
Das Studium für das Lehramt an Hauptschulen umfasst in Bayern:
Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.
Studiengang | |
Abschlussprüfung | Staatsexamen |
Fakultät | je nach Unterrichtsfach |
Regelstudienzeit | 7 Semester; mindestens 6, höchstens 11 Semester |
Kombinationsregeln | nur bestimmte Fächer und Kombinationen (Didaktikfächer) erlaubt |
Studienbeginn | zu einem Winter- und Sommersemester möglich (im Sommersemester mit eingeschränkter Wahl des Unterrichtsfachs) |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen | Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt auch die fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule zum Lehramtsstudium für Hauptschulen. |
Zulassungsbeschränkung | nur für das Unterrichtsfach Biologie, ansonsten zulassungsfrei |
Eignungsprüfung | nur für die Unterrichtsfächer Sport und Musik |
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Prüfungen | |
Sprachkenntnisse | je nach Unterrichtsfach |
Freiversuch möglich? | ja, nach dem 7. Hochschulsemester für Unterrichtsfach und Didaktikfächer |
Die hier wiedergegebenen Informationen spiegeln die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 wieder. Sie gilt seit dem Wintersemester 2008/09 für alle Lehramts-Studienanfänger. Sie kann auf den
Seiten des Kultusministeriums eingesehen werden. Das Staatsexamen nach der (nicht modularisierten) Prüfungsordnung von 2002 kann letztmalig im Herbst 2016 ablegt werden.
Voraussichtlich bereits zum Wintersemester 2013/14 wird eine neue Lehramtsprüfungsordnung in Kraft treten. Eventuell sich dadurch ergebende Änderungen werden möglichst zeitnah auf vorliegender Seite eingearbeitet. Wenn Sie also die Printversion dieser Studieninformationen vor sich haben, informieren Sie sich bitte auch auf der
Onlineversion.
Der Studienbeginn hängt von den gewählten Unterrichtsfächern ab. Die Mindeststudienzeit beträgt 6 Semester, die Regelstudienzeit 7 Semester, die maximale Studienzeit 11 Semester.
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen kann in Bayern nur in bestimmten Fächern abgelegt werden. An der Uni Würzburg sind dies die Fächer:
Biologie
Chemie
Deutsch
Englisch
Geographie
Geschichte
Informatik (nur als Erweiterungsfach)
Mathematik
Musik
Physik
Ev./Kath. Religionslehre
Sozialkunde
Sport
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in folgenden Fächern möglich:
Deutsch, Englisch, Ethik (nur als Erweiterungsfach), Geographie, Geschichte
Das Unterrichtsfach wird nicht vertieft studiert, es gliedert sich in die Teilbereiche Fachwissenschaft (54 ECTS-Punkte) und Fachdidaktik (12 ECTS-Punkte).
Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens am 1. Juni erfolgen. Der Eignungstest wird von der Uni Passau zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und das Online-Anmeldeformular finden sich ab ca. Mitte März auf dem
Sporteignungstest-Portal der Uni Passau.
Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6-8, 97070 Würzburg, T 0931/32187-0) abgelegt. Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). Weitere Informationen auf der
Webseite der Hochschule für Musik.
Bitte beachten Sie, dass Eignungsprüfungen nur erforderlich sind, wenn Sie eines dieser Fächer als Unterrichtsfach wählen wollen, für Sport, Musik oder Kunst als Didaktikfach (siehe "Didaktik der Hauptschule") müssen Sie keine Eignungsprüfung ablegen!
Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Es sind diese:
Zusätzlich wird eine Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch gefordert (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“). Dieser Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Hauptschule gewählt wurde.
Informationen darüber, wie der Nachweis über die verlangten Fremdsprachenkenntnisse geführt werden kann, finden Sie in dieser
Bekanntmachung des Kultusministeriums. Der Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse muss nicht bei Aufnahme des Studiums geführt werden, sondern erst bei der Anmeldung zum Staatsexamen. Fehlende Kenntnisse können also studienbegleitend erworben werden.
