
Das Studium für Lehramt an Realschulen umfasst in Bayern:
Der Aufbau des Studiums ist modular.
Die Gesamtnote errechnet sich
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.
Studiengang | |
Abschlussprüfung | Staatsexamen |
Fakultät | mehrere, je nach Fächerkombination |
Regelstudienzeit | 7 Semester; mindestens 6, höchstens 11 Semester |
Kombinationsregeln | nur bestimmte Kombinationen erlaubt |
Studienbeginn | bei bestimmten Fächern auch zum Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen | siehe: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienangelegenheiten/studienberechtigung0/
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Zulassungsbeschränkung | nur für das Unterrichtsfach Biologie, ansonsten zulassungsfrei |
Eignungsprüfung | nur für die Unterrichtsfächer Sport und Musik |
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Prüfungen | |
Sprachkenntnisse | je nach Fächerkombination |
Freiversuch möglich? | ja, nach dem 7. Hochschulsemester für die Unterrichtsfächer |
Die neue Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 gilt seit dem Wintersemester 2008/09 für alle Lehramts-Studienanfänger. Sie kann auf den
Seiten des Kultusministeriums eingesehen werden.
Das Staatsexamen nach alter Prüfungsordnung kann letztmalig im Herbst 2016 ablegt werden.
Der Studienbeginn hängt von den gewählten Unterrichtsfächern ab. Die Mindeststudienzeit beträgt 6 Semester, die Regelstudienzeit 7 Semester, die maximale Studienzeit 11 Semester.
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen kann in Bayern nur in bestimmten Fächerverbindungen abgelegt werden. Mögliche Fächerkombinationen an der Uni Würzburg sind:
Biologie, Chemie Chemie, Englisch Deutsch, Englisch Englisch, Französisch | Französisch, Geographie
Informatik, Mathematik
Mathematik, Musik |
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in folgenden Fächern möglich:
Deutsch, Englisch, Ethik (nur als Erweiterungsfach), Französisch, Geographie, Geschichte
Die beiden Unterrichtsfächer sind gleichgewichtig. Sie gliedern sich jeweils in die Teilbereiche Fachwissenschaft (60 ECTS-Punkte) und Fachdidaktik (12 ECTS-Punkte).
Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens am 1. Juni erfolgen. Der Eignungstest wird von der Uni Passau zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und das Online-Anmeldeformular finden sich ab ca. Mitte März auf dem
Sporteignungstest-Portal der Uni Passau.
Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6-8, 97070 Würzburg, T 0931/32187-0) abgelegt. Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg). Weitere Informationen auf der
Webseite der Hochschule für Musik.
Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Es sind diese:
Informationen darüber, wie der Nachweis über die verlangten Fremdsprachenkenntnisse geführt werden kann, finden Sie in dieser
Bekanntmachung des Kultusministeriums.
Das erziehungswissenschaftliche Studium erstreckt sich auf folgende Gebiete:
Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen für die beiden Unterrichtsfächer abgelegt werden, soweit alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (vgl. LPO I, § 22 Abs. 4).
Jeder Studierende hat vier Praktika abzuleisten: ein Betriebspraktikum, ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum sowie ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum.
Alle aktuellen Informationen zu diesen Praktika finden Sie unter:
http://www.realschule.bayern.de/uf/praktikumsamt/
ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich).
Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Das Betriebspraktikum entfällt, soweit Praktika nach § 58 Abs. 1 Nr. 2, § 84 Abs. 1 Nr. 2 oder § 87 nachzuweisen sind; das Praktikum gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 wird in vollem Umfang auf die Dauer des Betriebspraktikums angerechnet.
Mit den Zielen des Betriebspraktikums nicht vereinbar sind z.B. Tätigkeiten wie Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen in Gaststätten u.ä.. Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen werden nur anerkannt, wenn sie im Bereich der Verwaltung abgeleistet wurden. Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Prüfungsamt zu kontaktieren.
Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist (Formulare im Internet). Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.
ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer vor Beginn des Studiums oder spätestens in den Semesterferien vor dem schulpädagogischen Blockpraktikum.
Es dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung. Mindestens eine Woche muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, die übrige Zeit kann auch in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe abgeleistet werden. Es wird empfohlen, eine Woche in einer Realschule zu absolvieren und zudem auch eine andere Schulart kennen zu lernen.
Der Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Leitung der Schule oder Einrichtung.
Über die Ableistung des Orientierungspraktikums stellt der Leiter der Praktikumsstätte eine Bescheinigung aus (Formular im Internet). Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf.
