Diese Seite/Broschüre bezieht sich auf den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik. Für den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik gibt es eine gesonderte Broschüre, die bei der Zentralen Studienberatung erhältlich bzw. über den Link abrufbar ist.

Übersicht

Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik umfasst in Bayern:

  • das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
  • das Studium einer sonderpädagogischen Fachrichtung
  • das Studium der "Didaktik der Grundschule" oder der "Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule"

Das Studium kann grundsätzlich nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden.

Der Aufbau des Studiums ist modular.

Die Gesamtnote errechnet sich

  • zu 40 % aus den Noten für die Module (studienbegleitend)
  • zu 60 % aus den Noten im Staatsexamen (am Ende des Studiums)

Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.

 

Lehramt für Sonderpädagogik (Staatsexamen)

Studiengang

Abschluss

Staatsexamen

Ausprägungen

--

Studienbeginn

nur zu einem Wintersemester möglich

 

Zulassung/Bewerbung

Zulassungsbeschränkung

ja

Eignungsprüfung

keine

Aktuelles

Die neue Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 gilt seit dem Wintersemester 2008/09 für alle Lehramts-Studienanfänger. Sie kann auf den Seiten des Kultusministeriums eingesehen werden.
Das Staatsexamen nach alter Prüfungsordnung kann letztmalig im Herbst 2016 ablegt werden.

Studienbeginn und -dauer

Die Aufnahme des Studiums ist nur zu einem Wintersemester möglich. Die Mindeststudienzeit beträgt 8 Semester, die Regelstudienzeit 9 Semester, die maximale Studienzeit 13 Semester.

Fachrichtungen

Sonderpädagogische Fachrichtungen

Folgende sonderpädagogische Fachrichtungen werden in Würzburg angeboten:

  • Geistigbehindertenpädagogik

  • Körperbehindertenpädagogik

  • Lernbehindertenpädagogik

  • Sprachheilpädagogik

  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen

Insgesamt sind 120 Leistungspunkte in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung zu erbringen, davon mindestens 95 Leistungspunkte (LP) nach den jeweiligen Bestimmungen in LPO I, §95 (Geistigbehindertenpädagogik), §96 (Körperbehindertenpädagogik), §97 (Lernbehindertenpädagogik), §99 (Sprachheilpädagogik) bzw. §100 (Pädagogik bei Verhaltensstörungen). Diese jeweiligen Bestimmungen sind:

§95 Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)

  • mindestens 15 LP aus dem Bereich heil- und sonderpädagogische Grundlagen,

  • mindestens 20 LP aus der Pädagogik bei geistiger Behinderung,

  • mindestens 25 LP aus der Didaktik bei geistiger Behinderung,

  • mindestens 20 LP aus der Psychologie bei geistiger Behinderung (einschließlich Diagnostik),

  • mindestens 15 LP aus den Grundlagen von zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen.

§96 Körperbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)

  • mindestens 6 LP aus dem Fachgebiet Allgemeine Heil- und Sonderpädagogik,
  • mindestens 20 LP aus der Pädagogik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,

  •  mindestens 20 LP aus der Didaktik im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,

  • mindestens 20 LP aus der Psychologie im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, davon 8 LP in Veranstaltungen zur Diagnostik,

  • mindestens 9 LP aus der Medizin im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, davon 3 LP in einer Veranstaltung zu einem therapeutischen Konzept,

  • mindestens 20 LP aus zwei weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen, davon mindestens 3 LP innerhalb der Grundlagen der Sprachheilpädagogik.

§97 Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)

  • mindestens 10 LP aus der Allgemeinen Heil- und Sonderpädagogik,

  • mindestens 22 LP aus der Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen,

  • mindestens 26 LP aus der Didaktik bei Lernbeeinträchtigungen,

  • mindestens 22 LP aus der Psychologie bei Lernbeeinträchtigungen (einschließlich Diagnostik),

  • mindestens 15 LP aus den Grundlagen der sonderpädagogischen Fachrichtungen Sprachheilpädagogik und Pädagogik bei Verhaltensstörungen.