Die Didaktik der Hauptschule besteht aus Hauptschulpädagogik und 3 Didaktikfächern. Sie wählen entweder Didaktikgruppe a (geisteswissenschaftliche Schiene) oder b (naturwissenschaftliche Schiene).
a) geisteswissenschaftliche Schiene:
Deutsch | mit einem der Fächer: Geschichte | und einem der Fächer: Musik |
Wird als Unterrichtsfach Deutsch gewählt, so ist stattdessen innerhalb der geisteswissenschaftlichen Didaktikgruppe Geographie, Geschichte, Sozialkunde oder Arbeitslehre zu wählen. Alternativ ist es möglich, die naturwissenschaftliche Schiene zu wählen.
b) naturwissenschaftliche Schiene:
Mathematik | mit einem der Fächer: Biologie | und einem der Fächer: Musik |
Wird als Unterrichtsfach Mathematik gewählt, so ist stattdessen innerhalb der naturwissenschaftlichen Didaktikgruppe Biologie, Chemie, Physik oder Arbeitslehre zu wählen. Alternativ ist es möglich, die geisteswissenschaftliche Schiene zu wählen.
Wird als Unterrichtsfach Musik oder Kunst oder Sport oder Evangelische oder Katholische Religionslehre gewählt, so kann als drittes Fach innerhalb der Didaktik der Hauptschule ein anderes Fach aus den im Punkt „Fachwissenschaftliches Studium“ genannten Unterrichtsfächern gewählt werden. Innerhalb der Didaktikgruppe darf ein Fach nicht zweimal gewählt werden.
Das erziehungswissenschaftliche Studium erstreckt sich auf folgende Gebiete:
Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden, sobald alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4).
Zu Beginn des Lehramtsstudiums sind noch keine Praktika vorzuweisen, jedoch haben Sie die Möglichkeit das Betriebs- und Orientierungspraktikum vor dem Studium (jedoch erst nach der letzten Abiprüfung) abzuleisten, was sich insbesondere für das Orientierungspraktikum auch empfiehlt.
Jeder Studierende hat 5 Praktika abzuleisten; deren Nachweise sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Im Einzelnen sind dies:
Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.
Mit den Zielen des Betriebspraktikums nicht vereinbar sind z.B. Tätigkeiten wie Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen in Gaststätten u.ä.. Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen werden nur anerkannt, wenn sie im Bereich der Verwaltung abgeleistet wurden. Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Praktikumsamt zu kontaktieren.
Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist (
Vordruck). Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.
Es sollte vor Beginn des Studiums (allerdings erst frühestens nach Ablegen der letzten Abiturprüfung) absloviert werden, spätestens aber vor dem Antritt zum schulpädagogischen Blockpraktikum.
Es dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung. Mindestens eine Woche muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, die übrige Zeit kann auch in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder an einer vorschulischen Bildungseinrichtung abgeleistet werden.
Der Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Leitung der Schule oder Einrichtung. Über die Ableistung des Orientierungspraktikums stellt der Leiter der Praktikumsstätte eine Bescheinigung aus (Vordruck in
dieser Broschüre).
Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Das Orientierungspraktikum kann sich z. B. auf folgende Tätigkeiten erstrecken:
- Hospitationen in verschiedenen Fächern in mehreren Jahrgangsstufen
- Mithilfe bei der Unterrichtsorganisation; Übernahme kleinerer Abschnitte innerhalb einer Unterrichtsstunde
- Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen
Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen (zwei Blöcke in der vorlesungsfreien Zeit). Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums.
In diesem Praktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen.
Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen; dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.