Das Orientierungspraktikum kann sich z. B. auf folgende Tätigkeiten erstrecken:
Hospitationen in verschiedenen Fächern in mehreren Jahrgangsstufen
Mithilfe bei der Unterrichtsorganisation
Übernahme kleinerer Abschnitte innerhalb einer Unterrichtsstunde
Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen
ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen. Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis des Orientierungspraktikums.
Die Studierenden sollen die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen.
Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums führt die zuständige Lehrkraft mit den Studierenden ein ausführliches Beratungsgespräch; in dem sie ihre Beobachtungen während des Praktikums zusammenfasst. Dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen in Bayern ("Praktikumsschule") absolviert werden. Zur Ableistung des Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die gewünschte Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt.
Die Meldung für das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum mit Beginn zum Schulhalbjahr muss bis spätestens 1. Dezember bzw. bis spätestens 1. Juni für den Praktikumsbeginn zum Schuljahresanfang vorliegen.
Das pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum verfolgt u.a. folgende Ziele:
Einbindung in den Unterricht
Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schüler
Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden
Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichtsversuche
Mitgestaltung von Übungseinheiten
Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft
Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben
Der Lehrstuhl für Schulpädagogik an der Universität Würzburg bietet eine auf das Praktikum bezogene Begleitveranstaltung an. Die Teilnahme an dieser ist verpflichtend.
ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Es findet während eines Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Es bezieht sich auf eines der beiden gewählten Unterrichtsfächer (nicht auf das Erweiterungsfach).
Die Studierende sollen erste Erfahrungen mit der fachspezifischen Planung und Analyse von Unterricht sowie Unterrichtserfahrung sammeln. Es soll möglichst nicht vor dem dritten Semester und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Das Praktikum wird mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung verbunden.
Zur Ableistung des Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die gewünschte Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt. Die Meldung für das Praktikum im Wintersemester und im darauf folgenden Sommersemester muss bis spätestens 15. April vorliegen. Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.
In dem Praktikum haben die Studierenden folgende Ziele:
Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen
Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben
mindestens einen Unterrichtsversuch
Die Adresse des Praktikumsamtes finden Sie im Abschnitt "Adressen".
Das Lehramtsstudium für Realschulen gestaltet sich gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom März 2008 folgendermaßen (bitte beachten Sie, dass es für diese allgemeinen Regelungen an der Uni Würzburg teilweise spezifische Festlegungen gibt, die Sie der Übersicht unter "Aufbau des Studiums in Würzburg" entnehmen können):
Bereich | Teilbereich | Erläuterungen | Leistungspunkte |
Unterrichtsfach A | Fachwissenschaft | Insgesamt 60 Leistungspunkte; davon mind. 45 nach den Bestimmungen §§ 40 bis 58 | 60 |
| Fachdidaktik | Insgesamt 12 Leistungspunkte; davon mindestens 10 nach § 33 sowie den Bestimmungen in §§ 40 bis 58 | 12 |
Unterrichtsfach B | Fachwissenschaft | Insgesamt 60 Leistungspunkte; davon mind. 45 nach den Bestimmungen §§ 40 bis 58 | 60 |
| Fachdidaktik | Insgesamt 12 Leistungspunkte, davon mindestens 10 nach § 33 sowie den Bestimmungen in §§ 40 bis 58 | 12 |
EWS (Erziehungswissenschaften) [§32] | Allgemeine Pädagogik | Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung; Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik; pädagogische Antropologie | mind. 7 1) |
| Schulpädagogik | Theorie der Schule als Institution und Organisation; Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen; individuelle Förderung und Beratung | mind. 7 1) |
| Psychologie | Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule; Sozialpsychologie der Schule und Familie; Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen | mind. 10 1) |
| [weitere Veranstaltungen] | 10 Leistungspunkte sind aus den lehramtsspezifischen Veranstaltungen oder aus Lehrveranstaltungen aus der Fachdidak zu erbringen [vgl. §22, Abs. (2), Nr. 2., a], (bitte beachten Sie die modifizierte Regelung in Würzburg) | 10 + 1 1) |
| SUMME EWS | 35 | |
Praktikum 2) | | 6 | |
Zulassungsarbeit | Schriftliche Hausrabeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in EWS oder auch in einem Gebiet, das sich auf zwei Bereiche erstreckt (nicht aber möglich in einem Erweiterungsfach!) [vgl. §29] | 10 | |