§99 Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)

  • mindestens 25 LP aus dem Bereich Sonderpädagogik und Bezugswissenschaften der Sprachheilpädagogik,

  • mindestens 15 LP aus dem Bereich diagnostisches Hintergrundwissen und spezifische Diagnostik in den Förderschwerpunkten Sprache, Lernen, emotionale und soziale Entwicklung,

  • mindestens 15 LP aus dem Bereich Störungswissen (spezifische sprachliche Störungsbilder sowie Störungen des Lernens und der emotionalen und sozialen Entwicklung),

  • mindestens 25 LP aus den Bereichen Unterricht, Förderung und Therapie im Förderschwerpunkt Sprache,

  • mindestens 15 LP aus dem Bereich der schulischen Handlungsfelder.

§100 Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)

  • mindestens 15 LP aus dem Bereich sonderpädagogische Grundlagen,

  • mindestens 30 LP aus dem Bereich Pädagogik bei Verhaltensstörungen,

  • mindestens 15 LP aus dem Bereich Didaktik bei Verhaltensstörungen,

  • mindestens 20 LP aus dem Bereich Psychologie bei Verhaltensstörungen (einschließlich Diagnostik),

  • mindestens 15 LP aus den Grundlagen der sonderpädagogischen Fachrichtungen Lernbehindertenpädagogik und Sprachheilpädagogik.

Didaktik der Grundschule und Hauptschule

Didaktik der Grundschule

Das Fach "Didaktik der Grundschule" umfasst:

  • den fächerübergreifenden Bereich (Grundschulpädagogik, Sachunterricht, Didaktik des Schriftspracherwerbs)
  • das Studium einer Didaktikgruppe (Deutsch, Mathematik und zusätzlich entweder Musik, Kunst, Sport oder Ev./Kath. Religionslehre

Didaktiken der Hauptschule

Das Fach "Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule" umfasst immer 3 Fächer.

a) Deutsch

mit

einem der Fächer:  

und

einem der Fächer:

Geschichte

Musik

Geographie

Kunst

Sozialkunde

Sport

Arbeitslehre

Ev./Kath. Religionslehre

Englisch

oder

b) Mathematik

mit

einem der Fächer:   

und

einem der Fächer:

Biologie

Musik

Chemie

Kunst

Physik

Sport

Arbeitslehre

Ev./Kath. Religionslehre

Englisch

Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)

Das EWS-Studium erstreckt sich auf

  • Allgemeine Pädagogik, u.a.:
    • Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung
    • Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik
    • pädagogische Anthropologie
  • Schulpädagogik, u.a.:
    • Theorie der Schule als Institution und Organisation
    • Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen
    • individuelle Förderung und Beratung
  • Psychologie, u.a.:
    • Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule
    • Sozialpsychologie der Schule und Familie
    • Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen in den übrigen Fächern abgelegt werden, sobald alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4).

 

Praktika

Jeder Studierende hat 6 Praktika abzuleisten; deren Nachweise sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Im Einzelnen sind dies:

  • ein Betriebspraktikum
  • ein Orientierungspraktikum
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
  • das sonderpädagogische Blockpraktikum
  • das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum
  • ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktik der Grundschule bzw. ein zusätzliches studienbegleitendes Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule

Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich).

Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln.

Mit den Zielen des Betriebspraktikums nicht vereinbar sind z.B. Tätigkeiten wie Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen in Gaststätten u.ä.. Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen werden nur anerkannt, wenn sie im Bereich der Verwaltung abgeleistet wurden. Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Praktikumsamt zu kontaktieren.

Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.

Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist (Vordruck). Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.

Orientierungspraktikum von vier Wochen Dauer.

