
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfasst in Bayern:
das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS), das in erster Linie Psychologie und Pädagogik beinhaltet
Der Aufbau des Studiums ist modular. Die Gesamtnote errechnet sich
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das Referendariat (Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter). Das zweite Staatsexamen schließt die Lehrerausbildung ab.
Studiengang | |
Abschlussprüfung | Staatsexamen |
Fakultät | mehrere, je nach Fächerkombination |
Regelstudienzeit | 9 Semester; mindestens 8, höchstens 13 Semester |
Kombinationsregeln | nur bestimmte Kombinationen erlaubt |
Studienbeginn | bei bestimmten Fächern auch zu einem Sommersemester möglich |
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Zulassung/Bewerbung | |
Zulassungsvoraussetzungen | Siehe: www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/studienangelegenheiten/studienberechtigung0/
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Zulassungsbeschränkung | je nach Fächerkombination |
Eignungsprüfung | je nach Fächerkombination |
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Prüfungen | |
Sprachkenntnisse | je nach Fächerkombination |
Freiversuch möglich? | ja, nach dem 9. Hochschulsemester für die Unterrichtsfächer |
Promotion möglich? | ja |
Die neue Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 gilt seit dem Wintersemester 2009/10 für alle Lehramts-Studienanfänger. Sie kann auf den
Seiten des Kultusministeriums eingesehen werden.
Das Staatsexamen nach alter Prüfungsordnung kann letztmalig im Herbst 2016 ablegt werden.
Studienbeginn und -dauer
Der Studienbeginn hängt von den gewählten Unterrichtsfächern ab. Die Mindeststudienzeit beträgt 8 Semester, die Regelstudienzeit 9 Semester, die maximale Studienzeit 13 Semester.
Fachwissenschaftliches Studium
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien kann in Bayern nur in bestimmten Fächerverbindungen abgelegt werden. Mögliche Fächerkombinationen an der Uni Würzburg sind:
Biologie, Chemie Chemie, Englisch Deutsch, Englisch Englisch, Französisch | Französisch, Geschichte Geographie, Physik |
Die mit * gekennzeichneten Fächerverbindungen sollen möglicherweise bei der nächsten Änderung der LPO I abgeschafft werden.
Ein Studienbeginn zum Sommersemester ist in folgenden Fächern möglich:
Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Geschichte, Informatik, Italienisch, Mathematik, Philosophie/Ethik (nur als Erweiterungsfach), Spanisch
Beide Unterrichtsfächer werden vertieft studiert, d.h. sie sind gleichgewichtige Hauptfächer. Beide Fächer gliedern sich in die Teilbereiche Fachwissenschaft (92 ECTS-Punkte je Fach) und Fachdidaktik (10 ECTS-Punkte je Fach).
Eignungstests
Für Sport als Unterrichtsfach ist vor der Einschreibung eine Eignungsprüfung abzulegen. Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens am 1. Juni erfolgen. Der Eignungstest wird von der Uni Regensburg zentral für Bayern koordiniert und findet an wechselnden Universitäten statt. Umfangreiche Informationen zum Eignungstest und das Online-Anmeldeformular finden sich ab ca. Mitte März unter:
www-sporteignungstest.uni-regensburg.de
Für Musik als Unterrichtsfach wird die Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik (Hofstallstr. 6, 97070 Würzburg, T 0931/32187-215) abgelegt (Termine im Internet). Hier erfolgt auch das Studium des Fachs Musik (Doppeleinschreibung an der Hochschule für Musik und an der Universität Würzburg):
www.hfm-wuerzburg.de
Sprachvoraussetzungen
Für die Meldung zum Staatsexamen müssen für einige Fächer Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Es sind diese:
Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
Das EWS-Studium erstreckt sich auf folgende Gebiete:
Das Staatsexamen in EWS kann bereits vor den Prüfungen für die beiden Unterrichtsfächer abgelegt werden, soweit alle notwendigen Leistungsnachweise vorliegen (Vgl. LPO I, § 22 Abs. 4).
Praktika
Jeder Studierende hat vier Praktika abzuleisten: ein Betriebspraktikum, ein Orientierungspraktikum, ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum sowie ein in studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum.
