
Die Magisterprüfung ist eine Hochschulprüfung, mit der ein Studium vieler Fächer der Philosophischen Fakultäten abgeschlossen werden kann. Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad "Magister Artium" bzw. "Magistra Artium", abgekürzt M.A., verliehen. Mit der Verleihung eines akademischen Grades bestätigt die Hochschule, dass der Absolvent die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie die Kenntnis der Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnisse seiner Fächer besitzt. Der Magisterabschluss ist hinsichtlich des Abschlussniveaus vergleichbar mit einem Diplom- oder Masterabschluss.
Da die Magisterprüfung eine akademische Prüfung (keine Staatsprüfung) ist, wird die Prüfungsordnung von jeder Universität selbst erstellt (aber ministeriell genehmigt), so dass sich von Hochschule zu Hochschule unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen, wählbare Fächerkombinationen und Prüfungsformen ergeben können. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher nur auf die Universität Würzburg. Neben der Magisterprüfung sind in den Philosophischen Fakultäten in einigen Studiengängen andere Abschlussprüfungen möglich.Die Promotion zum Dr.phil., die in vielen Bereichen Voraussetzung für eine Berufslaufbahn ist, setzt einen ersten erfolgreichen einschlägigen Studienabschluss (Magister, Master, Diplom oder Staatsexamen) voraus.
Das Magisterstudium wird durch die Studienordnung, die Magisterprüfungsordnung und die fürs Grundstudium relevante Zwischenprüfungsordnung für die Magister- und Lehramtsstudiengänge geregelt. Die Ordnungen finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamts .
Zum Wintersemester 2008/09 und 2009/10 wurden die Fächer der Philosophischen Fakultäten auf Bachelorstudiengänge umgestellt. Gleichzeitig wurden dann diese Fächer im Magisterstudium eingestellt, womit keine Neuimmatrikulationen ins 1. Fachsemester dieser Magisterfächer mehr möglich sind.
Für Quereinsteiger/Ortswechsler gilt: Prüfen Sie in unten stehender Liste, wann in dem jeweiligen Fach der letzte mögliche Studienbeginn war. Nur wenn Sie aufgrund von bereits absolvierten Studienzeiten oder aufgrund von Anrechnung von Studienleistungen in mindestens das Fachsemester kommen, in dem sich die Studienanfänger von damals jetzt befinden, können Sie sich dort noch einschreiben. Beachten Sie dabei bitte, dass bei einem Einstieg in ein höheres Semester keine Fristverlängerung für das Ablegen der Zwischenprüfung (spätestens im Anschluss an das fünfte Fachsemester) gewährt wird!
Die Aufnahme des Studienfaches Kunstpädagogik ist nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich. Sie wird nur vor einem Wintersemester angeboten. Nach bereits bestandener Eignungsprüfung kann das Fach aber wie die meisten anderen Fächer auch zum Sommersemester begonnen werden.
Für einige Fächer bestehen Zulassungsbeschränkungen. Bevor Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach einschreiben können, müssen Sie sich fristgerecht bewerben (Bewerbungsfrist für ein Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.) und eine Zulassung erhalten. Die Liste der aktuell zulassungsbeschränkten Fächer und den Link zur Online-Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.
Die Regelstudienzeit im Magisterstudium beträgt 9 Semester, die Höchststudiendauer (einschließlich Magisterarbeit und Prüfung) 12 Semester.
Der Magisterstudiengang umfasst das Studium eines Hauptfaches und zweier Nebenfächer. Die meisten Fächer unterscheiden sich im Grundstudium und in der Zwischenprüfung noch nicht nach Haupt- oder Nebenfach (sondern erst im Hauptstudium).
Detaillierte Informationen zum Studium der einzelnen Fächer finden Sie auf der Infoseite zum jeweiligen Studienfach.