Das Orientierungspraktikum wird an zwei verschiedenen Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und Schulvorbereitender Einrichtung) im Umfang von je zwei Wochen abgeleistet. Es soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Am Ende jedes Teilpraktikums ist ein Beratungsgespräch von der Schulleitung oder einer von ihr bestellten Lehrkraft der Praktikumsschule hinsichtlich der besonderen Anforderungen, die der Förderschuldienst stellt, mit den Studierenden zu führen.

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen (zwei Blöcke in der vorlesungsfreien Zeit: Teil 1 an Förder- oder Regelschule, Teil 2 an Regelschule). Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums.

In diesem Praktikum sollen die Studierenden die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen.

Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist mit den Studierenden jeweils ein ausführliches Beratungsgespräch zu führen, in dem die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte die Beobachtungen während des Praktikums zusammenfassend darstellen; dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.

Die Uni Würzburg bietet zur Vorbereitung auf das pädagogisch-didaktische Praktikum eine Begleitveranstaltung an, die im Semester vor dem ersten Block besucht werden muss (1 ECTS-Punkt). Im Anschluss an das pädagogisch-didaktische Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen (1 ECTS-Punkt). In der Begleitveranstaltung erfahren Sie alle relevanten Informationen zu Anmeldung und Ablauf auch bezüglich aller weiteren Praktika im Studienverlauf.

Sonderpädagogisches Blockpraktikum an einer Förderschule der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung

Es handelt sich um ein zusammenhängendes vierwöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit mindestens 20 Schultagen und mindestens 100 Unterrichtsstunden, das in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung und mit dem gewählten Fach steht.
Die Arbeitsfelder der Schulvorbereitenden Einrichtungen und der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe sowie der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste sollen mit erfasst werden.

Im sonderpädagogischen Blockpraktikum haben die Studierenden folgende Aufgaben und Studienziele:

  1. Kenntnis der sonderpädagogischen Aufgaben und Ziele des Lehrplans der betreffenden Förderschulform in den einzelnen Stufen, gegebenenfalls einschließlich der Förderung in Schulvorbereitenden Einrichtungen
  2. Unterrichtsbeobachtungen im Hinblick auf verschiedene Verfahren zur Erreichung von Lernzielen, im Hinblick auf Medieneinsatz und auf Kontrollverfahren
  3. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs des einzelnen Kindes und diagnosegeleitete Förderplanung
  4. Kenntnis der Möglichkeiten der individuellen Förderung in pädagogischer und psychologischer Beziehung

Für dieses Seminar bietet die Universität (verpflichtende) vor-/nachbereitende Lehrveranstaltungen an.

Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Es handelt sich um ein didaktisches Praktikum in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung während der nicht vorlesungsfreien Zeit im Umfang von mindestens 4 Wochenstunden einschließlich Besprechung für die Dauer von zwei Semestern. Es steht in enger Verbindung mit den entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen.
im studienbegleitenden Praktikum hat der Studierende folgende Aufgaben und Studienziele:

  1. Kenntnis förderschwerpunktspezifischer und fächerspezifischer Arbeitsweisen anhand von Diagnostik und Förderung in einzelnen Unterrichtsmodellen, Unterrichtsbeispielen und Unterrichtsprojekten in verschiedenen Stufen, einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen sowie Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und Mobiler Sonderpädagogischer Dienste
  2. Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben und von mindestens drei eigenen Lehrversuchen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Hochschullehrer oder der zuständigen Hochschullehrerin.

An die Stelle eines der beiden einsemestrigen studienbegleitenden Teilpraktika kann auch ein fünfzehntägiges Blockpraktikum treten, wenn dies auf Grund der pädagogischen Umstände der Klasse, in der das Praktikum abgeleistet werden soll, erforderlich ist und wenn sichergestellt wird, dass die für das studienbegleitende Praktikum vorgesehenen Studienziele erreicht werden.
Für den Ersatz des gesamten studienbegleitenden sonderpädagogischen Praktikums sind zwei Blockpraktika erforderlich.