Die Uni Würzburg bietet zur Vorbereitung auf das pädagogisch-didaktische Praktikum eine Begleitveranstaltung an, die im Semester vor dem ersten Block besucht werden muss (1 ECTS-Punkt). Im Anschluss an das pädagogisch-didaktische Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen (1 ECTS-Punkt). In der Begleitveranstaltung erfahren Sie alle relevanten Informationen zu Anmeldung und Ablauf auch bezüglich aller weiteren Praktika im Studienverlauf.
Es findet während eines Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung.
Es bezieht sich auf das studierte Unterrichtsfach (nicht auf ein eventuelles Erweiterungsfach). Die Studierende sollen erste Erfahrungen mit der fachspezifischen Planung und Analyse von Unterricht sowie Unterrichtserfahrung sammeln.
Es soll möglichst nicht vor dem dritten Semester und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Das Praktikum wird mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung verbunden, die der entsprechende Fachbereich anbietet. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Die Platzvergabe erfolgt durch das Praktikumsamt.
In dem Praktikum haben die Studierenden folgende Ziele:
- Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle
- Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen
- Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben
- mindestens einen Unterrichtsversuch
(vgl. LPO I vom 13.3.2008, § 36 Abs. (1) Nr. 1)
Dauer: 1 Semester
Ablauf: studienbegleitend 1 Tag pro Woche á 4 Unterrichtsstunden einschließl. Besprechung
Ziele: Analyse, Planung, Durchführung, Kontrolle und Beurteilung des Unterrichts in der Hauptschule; Durchführung mindestens eines Unterrichtsversuchs in Zusammenarbeit mit der zuständigen HochschullehrerIn.
In Bayern ist das Lehramtsstudium in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2008 geregelt.
Diese finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums www.km.bayern.de in der linken Navigationsleiste „Lehrerbildung“ - „Allgemeines“ - „Rechtliche Grundlagen“
Die folgende Tabelle gibt einen strukturellen und inhaltlichen Überblick über die Teilbereiche und ihre Gewichtung:
Bereich | Teilbereich | Erläuterung | Leistungspunkte |
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Unterrichtsfach | Fachwissenschaft | Insgesamt 54 Leistungspunkte (LP); davon mindestens 45 Leistungspunkte nach den jeweiligen Bestimmungen in §§ 40 bis 58 | 54 |
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Fachdidaktik | Insgesamt 12 Leistungspunkte; davon mindestens 10 Leistungspunkte nach § 33 sowie den jeweiligen Bestimmungen in §§ 40 bis 58 | 12 |
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Didaktikblock Didaktik der Hauptschule (3 Fächer, § 35) | Deutsch oder Mathe 2.Fach abhängg.vom 1. Musik,Kunst oder Sport | Insgesamt 70 LP im Didaktikblock, davon min. 55 LP nach § 38, nämlich: min.4 LP aus Hauptschulpädagogik und –didaktik und min. 51 LP aus den 3 Didaktikfächern (17LP pro Fach) | 70 |
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EWS | Allgemeine Pädagogik | Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung; Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik; pädagogische Anthropologie | mindestens 7 *1 |
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Schulpädagogik | Theorie der Schule als Institution und Organisation; Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen; individuelle Förderung und Beratung | mindestens 7 *1 |
| |
Psychologie | Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule; Sozialpsychologie der Schule und Familie; Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen | mindestens 10 *1 |
| |
[weitere Veranstaltungen] | 10 Leistungspunkte sind aus lehramtsspezifischen Veranstaltungen aus dem Angebot der Hochschule oder aus Lehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik zu erbringen [vgl. § 22, Abs. (2), Nr.3., a] | 10 + 1*1 |
| |