Alle aktuellen Informationen zu diesen Praktika finden Sie hier:
http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/unterfranken/praktikumsamt/
ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb (auch im Ausland möglich).
Es soll einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule vermitteln. Mit den Zielen des Betriebspraktikums nicht vereinbar sind z.B. Tätigkeiten wie Kassieren, Lagerarbeiten, Lieferfahrten, Bedienen in Gaststätten u.ä.. Tätigkeiten in Bildungs- oder Erziehungseinrichtungen werden nur anerkannt, wenn sie im Bereich der Verwaltung abgeleistet wurden. Falls Zweifel bestehen, ob eine bestimmte Tätigkeit anerkannt wird, wird dringend empfohlen, das Prüfungsamt zu kontaktieren.
Das Praktikum kann in Abschnitten zu mindestens zwei Wochen Umfang absolviert werden. Der Studierende muss sich selber um den Praktikumsplatz (bzw. die Praktikumsplätze) kümmern. Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden, aber in der Regel erst nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Die Praktikumsbetriebe müssen eine Bescheinigung ausstellen, auf der neben Angaben zur Dauer der Tätigkeiten auch ein stichpunktartiger Überblick über die Inhalte des Praktikums enthalten ist (Formulare im Internet).
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.
ein Orientierungspraktikum von drei bis vier Wochen Dauer vor Beginn des Studiums oder spätestens in den Semesterferien vor dem schulpädagogischen Blockpraktikum.
Es dient dem Kennenlernen der Schule aus der Sicht des Lehrers und der ersten Überprüfung der Eignung und Neigung. Mindestens eine Woche muss an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, die übrige Zeit kann auch in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe abgeleistet werden. Es wird empfohlen, eine Woche in einem Gymnasium zu absolvieren - wenn möglich, nicht der eigenen Abiturschule - und zudem auch eine andere Schulart kennen zu lernen.
Der Studierende wendet sich selbstständig an das zuständige Schulamt, falls das Praktikum an einer Grund- oder Hauptschule abgeleistet werden soll, ansonsten unmittelbar an die Leitung der Schule oder Einrichtung. Über die Ableistung des Orientierungspraktikums stellt der Leiter der Praktikumsstätte eine Bescheinigung aus (Formular im Internet).
Das Orientierungspraktikum soll an Schulen ca. 20 Stunden pro Woche umfassen, wobei die tägliche Anwesenheit an der Schule drei Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Das Orientierungspraktikum kann sich z. B. auf folgende Tätigkeiten erstrecken:
- Hospitationen in verschiedenen Fächern in mehreren Jahrgangsstufen
- Mithilfe bei der Unterrichtsorganisation; Übernahme kleinerer Abschnitte innerhalb einer Unterrichtsstunde
- Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen
ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum: Es hat einen Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel im Laufe von zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen (zwei Blöcke in der vorlesungsfreien Zeit).
Voraussetzung für die Aufnahme des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums ist der Nachweis des Orientierungspraktikums.
Die Studierenden sollen die Aufgabenfelder einer Lehrkraft insbesondere unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen lernen, dabei sollen auch fachdidaktische Ansätze zum Tragen kommen. Gegen Ende des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums führt die zuständige Lehrkraft mit den Studierenden ein ausführliches Beratungsgespräch; in dem sie ihre Beobachtungen während des Praktikums zusammenfasst. Dieses Gespräch soll den Studierenden helfen, ihre Eignung und Neigung für den angestrebten Beruf realistisch einzuschätzen.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann an allen öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern ("Praktikumsschule") absolviert werden. Zur Ableistung des Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die gewünschte Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt.
Die Meldung muss bis spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen.
