/LehrPrO_BY_2008_rahmen.htm
Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich" sowie die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) der einzelnen Unterrichtsfächer und der Erziehungswissenschaften:
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/pruefungs-_und_studienordnungen/
(Beachten Sie bitte, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand Dezember 2011) die FSB noch nicht veröffentlicht sind.)
Wenn Sie Ihr Studium vor dem WS 2009/10 aufgenommen haben, gilt für Sie die (nicht-modularisierte) Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2002:
www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http://by.juris.de/by/LehrPrO_BY_2002_rahmen.htm
Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät bei allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen und Problemen.
Erste Auskünfte erteilt der Telefonservice: 0931/318 318 3 (Mo bis Fr 9-15 Uhr)
Die offene Sprechstunde (ohne Terminvereinbarung) findet montags bis freitags von 8-12 Uhr statt, mittwochs zusätzlich von 14-16 Uhr, in der Ottostraße 16, Dachgeschoss (Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg),
E-Mail: studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie.
Eine Liste aller Fachstudienberatungen finden Sie unter:
Prüfungsamt
Ansprechpartner zu allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, ist für das Lehramt an Hauptschulen Frau Lisa Michel-Hörner(Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 14 bis 16 Uhr).
Zwinger 32, 97070 Würzburg, Zimmer 5, T 0931/31-82609
E-Mail: lehramt@zv.uni-wuerzburg.de
Praktikumsamt
Das Praktikumsamt befindet sich am Wittelsbacher Platz 1, 97074 Würzburg (T 0931/31-84849), Sprechzeiten: Di, Mi, Do, Fr 8 -11.30 Uhr.
Email: praktikumsamt@uni-wuerzburg.de
Informationen zum Betriebs- und Orientierungspraktikum sowie Formulare für die Praktikumsbestätigung finden Sie unter:
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das ZfL hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein. Der ZfL-Studi-Newsletter informiert über Angebote für Lehramtsstudierende:
Wittelsbacherplatz 1, Raum 014/015, 97074 Würzburg, T 0931/31-80221,
E-Mail: zfl@uni-wuerzburg.de
• Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (LASPO)
•
Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.März 2008 (LPO I)
• Stundenplanhilfe
• Wohnmöglichkeiten
• Checkliste für Erstsemseter
•
BAföG
Tests zur Selbsteinschätzung finden Sie auf diesen Seiten:
www.cct-germany.de
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.