Die Begleitveranstaltung ist verpflichtend.

Zusätzliches einsemestriges studienbegleitendes Praktikum.

Dieses wird im Rahmen des Studiums der Didaktik der Grundschule in der Grundschuldidaktik bzw. im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule in einem der Didaktikfächer absolviert. Auch für dieses Praktikum bietet die Uni ein (verpflichtendes) Begleitseminar an.

Die Adresse des Praktikumsamtes finden Sie im Abschnitt "Adressen".

Weitere Informationen zu den vorgeschriebenen Praktika und Vordrucke für den Nachweis der Ableistung finden Sie in dieser Broschüre des Kultusministeriums und auf den Webseiten des Praktikumsamts.

 

Aufbau des Studiums

Allgemeiner Aufbau

Bereich

Teilbereich

Erläuterung

Leistungspunkte

Sonderpädagogischer Fachbereich (1 Fach)

Insgesamt 120 Leistungspunkte in der vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung, davon mindestens 95 Leistungspunkte nach den jeweiligen Bestimmungen in LPO I, §95 (Geistig.), §96 (Körper.), §97 (Lern.), §99 (Sprach.) bzw. §100 (Verhaltens.)

120

Didaktikblock:
Didaktik Grundschule oder
Didaktik Hauptschule

[Didaktikfach 1]

- Als Didaktikblock muss entweder Didaktik der Grundschule (DGS) oder Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule*(DHS) gewählt werden!
- 70 Leistungspunkte im „Didaktikblock“, also im Fach DGS bzw. DHS, davon mindestens 55 Leistungspunkte nach
§ 36 Abs.(1) Nr.6 und 7 bzw. §38 Abs. (1) Nr.1.

70

[Didaktikfach 2]

[Didaktikfach 3]

EWS
(Erziehungswissen-schaften)
[§32 ]

Allgemeine Pädagogik

Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung; Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik; pädagogische Anthropologie

mindestens 71)

Schulpädagogik

Theorie der Schule als Institution und Organisation; Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen; individuelle Förderung und Beratung

mindestens 71)

Psychologie

Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule; Sozialpsychologie der Schule und Familie; Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

mindestens 101)

[weitere Veranstaltungen]

10 Leistungspunkte sind aus lehramtsspezifischen Veranstaltungen aus dem Angebot der Hochschule oder aus Lehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik zu erbringen [§22, Abs. (2), Nr.1., a]

10 + 11)

Gesellschafts-wissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie; Volkskunde)

[ §32 EWS, (1) Nr. 2.]

Uni Würzburg: Institut für Politikwissenschaft und Sozialforschung; Lehrstuhl für Europäische Ethnologie/Volkskunde (am Institut für Deutsche Philologie)

mindestens 8
(davon mind. 3 aus Theologie bzw. Philosophie)2)

Ev. bzw. kath. Theologie bzw. Philosophie

[ §32 EWS, (1) Nr. 3.]

 

( SUMME EWS )

( 35 + 8 = 43)

Praktika *3

pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum [vgl.  § 34 Abs.(1) Satz 1 Nr. 33)]

6

Im Rahmen der sonderpädagogischen Praktika  [vgl.  § 93 Abs.(1) Nrn. 4 & 53)]

6

Zulassungsarbeit

Schriftliche Hausarbeit in der sonderpädagogischen Fachrichtung, einem Didaktikfach oder in EWS oder auch in einem Gebiet , das sich auf zwei Bereiche erstreckt. (Nicht aber in einem Erweiterungsfach!) [vgl. §29]

10

sonstiges

weitere lehramtsspezifische Veranstaltungen aus EWS, Didaktikblock, sonderpädagogischer Fachrichtung, Zulassungsarbeit, pädag.-didak. Schulpraktikum und/oder sonderpädag. Praktika [vgl. §22, Abs. (2), Nr.5., h]

15

 

2703)