Das pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum verfolgt u.a. folgende Ziele:
- Einbindung in den Unterricht
- Beobachtung des Lern- und Sozialverhaltens der Schüler
- Kennenlernen verschiedener Unterrichtsmethoden
- Vorbereitung, Durchführung und Analyse mehrerer eigener Unterrichtsversuche
- Mitgestaltung von Übungseinheiten; Kennenlernen außerunterrichtlicher Aufgaben einer Lehrkraft
- Übernahme von einfachen Organisationsaufgaben
Der Lehrstuhl für Schulpädagogik bietet zur Vorbereitung auf das pädagogisch-didaktische Praktikum eine Lehrveranstaltung an, die im Semester vor dem ersten Block besucht werden muss (1 ECTS-Punkt). Im Anschluss an das pädagogisch-didaktische Praktikum ist ein Praktikumsbericht zu verfassen (1 ECTS-Punkt).
ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum: Es findet während eines Semesters einmal jede Woche statt und umfasst dabei mindestens 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung.
Es bezieht sich auf eines der beiden gewählten Unterrichtsfächer (nicht auf das Erweiterungsfach). Die Studierende sollen erste Erfahrungen mit der fachspezifischen Planung und Analyse von Unterricht sowie Unterrichtserfahrung sammeln.
Es soll möglichst nicht vor dem dritten Semester und nicht nach dem fünften Semester stattfinden. Das Praktikum wird mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung verbunden, die der entsprechende Fachbereich anbietet. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Zur Ableistung des Praktikums wenden sich die Studierenden an das für die gewünschte Praktikumsschule zuständige Praktikumsamt. Die Meldung für das Praktikum im jeweils kommenden Schuljahr soll bis spätestens 15. April vorliegen. Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Schule, Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.
In dem Praktikum haben die Studierenden folgende Ziele:
- Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle
- Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen
- Vorbereitung und Analyse unterrichtlicher Vorhaben
- mindestens einen Unterrichtsversuch
Allgemeiner Aufbau des Studiums
Das Lehramtsstudium für Gymnasien gestaltet sich gemäß der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom März 2008 folgendermaßen (bitte beachten Sie, dass es für diese allgemeinen Regelungen an der Uni Würzburg teilweise spezifische Festlegungen gibt, die Sie der Übersicht unter "Aufbau des Studiums in Würzburg" entnehmen können):
Bereich | Teilbereich | Erläuterungen | Leistungspunkte |
Unterrichtsfach A | Fachwissenschaft | 92 Leistungspunkte, davon mind. 70 nach den Bestimmungen §§ 61 bis 84 | 92 |
Fachdidaktik | 10 Leistungspunkte, davon mind. 8 nach § 33 sowie den Betsimmungen in §§ 61 bis 84 | 10 | |
Unterrichtsfach B | Fachwissenschaft | 92 Leistungspunkte, davon mind. 70 nach den Bestimmungen §§ 61 bis 84 | 92 |
Fachdidaktik | 10 Leistungspunkte, davon mind. 8 nach §33 sowie den Betsimmungen in §§ 61 bis 84 | 10 | |
EWS (Erziehungswissenschaften) [§32] | Allgemeine Pädagogik | Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung; Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Pädagogik; pädagogische Antropologie | mind. 7 1) |
Schulpädagogik | Theorie der Schule als Institution und Organisation; Beurteilen und Evaluieren von Lehr-Lernprozessen; individuelle Förderung und Beratung | mind. 7 1) | |
Psychologie | Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Kontext der Schule; Sozialpsychologie der Schule und Familie; Auffälligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen | mind. 10 1) | |