Als Haupt- und Nebenfächer können folgende Fächer gewählt werden:
Eines der beiden Nebenfächer kann aus einer anderen Fakultät als den Philosophischen Fakultäten gewählt werden, wenn ein sinnvoller Zusammenhang mit dem Hauptfach besteht. Dabei kommen insbesondere folgende Nebenfächer aus anderen Fakultäten in Betracht:
Im Prinzip kann jedes dieser Fächer als Haupt- oder Nebenfach für die Drei-Fächer-Verbindung gewählt werden, einige nur als Nebenfach (s.o.). Es gibt jedoch ein paar Einschränkungen:
Spätestens nach dem fünften Semester muss man Zwischenprüfungen ablegen, und zwar im Hauptfach und einem Nebenfach nach Wahl (beim Zwei-Hauptfächer-Studium in beiden Hauptfächern). Die Prüfungen können auch getrennt voneinander, beispielsweise nach dem dritten und vierten Semester abgelegt werden. Wer bis nach dem fünften Semester nicht antritt, ist automatisch erstmals durchgefallen.
Hierbei gilt bezüglich der Nebenfächer das Nebenfach, in welchem das höhere Fachsemester vorliegt, als das Nebenfach, in dem die Zwischenprüfung abzulegen ist. Bei Nebenfächern mit jeweils denselben Fachsemestern erstreckt sich die Regelung dagegen auf beide Nebenfächer. Dabei kann aber das Nichtbestehen in einem Nebenfach durch das Bestehen der Wiederholungsprüfung in dem anderen Nebenfach geheilt werden. (Auch hier ist also nur in einem der beiden Nebenfächer die Zwischenprüfung erfolgreich abzulegen.)
Achtung: Die Wahl hinsichtlich der Zwischenprüfung in einem der beiden Nebenfächer ist dann eingeschränkt, wenn zu einem Hauptfach ein obligatorisches Nebenfach tritt (vgl. oben, Kombinationsregeln, 3.), das von der gleichen Zwischenprüfung abgedeckt wird. In diesem Fall ist die Zwischenprüfung in dem weiteren Nebenfach, das nicht der Fächergruppe des Hauptfaches und der des obligatorischen Nebenfaches angehört, abzulegen.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Prüfungsamt (Ref. 2.3 der Zentralverwaltung), Zwinger 32. Dort ist auch die Zwischenprüfungsordnung erhältlich, welche auch im Internet veröffentlicht wird. Jede der beiden Philosophischen Fakultäten hat einen Prüfungsausschuss für die Zwischenprüfung, der z.B. für Anrechnungsfragen zuständig ist. Die Anrechnung von einzelnen Scheinen fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachvertreter. Namen und Anschriften der Prüfungsvorsitzenden finden Sie ebenfalls im Internet auf den Seiten des Prüfungsamts.
Die Magisterprüfung umfasst die Anfertigung einer größeren wissenschaftlichen Hausarbeit (Magisterarbeit) innerhalb von sechs Monaten und die mündliche und/oder schriftliche Prüfung im Hauptfach und in beiden Nebenfächern bzw. beim Zwei-Hauptfächer-Studium in beiden Hauptfächern (bei Musikpädagogik auch eine praktische Prüfung) und dauert somit insgesamt etwa zwei Semester. Für die Durchführung der Magisterprüfung ist das Dekanat der Fakultät des Hauptfaches zuständig, wo auch die Magisterprüfungsordnung erhältlich ist (ebenso auch im Internet auf den Seiten des Prüfungsamts). Auf den Seiten der Dekanate finden sich viele Antragsformulare und Infoblätter zum Magisterstudium. Zu den Seiten der Dekanate gelangen Sie, wenn Sie auf der zentralen Fakultätenseite auf die jeweilige Fakultät (Philosophische Fakultät I oder II), dann auf der sich öffnenden Fakultätsseite auf „Fakultät“ und weiter auf „Dekanat“ bzw. „Magisterbüro“ klicken.
Eine erstmals nicht bestandene Magisterprüfung gilt als nicht abgelegt, wenn sie nach ununterbrochenem Fachstudium spätestens vor dem Ablauf des neunten Fachsemesters abgelegt worden ist (freier Prüfungsversuch).
Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung sind (u.a.):
Die Prüfungsordnung gibt nur die Zulassungsbedingungen zur Prüfung an; das Studium erschöpft sich aber nicht darin, die Zulassungsbedingungen zu erfüllen. Der auf eine wissenschaftliche Qualifikation orientierte Magister-Studiengang schließt ein beträchtliches Maß an Eigenstudium ein. Gerade im Hauptstudium bietet der Magisterstudiengang aufgrund der wenigen Pflichtveranstaltungen (4 Haupt-/Oberseminare) die Möglichkeit, das Studium individuell zu gestalten und auch Veranstaltungen anderer Fächer zu besuchen.
Der Studienverlauf ist in den einzelnen Fächern sehr unterschiedlich. Vor allem bei den Fächern, in denen auch Lehramtskandidaten studieren, gibt es im Grundstudium einen festgefügten stufenweisen Aufbau. Das Lehrangebot der Philosophischen Fakultäten unterscheidet sich (bis auf wenige Ausnahmen) nicht nach Studienabschlüssen; so haben in den Lehramtsfächern Lehramts- und Magisterstudenten praktisch das gleiche Grundstudium.
Folgende Fächer des Magisterstudienganges und des Studienganges Lehramt an Gymnasien sind im Grundstudium weitgehend gleich:
Lehramtsfach | äquivalente Magisterfächer |
Griechisch | Griechische Philologie |
Latein | Lateinische Philologie |
Geschichte | Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere und neueste Geschichte, Geschichtliche Hilfswissenschaften, Landesgeschichte (gemeinsames Grundstudium) |
Deutsch | Ältere deutsche Philologie, Neuere deutsche Literaturgeschichte, Deutsche Sprachwissenschaft, Didaktik der deutschen Sprache und Literatur (gemeinsames Grundstudium) |
Geographie | Kulturgeographie |
Englisch | Englische Sprachwissenschaft, Englische Literaturwissenschaft, Amerikanistik, Didaktik der englischen Sprache und Literatur, Kulturwissenschaft der englischsprachigen Länder (gemeinsames Grundstudium) |
Französisch | Galloromanische Philologie |
Italienisch | Italoromanische Philologie |
Spanisch | Iberoromanische Philologie |
sonderpädagogische Fachrichtung | Sonderpädagogik |
In anderen Fächern richtet sich das Studium oft nach dem Lehrangebot und dem persönlichen Interesse, so dass hier der Begriff "Studiengang" nicht mit einer vorgeschriebenen Lehrveranstaltungsabfolge assoziiert werden sollte.
Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiter führende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!
Namen und Adressen der Fachstudienberater finden Sie in unserer Fachstudienberaterübersicht.
Die Zentrale Studienberatung hilft in allgemeinen und fachübergreifenden Fragen. Sie befindet sich in der Ottostr. 16 (Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg, Tel. 0931/31 2914) und hat Mo - Fr von 8-12 und zusätzlich Mi 14-16 Uhr geöffnet (auch in den Semester- und Schulferien).
Das Internetangebot der Studentenkanzlei informiert umfassend über Themen wie Bewerbung, Einschreibung, Studiengangwechsel, Doppelstudium, Studienbeiträge, Beurlaubung, Exmatrikulation oder auch Studienförderung/Stipendien. Dort finden Sie auch alle dazugehörigen Antragsformulare, die Zulassungsgrenzwerte (NCs) vergangener Semester, aktuelle Fristen und Termine und vieles mehr.
Auch ein Besuch der Internetseiten von
Studierendenvertretung, Fachschaften und Fachschaftsinitiativen lohnt sich: Hier finden sich nicht nur viele Infos über Hochschulpolitik und die Termine der nächsten Studierendenfeten, sondern auch zahlreiche Hinweise und Tipps –bis zu kompletten Stundenplanempfehlungen für die ersten Semester– , die Studienanfängern den Einstieg ins Studium erheblich erleichtern können.
Anschriften und Internetadressen der Fachschaften finden Sie bei den Informationen des jeweiligen Studienfaches.