Erläuterung der Fußnoten zur Tabelle Lehramt für Sonderpädagogik:
1) Insgesamt sind mindestens 25 (!) Leistungspunkte aus der Allgemeinen Pädagogik, der Schulpädagogik und der Psychologie nachzuweisen

2) Bei Fächerverbindungen mit ev. bzw. kath. Religionslehre oder wenn ev. bzw. kath. Religionslehre im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule gewählt wird, mindestens 5 Leistungspunkte aus dem Bereich ev. bzw. kath. Theologie (bei insgesamt weiterhin mindestens 8 Leistungspunkten aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften und Theologie bzw. Philosophie)

3) Achtung: Insgesamt sind mindestens 6 Praktika abzuleisten, deren Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind [vgl. §34 und §93]! Siehe Abschnitt "Praktika"

(Alle Angaben von §§ beziehen sich auf die Opens external link in new windowLPO I vom 13.3.2008.)

Aufbau des Studiums in Würzburg


Die allgemeinen Regelungen zum Studienaufbau gemäß LPO I werden in Würzburg durch folgende Struktur umgesetzt:

Fachsemester

GS/HS Didaktik

Sonderpäd. Fachrichtung

EWS

Begleit- veranst.

päd.-did. Praktikum

Sonderpäd. Praktika

Hausarbeit

GWS

Freier Bereich

Summe

1

10

12

8

11)

 

 

 

 

 

30

Semesterferien

31)

2

10

12

4

 

 

 

 

 

 

30

Semesterferien

31)

3

10

12

4

 11)

 

 

 

 

 

30

4

10

11

5


 

22)

 

 

 

30

Semesterferien

23)

5

5

17

8

 

 

 

 

 

 

30

6

10

10

 

 

 

 

10

 

 

30

7

5

16

 

 

 

24)

 

3

4

30

8

5

16

 

 

 

 

 

5

4

30

9

5

14

4

 

 

 

 

 

7

30

Summen:

70

120

33

2

6

6

10

8

15

270

1) Das pädagogisch-didaktische Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten (erster Teil an Förder- oder Regelschule) und dem zweiten und dritten Semester (zweiter Teil an Regelschule) statt. Die Begleitveranstaltung im ersten Semester dient also der Vorbereitung auf das Praktikum. Der ECTS-Punkt, der im vierten Semester in der Spalte "Begleitveranstaltung" angegeben ist, wird für einen Praktikumsbericht vergeben. (Anmerkung zur Summe der ECTS-Punkte in jedem Semester: Die ECTS-Punkte des ersten Teils des Praktikums + Begleitveranstaltung werden dem zweiten Semester zugerechnet, die Punkte des zweiten Teils + Praktikumsbericht dem dritten Semester.)

2) Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum Teil 1

3) Sonderpädagogisches Blockpraktikum (Anmerkung zur Summe der ECTS-Punkte in jedem Semester: Die ECTS-Punkte des Praktikums werden dem vierten  Semester zugerechnet.)

4) Studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum Teil 2

Anmerkung zu den Praktika: Beachten Sie bitte, dass obiger Rahmenstudienstrukturplan ausgesprochen idealtypisch ist. In der Realität werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Praktika nicht immer in den angegebenen Semestern und ggf. auch nicht in der angegebenen Reihenfolge absolvieren. Alles Wissenswerte zum Gesamtablauf der Praktika erfahren Sie im ersten Semester in der vorbereitenden Begleitveranstaltung zum pädagogisch-didaktischen Praktikum. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt oder auch an die Fachschaft.