[weitere Veranstaltungen] | 10 Leistungspunkte sind aus den lehramtsspezifischen Veranstaltungen oder aus Lehrveranstaltungen aus der Fachdidak zu erbringen [vgl. §22, Abs. (2), Nr. 3., a], (bitte beachten Sie die modifizierte Regelung in Würzburg) | 10 + 1 1) | |
SUMME EWS | 35 | ||
Praktikum 2) | | 6 | |
Zulassungsarbeit | Schriftliche Hausrabeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in EWS oder auch in einem Gebiet, das sich auf zwei Bereiche erstreckt (nicht aber möglich in einem Erweiterungsfach!) [vgl. §29] | 10 | |
Sonstiges | im Rahmen weiterer lehramtsspezifischer Veranstaltungen aus den Unterrichtsfächern (Fachwissenschaft und/oder Fachdidaktik) und/oder Zulassungsarbeit [vgl. §22, Abs. (2), Nr. 3., f] | 15 | |
270 | |||
Erläuterung der Fußnoten zur Tabelle Lehramt Gymnasium:
1) Insgesamt sind mindestens 25 (!) Leistungspunkte aus der Allgemeinen Pädagogik, der Schulpädagogik und der Psychologie nachzuweisen
2) Achtung: Insgesamt sind mindestens 4 Praktika abzuleisten, deren Nachweise Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind [vgl. LPO I vom 13.3.2008, §34]! Siehe Abschnitt "Praktika"
Alle Angaben von §§ beziehen sich auf die LPO I vom 13.3.2008
Aufbau des Studiums in Würzburg
Die allgemeinen Regelungen zum Studienaufbau gemäß LPO I werden in Würzburg durch folgende Struktur umgesetzt:
Fachsemester | EWS | Stud.begl. FD-Prakt. | Begleit-veranst. | päd.-did. | Haus-arbeit | Fach 1 + Did. | Fach 2 +Did. | Freier Bereich | Summe |
| EWS | gesamt: | 35 |
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1 | 4 |
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| 13 | 13 |
| 30 |
2 | 4 |
| 11) |
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| 13 | 13 |
| 30 |
Semesterferien | 31) | ||||||||
3 | 4 |
|
| 11 | 11 |
| 30 | ||
Semesterferien | 31) | ||||||||
4 |
|
| 11) |
|
| 13 | 13 |
| 30 |
5 | 5 | 4 |
|
|
| 9 | 9 | 3 | 30 |
6 | 4 |
|
|
| 10 | 6 | 6 | 4 | 30 |
7 |
|
|
|
|
| 13 | 13 | 4 | 30 |
8 | 4 | 11 | 11 | 4 | 30 | ||||
9 | 4 | 13 | 13 | 30 | |||||
Summen: | 29 | 4 | 2 | 6 | 10 | 102 | 102 | 15 | 270 |
1) Das pädagogisch-didaktische Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem zweiten und dritten (erster Teil) und dem dritten und vierten Semester (zweiter Teil) statt. Die Begleitveranstaltung im zweiten Semester dient also der Vorbereitung auf das Praktikum. Der ECTS-Punkt, der im vierten Semester in der Spalte "Begleitveranstaltung" angegeben ist, wird für einen Praktikumsbericht vergeben. (Anmerkung zur Summe der ECTS-Punkte in jedem Semester: Die ECTS-Punkte des ersten Teils des Praktikums + Begleitveranstaltung werden dem dritten Semester zugerechnet, die Punkte des zweiten Teils + Praktikumsbericht dem vierten Semester.)
Die erziehungswissenschaftlichen Fächer verteilen sich folgendermaßen auf die Semester:
Semester | EWS-Veranstaltung | ECTS-Punkte |
1 | Schulpädagogik | 4 |
2 | Psychologie | 4 |
3 | Allgemeine Pädagogik | 4 |
4 | ||
5 | Psychologie | 5 |
6 | Schulpädagogik | 4 |
7 | ||
8 | Psychologie | 4 |
9 | Allgemeine Pädagogik | 4 |
Diese Aufteilung ist lediglich eine Empfehlung und keine bindende Festlegung ist. Sie sollten aber darauf achten, die Module aus der Allgemeinen Pädagogik nicht vor dem dritten Semester zu belegen.
Legende:
Staatsexamen
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien soll im Anschluss an die Vorlesungszeit des neunten Semesters abgelegt werden, spätestens aber nach dem 13. - andernfalls gilt man als erstmals durchgefallen. Wenn alle notwendigen Leistungen vorliegen, kann das Staatsexamen unter Umständen auch bereits nach dem 6. Semester absolviert werden.
Die Note des Staatsexamens zählt 60% der Gesamtnote. Die anderen 40% errechnen sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen.
Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist in einem der beiden Unterrichtsfächer eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) anzufertigen. Das Thema soll spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung mit einem Prüfer vereinbart werden. Die Erste Staatsprüfung muss im Ganzen abgelegt werden (kann also nicht fachweise absolviert werden). Lediglich die erziehungswissenschaftlichen Prüfung kann vorgezogen werden. Bei Nichtbestehen kann die Staatsprüfung für das jeweilige Fach einmal wiederholt werden.
Den Studierenden wird ein Freiversuch eingeräumt, wenn sie das Staatsexamen an dem nächstmöglichen Prüfungstermin nach der Vorlesungszeit des 9. Semesters absolvieren. Dies bedeutet, dass die Prüfung als nicht abgelegt gilt, wenn sie nicht bestanden wurde. Falls sie bestanden wurde, kann sie zur Notenverbesserung zweimal wiederholt werden.
Erweiterung/Zusatzqualifikationen
Zusätzlich zu den beiden Unterrichtsfächern kann noch ein drittes Fach als Erweiterungsfach vertieft studiert werden. Dies erhöht in der Regel die Anstellungschancen. Dringend empfohlen wird, zu Geschichte bzw. Sozialkunde das jeweils andere Fach als Erweiterungsfach hinzuzunehmen, da in der gymnasialen Oberstufe in Bayern Geschichte und Sozialkunde in einem Fach unterrichtet werden.
An der Universität Würzburg bestehen folgende Möglichkeiten für eine Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien:
Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen (Biologie, Informatik, Philosophie/Ethik, Physik, Sport verlangen beispielsweise einige Leistungsnachweise). Auch sind die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstests nachzuweisen. Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.
Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem 2. Staatsexamen absolviert werden (sog. nachträgliche Erweiterungen), also auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden. Die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften in Bayern erfolgt an der
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen.
Hinweise zur Berücksichtigung einer Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst finden Sie auf der
Webseite des Kultusministeriums.
Bachelor-Abschluss
Ab dem Wintersemester 2012/13 werden an der Uni Würzburg zwei Bachelorstudiengänge "Geisteswissenschaftliche Grundlagen" (B.A.) bzw. "Naturwissenschaftliche Grundlagen" (B.Sc.) eingeführt. Je nach studierten Fächern sollen alle Studierende des Gymnasiallehramts unter Anrechnung ihrer im Lehramt erbrachten Leistungen einen dieser Abschlüsse erwerben können, nämlich bei zwei naturwissenschaftlichen Fächern in den Bachelor "Naturwissenschaftliche Grundlagen", bei zwei geisteswissenschaftlichen bzw. bei einem geistes- und einem naturwissenschaftlichen Fach in den Bachelor "Geisteswissenschaftliche Grundlagen". Dieser Bachelorabschluss wird auf Antrag - unabhängig von den studierten Fächern (abgesehen von der beschriebenen Unterscheidung) und ohne zusätzliche Leistungen - allein über das Studium des Gymnasiallehramts erlangt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Zulassungsarbeit in einem der Unterrichtsfächer geschrieben wurde (und nicht in den Erziehungswissenschaften), da diese nur dann als Bachelor-Thesis angerechnet werden kann. Der Antrag auf Verleihung des akademischen Grades eines Bachelor kann ab dem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem die für den Erwerb des Bachelor nötigen ECTS-Punkte nachgewiesen werden können; er muss spätestens ein Jahr nach der Exmatrikulation aus dem einschlägigen Lehramtsstudium gestellt werden.
Es müssen - für den Bachelor einschlägige - Module im folgenden Umfang nachgewiesen werden:
Bereich | ECTS-Punkte |
|---|---|
Erziehungswissenschaften | 27 |
Pädagogisch-didaktisches Praktikum | 6 |
Vertieft studiertes Fach 1 | 65 |
Vertieft studiertes Fach 2 | 65 |
Freier Bereich | 7 |
Abschlussarbeit (Thesis) | 10 |
Die Module des Lehramtsstudiums, die für den Bachelor einschlägig sind, sind in den Fachspezfischen Bestimmungen des jeweiligen Faches kenntlich gemacht.