Gesellschafts- wissenschaften | Politikwissenschaft, Soziologie, Volkskunde | 8*2 (davon 3 aus Theologie/Philo-sophie) |
| |
Ev. bzw. kath. Theologie/ Philosophie |
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( SUMME EWS ) | ( 35 + 8 = 43) |
| ||
Praktikum *3 | pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum [vgl. § 34 Abs. (1) Satz 1 Nr. 3 und 4c ] | 6 |
| |
Zulassungsarbeit | Schriftliche Hausarbeit im Unterrichtsfach oder in EWS oder auch in einem Gebiet , das sich auf zwei Bereiche erstreckt. (Nicht aber möglich in einem Erweiterungsfach!) [vgl. § 29] | 10 |
| |
sonstiges | weitere lehramtsspezifische Veranstaltungen aus EWS, Didaktikblock, U-Fach (Fachwissenschaft und/oder Fachdidaktik), Zulassungsarbeit und/oder pädag.-didak. Praktikum [vgl. § 22, Abs. (2), Nr.1., h] | 15 |
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| 210 *1 |
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Erläuterung der Fußnoten zur Tabelle Lehramt Hauptschulen:
*1 Insgesamt sind mindestens 25 (!) Leistungspunkte aus der Allgemeinen Pädagogik, der Schulpädagogik und der Psychologie nachzuweisen
*2 Bei Fächerverbindungen mit Ev. bzw. Kath. Religionslehre oder wenn Ev. bzw. Kath. Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Hauptschule gewählt wird, mindestens 5 Leistungspunkte aus dem Bereich ev. bzw. kath. Theologie (bei insgesamt weiterhin mindestens 8 Leistungspunkten aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften und Theologie bzw. Philosophie)
*3 Achtung: Insgesamt sind mindestens 5 Praktika abzuleisten, deren Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind [vgl. LPO I vom 13.3.2008, §34]!
Siehe auch voriger Abschnitt „Praktika“
Die allgemeinen Regelungen zum Studienaufbau gemäß LPO I werden in Würzburg im folgenden Rahmenstudienstrukturplan umgesetzt:
Fachsemester | EWS | Studienbegl. fachdidakt. | Begleit-veranst. | Schul-prakt. | Gesell-schafts- | Hausarbeit | Haupt- schul- didaktik | Unterrichts- | Freier Bereich | Summe |
| EWS | gesamt: | 35 |
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1 | 4 |
| 11) |
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| 10 | 13 | 3 | 30 |
Semesterferien | 31) | |||||||||
2 |
|
| 3 |
| 10 | 13 |
| 30 | ||
Semesterferien | 31) | |||||||||
3 | 4 |
| 11) |
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| 10 | 11 | 1 | 30 | |
4 | 5 | 4 |
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|
|
| 10 | 9 | 2 | 30 |
5 | 4 |
|
|
| 5 |
| 10 | 9 | 2 | 30 |
6 | 4 |
|
|
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| 10 | 10 | 6 |
| 30 |
7 | 8 |
|
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|
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| 10 | 5 | 7 | 30 |
Summen: | 29 | 4 | 2 | 6 | 8 | 10 | 70 | 66 | 15 | 210 |
1) Das pädagogisch-didaktische Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten und dem zweiten und dritten Semester statt. Die Begleitveranstaltung im ersten Semester dient also der Vorbereitung auf das Praktikum. Der ECTS-Punkt, der im dritten Semester in der Spalte "Begleitveranstaltung" angegeben ist, wird für einen Praktikumsbericht vergeben. (Anmerkung zur Summe der ECTS-Punkte in jedem Semester: Die ECTS-Punkte des ersten Teils des Praktikums + Begleitveranstaltung werden dem zweiten Semester zugerechnet, die Punkte des zweiten Teils + Praktikumsbericht dem dritten Semester.)
Im Rahmen der Didaktik der Hauptschule sind insgesamt 70 ECTS-Punkte zu erbringen. Diese verteilen sich auf die 7 Semester wie folgt:
Sem. | Hauptschulpädagogik und -didaktik | 1. Fach | 2.Fach | 3.Fach | Summe |
|
| ||||
1 | 5 |
| 5 | 10 | |
2 | 5 | 5 |
| 10 | |
3 | 5 | 5 | 10 | ||
4 | 51) |
| 5 | 10 | |
5 | 5 | 5 | 10 | ||
6 |
| 5 | 5 | 10 | |
7 | 5 | 5 | |||
Summe | 10 | 20 | 20 | 20 | 70 |
1) Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum in einem der drei Didaktikfächer wird in der Hauptschuldidaktik verbucht (3 ECTS-Punkte).