Didaktik der Grundschule bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule:

Im Rahmen der Grundschul- bzw. Hauptschuldidaktik sind insgesamt 70 ECTS-Punkte zu erbringen. Diese verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:

Didaktik der Grundschule:

Semester

Grundschulpädagogik/
Grundschuldidaktik

Drittelfach 1

Drittelfach 2

Drittelfach 3

Summe

1

5

5

10

2

5

5

10

3

5

5

10

4

51)

5

10

5

5

5

6

5

5

10

7

5

5

8

5

5

9

5

5

Summe

35

10

10

15

70

Didaktik der Hauptschule:

Semester

Hauptschuldidaktik

Drittelfach 1

Drittelfach 2

Drittelfach 3

Summe

1

5

5

10

2

5

5

10

3

5

5

10

4

51)

5

10

5

5

5

6

5

5

10

7

5

5

8

5

5

9

5

5

Summe

10

20

20

20

70

1) Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum in der Grundschuldidaktik bzw. in einem der Didaktikfächer wird in der Grund- bzw. Hauptschuldidaktik verbucht (3 ECTS-Punkte).

Beachten Sie bitte, dass dieser Plan lediglich einen Vorschlag darstellt. In der Realität mag es insbesondere hinsichtlich des Praktikums sein, dass Sie dieses in einem anderen als dem angegebenen Semester absolvieren. (Nicht alle Fächer werden in allen Semestern (Winter/Sommer) angeboten; abgesehen davon hängt der Verlauf natürlich auch von der Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen ab.)

Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS):

Die erziehungswissenschaftlichen Fächer verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:

Semester

EWS-Veranstaltung

ECTS-Punkte

1

Psychologie
(06-Psy-LernSoz und 06-Psy-EntAu)

8

2

Schulpädagogik
(06-Schul-GL oder 06-Schul-VT)

4

3

Allgemeine Pädagogik
(06-AEW1-LA)

4

4

Psychologie
(06-Psy-DiffDia)

5

5

Schulpädagogik
(06-Schul-GL oder 06-Schul-VT)
und
Allgemeine Pädagogik
(06-EBF1)

8

6

-

-

7

-

-

8

-

-

9

-

-

Auch diese Aufteilung ist lediglich eine Empfehlung und keine bindende Festlegung ist. Sie sollten aber darauf achten, die Module aus der Allgemeinen Pädagogik möglichst nicht vor dem dritten Semester zu belegen.

Gesellschaftswissenschaften (GWS):

Wie Sie dem Rahmenstudienstrukturplan entnehmen können, müssen im gesamten Studium 8 ECTS-Punkte aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich erworben werden. Mögliche Fächer sind: Katholische/Evangelische Theologie, Philosophie, Politologie, Soziologie, Volkskunde. Wer Katholische/Evangelische Religionslehre als Didaktikfach studiert, muss mindestens 5 dieser 8 Punkte im Bereich der studierten Theologie absolvieren. Die restlichen 3 Punkte können aus jedem beliebigen der genannten fünf Fächer stammen. Wer nicht Religionslehre als Didaktikfach studiert, muss mindestens 3 der 8 Punkte in Theologie oder Philosophie absolvieren, die übrigen 5 können aus jedem beliebigen der genannten Fächer stammen.

 

Weitere Zulassungsvoraussetzungen

Zusätzlich zu den im Rahmenstrukturplan aufgeführten ECTS-Punkten müssen folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Meldung zum Ersten Staatsexamen nachgewiesen werden:


Didaktik der Grundschule

  1. Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).
  2. Basisqualifikationen im Fach Musik (dies gilt nicht, wenn Musik als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde)
  3. Basisqualifikationen im Fach Kunst (dies gilt nicht, wenn Kunst als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).
  4. Basisqualifikationen im Fach Sport (dies gilt nicht, wenn Sport als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).
  5. Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist ein dreitägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag als zusätzliche Leistung nachzuweisen.
  6. Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:
    • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze,
    • Deutsches Sportabzeichen in Bronze,
    • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 16 Stunden),
    • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche.

Didaktik der Hauptschule

  1. Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (Nachweis der Qualifikation auf dem Niveau B2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“; dies gilt nicht, wenn Englisch als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).

  2. Basisqualifikationen im Fach Sport (dies gilt nicht, wenn Sport als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach gewählt wurde).