Abgesehen von dieser institutionalisierten Form, im Lehramtsstudium einen Bachelorabschluss zu erwerben, besteht natürlich nach wie vor, die Möglichkeit eines klassischen Doppelstudiums. Im Lehramtsstudium für Gymnasien werden beide Unterrichtsfächer vertieft studiert. Die fachwissenschaftlichen Anforderungen sind deshalb in weiten Bereichen mit denen eines Bachelorstudiums vergleichbar. Es ist deshalb denkbar, parallel zum Lehramtsstudium auch den Bachelorabschluss zu erwerben.
Allerdings muss ein gewisser Mehraufwand einkalkuliert werden. Dieser ist relativ gering bei einer Kombination von Fächern, die jeweils auch als Bachelorfächer mit 85 Punkten angeboten werden. Größer ist der Arbeitsaufwand, wenn ein Fach mit 120 Punkten studiert werden muss (zusammen mit einem 60-Punkte-Fach). Mit einem wesentlichen Mehraufwand muss bei Fächern gerechnet werden, die nur als 180-Punkte-Fach (Einzelfach) angeboten werden; dies sind in der Regel naturwissenschaftliche Fächer.
Gymnasiallehrer erteilen Unterricht in den Klassen 5 bis 12. Neben den fachlichen erfüllen sie auch besonders erzieherische Aufgaben.
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Gymnasiallehrer an öffentlichen oder privaten Gymnasien, in Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, in Internaten oder Schülerheimen. Bisweilen sind sie als selbstständige Nachhilfelehrer tätig.
Weitere Informationen zum Beruf des Gymnasiallehrers erhalten Sie durch Eingabe des Stichworts auf dieser Seite der Agentur für Arbeit:
www.berufenet.arbeitsagentur.de
Tipps für Erstsemester
Das Studium für Gymnasiallehramt ist sehr fachwissenschaftlich orientiert. Vergessen Sie trotzdem nicht, dass Sie Lehrer werden wollen und engagieren Sie sich auch in den Bereichen Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik.
Die Erstellung des Stundenplans ist gerade im ersten Semester oft schwierig. Die Studienverlaufspläne geben Auskunft, welche Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollten. Das Vorlesungsverzeichnis wiederum gibt Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Veranstaltungen in dem jeweiligen Semester angeboten werden. Unter Umständen müssen Sie ein wenig tüfteln, um alle Veranstaltungen miteinander kombinieren zu können.
Eine Anleitung zur Erstellung Ihres Stundenplans finden Sie auf der
Seite der Zentralen Studienberatung.
In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Einführungsveranstaltungen im ersten Semester zu besuchen (am besten sowohl die der Fachbereiche als auch der Fachschaften und zum Lehramt allgemein). Hilfe bei der Stundenplanerstellung geben die Fachstudienberater, die Fachschaften sowie die Zentrale Studienberatung.
Tipp für Hochschulwechsler
Wenn Sie von einer anderen Hochschule kommen, muss geprüft werden, welche Ihrer bisherigen Studienleistungen angerechnet werden können. Dies sind solche, die von Inhalt, Umfang und Prüfungsleistung mit denjenigen vergleichbar sind, die an der Universität Würzburg gefordert werden.
Konkrete Auskünfte, welche Leistungen anerkannt werden, erteilt die jeweilige
Fachstudienberatung.
Das Lehramtsstudium in Bayern wird durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) geregelt (neue Fassung vom März 2008):
www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http://by.juris.de/by/LehrPrO_BY_2008_rahmen.htm
Das Studium in Würzburg folgt darüber hinaus der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO) Hier finden Sie auch die Bestimmungen zum Erwerb des dem Lehramt korrespondierenden Bachelorabschluss. Von Belang sind außerdem die Regelungen in den Ergänzenden Bestimmungen zum "Freien Bereich" sowie die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) der einzelnen Unterrichtsfächer und der Erziehungswissenschaften:
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/pruefungs-_und_studienordnungen/
(Beachten Sie bitte, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand April 2011) die FSB großteils noch nicht veröffentlicht sind.)