Beachten Sie bitte, dass dieser Plan lediglich einen Vorschlag darstellt. In der Realität mag es insbesondere hinsichtlich des Praktikums sein, dass Sie dieses in einem anderen als dem angegebenen Semester absolvieren. (Nicht alle Fächer werden in allen Semestern (Winter/Sommer) angeboten; abgesehen davon hängt der Verlauf natürlich auch von der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen ab.)
Die erziehungswissenschaftlichen Fächer verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:
Semester | EWS-Veranstaltung | ECTS-Punkte |
1 | Psychologie | 4 |
2 | - |
|
3 | Schulpädagogik | 4 |
4 | Psychologie | 5 |
5 | Allgemeine Pädagogik | 4 |
6 | Schulpädagogik | 4 |
7 | Psychologie | 8 |
Wenn Sie planen, das EWS-Examen vorzuziehen, empfiehlt es sich freilich, von diesem Plan abzuweichen und die erziehungswissenschaftlichen Module schneller zu absolvieren.
Wie Sie dem Rahmenstudienstrukturplan entnehmen können, müssen im gesamten Studium 8 ECTS-Punkte aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erworben werden. Mögliche Fächer sind: Katholische/Evangelische Theologie, Philosophie, Politologie, Soziologie, Volkskunde. Wer Katholische/Evangelische Religionslehre als Unterrichts- oder Didaktikfach studiert, muss mindestens 5 dieser 8 Punkte im Bereich der studierten Theologie absolvieren. Die restlichen 3 Punkte können aus jedem beliebigen der genannten fünf Fächer stammen. Wer nicht Religionslehre als Didaktikfach studiert, muss mindestens 3 der 8 Punkte in Theologie oder Philosophie absolvieren, die übrigen 5 können aus jedem beliebigen der genannten Fächer stammen.
Zusätzlich zu den im Rahmenstrukturplan aufgeführten ECTS-Punkten müssen folgende fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden:
Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).
Basisqualifikationen im Fach Sport (dies gilt nicht, wenn Sport als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).
Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist ein dreitägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag als zusätzliche Leistung nachzuweisen.
Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist im Unterrichtsfach oder in den Erziehungswissenschaften eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) anzufertigen. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.
Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftlichen Prüfung kann vorgezogen werden. Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden.
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des 7. Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 11. - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.
Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.
Das Studium für das Lehramt an Hauptschulen kann an der Uni Würzburg erweitert werden durch
Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen. Allerdings sind die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstests nachzuweisen.
Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Staatsexamen absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden.
Die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften in Bayern erfolgt an der
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen.
Hinweise zur Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst finden Sie auf der
Webseite des Kultusministeriums.
Im Wintersemester 2012/13 wurde an der Uni Würzburg der Bachelorstudiengang "Grundbildung im Jugendalter" (B.A.) eingeführt. Alle Studierende des Lehramts an Hauptschulen sollen unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen diesen Abschluss erwerben können. Er wird also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Lehramts an Hauptschulen erlangt. Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.
Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im folgenden Umfang nachgewiesen werden:
Bereich | ECTS-Punkte |
|---|---|
Erziehungswissenschaften | 27 |
Pädagogisch-didaktisches Praktikum | 6 |
Gesellschaftswissenschaften | 8 |
Didaktik der Hauptschule | 60 |
Unterrichtsfach (Fachwissenschaft- und didaktik) | 61 |
Freier Bereich | 8 |
Abschlussarbeit (Thesis) | 10 |
Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.
Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums. Prinzipiell ist es also möglich, parallel zu oder nach dem Lehramtsstudium auch einen Bachelorabschluss (im Unterrichtsfach und ggf. einem weiteren Fach) zu erlangen. Allerdings ist hier mit deutlichem Mehraufwand zu rechnen.
Tipps für Erstsemester
Die Erstellung des Stundenplans ist - gerade im ersten Semester - oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Diese und eine kleine
Anleitung zur Stundenplanerstellung finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden.
Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können. In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch die der Fachschaften).
Weitere Hilfestellung erhalten Sie auch bei den Fachstudienberatern, den Fachschaften sowie der Zentralen Studienberatung.
Tipp für Hochschulwechsler
Wenn Sie von einer anderen bayerischen Hochschule kommen, entscheidet der jeweilige Fachbereich, in welchem Umfang Ihnen Ihre erworbenen ECTS-Punkte angerechnet werden können. Es müssen Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung der Module mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden.
Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):
Achtung: Voraussichtlich tritt zum Wintersemester 2013/14 eine neue Fassung der LPO I in Kraft. Studienanfänger im Wintersemester 2013/14 oder später sollten also die ggf. bereits aktualisierten Informationen auf der Webseite der Uni Würzburg beachten.
Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich" sowie die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) der einzelnen Unterrichtsfächer und der Erziehungswissenschaften:
Wenn Sie Ihr Studium vor dem WS 2009/10 aufgenommen haben, gilt für Sie die (nicht-modularisierte) Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2002:
Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät bei allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen und Problemen.
Erste Auskünfte erteilt der Telefonservice: 0931/318 318 3 (Mo bis Fr 9-15 Uhr)
Die offene Sprechstunde (ohne Terminvereinbarung) findet montags bis freitags von 8-12 Uhr, mittwochs zusätzlich von 14-16 Uhr, in der Ottostraße 16 (Dachgeschoss) statt.
Postanschrift:
Zentrale Studienberatung
Sanderring 2
97070 Würzburg
E-Mail:
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/zsb/
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie.
Eine Liste aller Fachstudienberatungen finden Sie unter:
Fachschaft
Fachschaftsinitiative Grund- und Hauptschule
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Raum 274, Nordflügel
Tel.: 0931 / 31-84887
E-Mail:
fsi-gshs@gmx.de
Sprechstunde: siehe
Homepage
Prüfungsamt
Ansprechpartner zu allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, ist für das Lehramt an Hauptschulen Frau Lisa Michel-Hörner (Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 14 bis 16 Uhr).
Zwinger 32, 97070 Würzburg, Zimmer 5, T 0931/31-82609
E-Mail: lehramt@zv.uni-wuerzburg.de
Praktikumsamt
Das Praktikumsamt befindet sich im Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg (T 0931/31-84849), Sprechzeiten: Di, Mi, Do, Fr 8 -11.30 Uhr.
Email:
praktikumsamt@uni-wuerzburg.de
Merkblätter mit Informationen zu den Praktika im Studienverlauf finden Sie auf der
Webseite des Praktikumsamts.
Die Vordrucke für Betriebs- und Orientierungspraktikum finden Sie auf den
Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das ZfL hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein. Der ZfL-Studi-Newsletter informiert über Angebote für Lehramtsstudierende:
Zentrum für Lehrerbildung
Wittelsbacherplatz 1,
97074 Würzburg,
Raum 014/015
Tel.: 0931 / 31-80221,
E-Mail:
zfl@uni-wuerzburg.de
http://www.zfl.uni-wuerzburg.de
• Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge (LASPO)
•
Lehramtsprüfungsordnung I vom 13.März 2008 (LPO I)
• Stundenplanhilfe
• Wohnmöglichkeiten
• Checkliste für Erstsemseter
•
BAföG
Tests zur Selbsteinschätzung finden Sie auf diesen Seiten:
www.cct-germany.de
http://www.vbe.de/angebote/potsdamer-lehrerstudie/fit-fuer-den-lehrerberuf.html
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.