Sonstiges | im Rahmen weiterer lehramtsspezifischer Veranstaltungen aus den Unterrichtsfächern (Fachwissenschaft und/oder Fachdidaktik) und/oder Zulassungsarbeit [vgl. §22, Abs. (2), Nr. 2., f] | 15 | |
|
|
| 210 |
Erläuterung der Fußnoten zur Tabelle Lehramt Realschule:
1) Insgesamt sind mindestens 25 (!) Leistungspunkte aus der Allgemeinen Pädagogik, der Schulpädagogik und der Psychologie nachzuweisen
2) Achtung: Insgesamt sind mindestens 4 Praktika abzuleisten, deren Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind [vgl. LPO I vom 13.3.2008, §34]! Siehe Abschnitt "Praktika"
Alle Angaben von §§ beziehen sich auf die LPO I vom 13.3.2008
Die allgemeinen Regelungen zum Studienaufbau gemäß LPO I werden in Würzburg durch folgende Struktur umgesetzt:
Fachsemester | EWS | Studienbegl. fachdidakt. | Begleit-veranst. | Schul-prakt. | Hausarbeit | Fach 1 + Did. | Fach 2 +Did. | Freier Bereich | Summe |
| EWS | gesamt: | 35 |
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1 | 4 |
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| 13 | 13 |
| 30 |
2 | 4 |
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| 13 | 13 |
| 30 | |
3 | 4 |
| 1 | 3 |
| 11 | 11 |
| 30 |
4 | 4 |
| 1 | 3 |
| 9 | 9 | 4 | 30 |
5 | 5 | 4 |
|
|
| 9 | 9 | 3 | 30 |
6 | 4 |
|
|
| 10 | 6 | 6 | 4 | 30 |
7 | 4 |
|
|
|
| 11 | 11 | 4 | 30 |
Summen: | 29 | 4 | 2 | 6 | 10 | 72 | 72 | 15 | 210 |
Die erziehungswissenschaftlichen Fächer verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:
Semester | EWS-Veranstaltung | ECTS-Punkte |
1 | Psychologie | 4 |
2 | Psychologie | 4 |
3 | Allgemeine Pädagogik | 4 |
4 | Schulpädagogik | 4 |
5 | Psychologie | 5 |
6 | Schulpädadagogik | 4 |
7 | Allgemeine Pädagogik | 4 |
Diese Aufteilung ist lediglich ein Vorschlag und keine bindende Festlegung. Wenn Sie planen, das EWS-Examen vorzuziehen, empfiehlt es sich ohnehin, von diesem Plan abzuweichen und die erziehungswissenschaftlichen Module schneller zu absolvieren. Sie sollten allerdings darauf achten, die Module aus der Allgemeinen Pädagogik nicht vor dem dritten Semester zu belegen.
Legende:
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in einem der beiden Unterrichtsfächer eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) anzufertigen. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden.
Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftlichen Prüfung kann vorgezogen werden. Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden.
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des siebten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 11. - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 4. Semester absolviert werden.
Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 7. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.
Zusätzlich zu den beiden Unterrichtsfächern kann noch ein drittes Fach als Erweiterungsfach studiert werden. Dies erhöht in der Regel die Anstellungschancen. An der Universität Würzburg bestehen folgende Möglichkeiten für eine Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen:
Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen (Biologie, Informatik, Physik, Sport verlangen beispielsweise einige Leistungsnachweise). In jedem Fall sind aber notwendige Sprachvoraussetzungen oder Eignungstests nachzuweisen.
Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.
Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Staatsexamen absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden. Die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften in Bayern erfolgt an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen:
www.alp.dillingen.de
Ab dem Wintersemester 2012/13 wird an der Uni Würzburg ein Bachelorstudiengang "Weiterführende Bildung im Jugendalter" (B.A.) eingeführt. Alle Studierende des Lehramts an Realschulen sollen unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen diesen Abschluss erwerben können. Er wird also auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Lehramts an Realschulen erlangt. Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.
Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im folgenden Umfang nachgewiesen werden:
Bereich | ECTS-Punkte |
|---|---|
Erziehungswissenschaften | 31 |
Pädagogisch-didaktisches Praktikum | 6 |
Unterrichtsfach 1 (Fachwissenschaft- und didaktik) | 61 |
Unterrichtsfach 2 (Fachwissenschaft- und didaktik) | 61 |
Freier Bereich | 11 |
Abschlussarbeit (Thesis) | 10 |
Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezfischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.
Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor, die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums. Prinzipiell ist es also möglich, parallel zu oder nach dem Lehramtsstudium auch einen Bachelorabschluss (in beiden bzw. in einem der beiden Unterrichtsfächer/n) zu erlangen. Allerdings ist hier mit gewissen, ggf. nicht unerheblichen Mehraufwand zu rechnen.