Wenn Sie Ihr Studium vor dem WS 2009/10 aufgenommen haben, gilt für Sie die (nicht-modularisierte) Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) von 2002:
www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?purl=http://by.juris.de/by/LehrPrO_BY_2002_rahmen.htm
Alle prüfungsrelevanten Themen für das Zweite Staatsexamen regelt die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II):
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert und berät bei allgemeinen und fächerübergreifenden Fragen und Problemen.
Offene Sprechstunde (ohne Terminvereinbarung):
Mo-Fr 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14-16 Uhr
Ottostraße 16 (Dachgeschoss), 97070 Würzburg
Postanschrift:
Sanderring 2, 97070 Würzburg
E-Mail:
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de
Internet:
http://studienberatung.uni-wuerzburg.de
Erste Auskünfte erteilt der Telefonservice:
0931/31-83183 (Mo bis Fr 9-15 Uhr)
Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung für die einzelnen Unterrichtsfächer erfolgt durch die Institute, z.B. für Deutsch durch das Institut für deutsche Philologie. Ansprechpartner finden Sie in der
Gesamtliste der Fachstudienberater.
Prüfungsamt
Ansprechpartner zu allen Fragen, die mit den Lehramtsprüfungen in Zusammenhang stehen, sind für das Lehramt an Gymnasien Herr Klaus Spiegel und Frau Petra Eder.
Sprechzeiten: Mo - Fr, 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14-16 Uhr
Zwinger 32
97070 Würzburg
Zimmer 3
T 0931/31-82223
E-Mail:
lehramt@zv.uni-wuerzburg.de
Internet:
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/staatspruefungen/lehramt/
Bei allen Fragen, die die Anrechnung erbrachter Leistungen im modularisierten Lehramtsstudium betreffen, wenden Sie sich bitte an Frau Jennifer Stoeck und Herrn Karl-Heinz Putz
Sprechzeiten: Mo - Fr, 8-12 Uhr, Mi zusätzlich 14-16 Uhr
Zwinger 32
97070 Würzburg
Zimmer 1
T 0931/31-82884
E-Mail:
jennifer.stoeck@uni-wuerzburg.de bzw.
kh.putz@zv.uni-wuerzburg.de
Praktikumsamt
Das Praktikumsamt befindet sich im Wirsberg-Gymnasium.
Praktikumsamt für die Gymnasien in Unterfranken
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
T 0931/32115-17
Leiter:
OStR Michael Hunger
E-Mail:
mhunger@mbu-gym.de
Sprechzeiten: Mo-Fr, 8-12 Uhr
Internet:
http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/unterfranken/praktikumsamt/
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das ZfL hat u.a. die Aufgabe, die Lehrerbildung sowie die Bildungsforschung weiter zu entwickeln und ein Knotenpunkt im Netz von Studierenden, Lehrern aller Schularten, Hochschullehrern, Politik, Schulbehörden und Verbänden zu sein.
Der ZfL-Studi-Newsletter informiert über Angebote für Lehramtsstudierende:
http://www.zfl.uni-wuerzburg.de/index.php?id=186
Wittelsbacherplatz 1
Raum 014/015
97074 Würzburg
T 0931/31-80221
E-Mail:
zfl@uni-wuerzburg.de
Internet:
http://www.zfl.uni-wuerzburg.de
•
Studien- und Prüfungsordnungen
•
Stundenplanhilfe
•
Wohnmöglichkeiten
•
Checkliste für Erstsemester
•
BAföG
Tests zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Eignung zum Lehrerberuf finden Sie auf diesen Seiten:
www.cct-germany.de
www.dbb.de/lehrerstudie/start_fit_einleitung.php
Die hier wiedergegebenen Studieninformationen sind sorgfältig erstellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sie in Ausnahmefällen Fehler enthalten, veraltet sein oder nicht alle Sonderfälle wiedergeben. Bitte sichern Sie sich deshalb insbesondere bei zulassungs- und prüfungskritischen Themen auf den entsprechenden Internetseiten der Universität Würzburg bzw. der rechtsverbindlichen Quelle, im Regelfall der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, ab. Falls Sie eine Ungenauigkeit entdecken, freuen wir uns über einen Hinweis: am einfachsten per Mail an
studienberatung@zv.uni-wuerzburg.de.