  3. Falls Kunst als Didaktikfach gewählt wurde, ist ein dreitägiges Blockseminar aus dem Bereich Gestalten im Schulalltag als zusätzliche Leistung nachzuweisen.

  4. Falls Sport als Didaktikfach gewählt wurde, sind folgende zusätzliche Leistungen nachzuweisen:

    • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze,
    • Deutsches Sportabzeichen in Bronze,
    • erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 16 Stunden),
    • Teilnahme an einer Winter- oder Sommersportwoche.

Staatsexamen

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in der sonderpädagogischen Fachrichtung eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) anzufertigen. Sie kann sich auch auf zwei Fächer beziehen, nämlich auf die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung und auf Erziehungswissenschaften oder auf die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung und auf das andere Fach (also die Didaktik der Grundschule bzw. die Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule) der Fächerverbindung. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.
Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftlichen Prüfung kann vorgezogen werden. Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden.
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des neunten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 13. - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.
Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen spätestens an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 9. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.

Erweiterung/Zusatzqualifikation

Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik kann erweitert werden durch das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation. Dies ist im Hinblick auf die Zunahme von Mehrfachbehinderungen zu empfehlen. Die späteren dienstlichen Einsatzmöglichkeiten erhöhen sich auch deshalb, weil in vielen anderen Bundesländern zwei sonderpädagogische Fachrichtungen für eine Lehramtstätigkeit gefordert werden.
Zudem ist auch ein Erweiterungsstudium mit einem Unterrichtsfach möglich. Dies betrifft die Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Sozialkunde und Sport.
Weiterhin ist ein Erweiterungsstudium an der Universität Würzburg in der Didaktik der Grundschule, den Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule möglich. Nachträglich kann darüber hinaus auch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gewählt werden.
Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.

Die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften in Bayern erfolgt an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen.

Bachelor-Abschluss

Ab dem Wintersemester 2012/13 wird an der Uni Würzburg ein Bachelorstudiengang "Bildung und Erziehung bei sonderpädagogischem Förderbedarf" (B.A.) eingeführt. Alle Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik sollen unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen diesen Abschluss erwerben können. Er wird also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik erlangt. Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.

Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im folgenden Umfang nachgewiesen werden:

Bereich

ECTS-Punkte

Erziehungswissenschaften

31

Pädagogisch-didaktisches Praktikum

6

Sonderpädagogische Praktika

4

Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule

55

Vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung

74

Abschlussarbeit (Thesis)

10

Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezfischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.

Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor, die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums. Prinzipiell ist es also möglich, parallel zu oder nach dem Lehramtsstudiums Sonderpädagogik auch den Bachelorabschluss Sonderpädagogik zu erlangen. Allerdings ist hier mit deutlichem Mehraufwand zu rechnen, insbesondere, da Sonderpädagogik nur in den Ausprägungen mit 85 und 60 Punkten angeboten wird, in jedem Fall also ein weiteres Fach mit 85 oder 120 ECTS-Punkten dazu kombiniert werden muss.

 

Berufsfeld

Lehrer und Lehrerinnen an Sonder- oder Förderschulen erziehen, unterrichten und fördern von Behinderung bedrohte oder verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche bzw. junge Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung.

Sie arbeiten an Sonder- oder Förderschulen sowie an Regelschulen der verschiedenen Schulstufen, z.B. in Förderklassen oder integrativen Klassen. Zudem sind sie an sonderpädagogischen Gesamtschulen, Förderzentren und Internaten tätig. Auch in Wohnheimen und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung, in Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen oder an Bildungsakademien für Sonderpädagogik sind sie beschäftigt. (Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de).

 

Tipps für Erstsemester und Hochschulwechsler

Tipps für Erstsemester

Die Erstellung des Stundenplans ist gerade im ersten Semester oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können. Eine Anleitung zur Erstellung Ihres Stundenplans finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen zu Beginn des ersten Semesters zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften). Hilfe bei der Stundenplanerstellung geben die Fachstudienberater, die Fachschaften sowie die Zentrale Studienberatung.