Realschullehrer erteilen Unterricht in den Klassen 5-10 beziehungsweise in Klassen der Sekundarstufe I. Neben ihren fachlichen erfüllen sie täglich auch erzieherische Aufgaben.
Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie an allgemein bildenden weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I, wie z.B. Real-, Mittel- und Gesamtschulen sowie an Internaten und Schülerheimen. Als selbstständige Lehrer arbeiten sie z.B. in Nachhilfeinstituten und an Sprachschulen.
Weitere Informationen zum Beruf des Realschullehrers erhalten Sie durch Eingabe des Stichworts auf dieser Seite der Agentur für Arbeit:
www.berufenet.arbeitsagentur.de
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veröffentlich einmal jährlich eine
Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern.
Tipps für Erstsemester
Das Studium für Realschullehramt umfasst zwei Unterrichtsfächer. Vergessen Sie trotzdem nicht, dass Sie Lehrer werden wollen und engagieren Sie sich auch in den Bereichen Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik.
Die Erstellung des Stundenplans ist gerade im ersten Semester oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen zu Beginn des ersten Semesters zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften). Hilfe bei der Stundenplanerstellung geben die Fachstudienberater, die Fachschaften sowie die Zentrale Studienberatung.Eine kleine Anleitung finden Sie auf der
Seite der Zentralen Studienberatung.
Tipp für Hochschulwechsler
Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen, muss geprüft werden, welche Ihrer bisherigen Studienleistungen angerechnet werden können. Dies sind solche, die von Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden.
Konkrete Auskünfte, welche Leistungen anerkannt werden, erteilt die jeweilige Fachstudienberatung.
Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):
Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO). Von Belang sind außerdem die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich" sowie die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) der einzelnen Unterrichtsfächer und der Erziehungswissenschaften:
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/pruefungs-_und_studienordnungen/
Wenn Sie Ihr Studium vor dem WS 2009/10 aufgenommen haben, gilt für Sie die (nicht-modularisierte) Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2002:
Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät bei allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen und Problemen.
Offene Sprechstunde (ohne Terminvereinbarung):
Mo-Fr 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14-16 Uhr
Ottostraße 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift:
Sanderring 2, 97070 Würzburg
E-Mail:
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Internet:
http://studienberatung.uni-wuerzburg.de
Erste Auskünfte erteilt der Telefonservice: 0931/31-83183 (Mo bis Fr 9-15 Uhr)
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie.
Eine Liste aller Fachstudienberatungen finden Sie unter:
www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/zsb/anfaenger/fsb
Prüfungsamt
Ansprechpartnerin zu allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, ist für das Lehramt an Realschulen
Frau Lisa Michel-Hörner
Sprechzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Mittwoch zusätzlich von 14 bis 16 Uhr
Zwinger 32
97070 Würzburg
Zimmer 4
T 0931/31-82609
E-Mail:
lehramt@zv.uni-wuerzburg.de
Internet:
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/staatspruefungen/lehramt/
Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium betreffen, wenden Sie sich bitte an Frau Jennifer Stoeck und Herrn Karl-Heinz Putz
Sprechzeiten: Mo - Fr, 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14-16 Uhr
Zwinger 32
97070 Würzburg
Zimmer 1
T 0931/31-82884
E-Mail:
jennifer.stoeck@uni-wuerzburg.de bzw.
kh.putz@zv.uni-wuerzburg.de
Praktikumsamt
Jakob-Stoll-Realschule
Frankfurter Straße 71
97082 Würzburg
T 0931/45345-11
E-Mail:
praktikumsamt@mbrs-ufr.de
Internet:
http://www.realschule.bayern.de/uf/praktikumsamt/
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das ZfL hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.
Der ZfL-Studi-Newsletter informiert über Angebote für Lehramtsstudierende:
www.zfl.uni-wuerzburg.de/index.php?id=186
Wittelsbacherplatz 1
Raum 014/015
97074 Würzburg
T 0931/31-80221
E-Mail:
zfl@uni-wuerzburg.de
Internet:
http://www.zfl.uni-wuerzburg.de/
•
Studien- und Prüfungsordnungen
•
Stundenplanhilfe
•
Wohnmöglichkeiten
•
Checkliste für Erstsemester
•
BAföG
Tests zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Eignung zum Lehrerberuf finden Sie auf diesen Seiten:
www.cct-germany.de
http://www.vbe.de/angebote/potsdamer-lehrerstudie/fit-fuer-den-lehrerberuf.html
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.