Tipp für Hochschulwechsler

Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen, muss geprüft werden, welche Ihrer bisherigen Studienleistungen angerechnet werden können. Dies sind solche, die von Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden. Konkrete Auskünfte, welche Leistungen anerkannt werden, erteilt die jeweilige Fachstudienberatung (siehe unter Adressen).

 

Prüfungsordnungen

Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):

Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich" sowie die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) der einzelnen Unterrichtsfächer und der Erziehungswissenschaften:

Wenn Sie Ihr Studium vor dem WS 2009/10 aufgenommen haben, gilt für Sie die (nicht-modularisierte) Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2002:

Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):

Adressen

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung informiert und berät bei allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen und Problemen.

Offene Sprechstunde (ohne Terminvereinbarung):
Mo-Fr 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14-16 Uhr
Ottostraße 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift:
Sanderring 2, 97070 Würzburg
E-Mail: studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Internet: http://studienberatung.uni-wuerzburg.de

Erste Auskünfte erteilt der Telefonservice: 0931 / 31-83183 (Mo bis Fr 9-15 Uhr)

Fachstudienberatung

Lernbehinderten-, Sprachbehindertenpädagogik, Pädagogik bei Verhaltensstörungen:
Dr. Edwin Ullmann
Lehrstuhl Sonderpädagogik I - Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen
Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg
Zimmer 002b
Tel. 0931 / 31-84832
E-Mail: edwin.ullmann@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: siehe Homepage

Geistigbehinderten-, Körperbehindertenpädagogik:
Dr. Volker Daut
Lehrstuhl Sonderpädagogik II - Körperbehindertenpädagogik
Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg
Zimmer 165
Tel. 0931 / 31-84834 (Sekretariat) und -84836
E-Mail: volker.daut@uni-wuerzburg.de
Sprechstunde: siehe Homepage

Eine Liste aller Fachstudienberater (z.B. für Didaktikfächer, EWS etc.) finden Sie auf dieser Webseite.

Fachschaft

Fachschaftsinitiative Sonderpädagogik
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Raum 274, Nordflügel
Tel.: 0931 / 31-84887
E-Mail: fsisopaed@yahoo.de
Sprechstunde: siehe Homepage

Prüfungsamt

Ansprechpartnerin bei allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, ist für das Lehramt für Sonderpädagogik Frau Zimmer.

Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 14 bis 16 Uhr
Zwinger 32
97070 Würzburg
Zimmer 4
Tel.: 0931 / 31-82609
E-Mail: lehramt@zv.uni-wuerzburg.de
Internet: http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/staatspruefungen/lehramt/

Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium betreffen, wenden Sie sich bitte an Frau Jennifer Stoeck und Herrn Karl-Heinz Putz

Sprechzeiten: Mo - Fr, 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14-16 Uhr
Zwinger 32
97070 Würzburg
Zimmer 1
T 0931/31-82884
E-Mail: jennifer.stoeck@uni-wuerzburg.de bzw. kh.putz@zv.uni-wuerzburg.de

Praktikumsamt

Praktikumsamt für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Förderschulen
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Tel.: 0931 / 31-84849
E-Mail: praktikumsamt@uni-wuerzburg.de
Sprechzeiten: siehe Homepage

Informationen über die Praktika sowie Formulare für die Praktikumsbestätigung finden Sie auf den Webseiten des Praktikumsamts.

Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)

Das ZfL hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.

Der ZfL-Studi-Newsletter informiert über Angebote für Lehramtsstudierende:
http://www.zfl.uni-wuerzburg.de/index.php?id=186

Wittelsbacherplatz 1Raum 014/01597074 WürzburgT 0931/31-80221E-Mail: zfl@uni-wuerzburg.deInternet: www.zfl.uni-wuerzburg.de

 

Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de