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Der Magisterabschluss

Die Magisterprüfung ist eine Hochschulprüfung, mit der ein Studium vieler Fächer der Philosophischen Fakultäten abgeschlossen werden kann. Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad "Magister Artium" bzw. "Magistra Artium", abgekürzt M.A., verliehen. Mit der Verleihung eines akademischen Grades bestätigt die Hochschule, dass der Absolvent die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten sowie die Kenntnis der Grundlagen und wesentlichen Forschungsergebnisse seiner Fächer besitzt. Der Magisterabschluss ist hinsichtlich des Abschlussniveaus vergleichbar mit einem Diplom- oder Masterabschluss.

Da die Magisterprüfung eine akademische Prüfung (keine Staatsprüfung) ist, wird die Prüfungsordnung von jeder Universität selbst erstellt (aber ministeriell genehmigt), so dass sich von Hochschule zu Hochschule unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen, wählbare Fächerkombinationen und Prüfungsformen ergeben können. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher nur auf die Universität Würzburg. Neben der Magisterprüfung sind in den Philosophischen Fakultäten in einigen Studiengängen andere Abschlussprüfungen möglich.Die Promotion zum Dr.phil., die in vielen Bereichen Voraussetzung für eine Berufslaufbahn ist, setzt einen ersten erfolgreichen einschlägigen Studienabschluss (Magister, Master, Diplom oder Staatsexamen) voraus.

Das Magisterstudium wird durch die Studienordnung, die Magisterprüfungsordnung und die fürs Grundstudium relevante Zwischenprüfungsordnung für die Magister- und Lehramtsstudiengänge geregelt. Die Ordnungen finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamts .

Aktuelle Hinweise

Zum Wintersemester 2008/09 und 2009/10 wurden die Fächer der Philosophischen Fakultäten auf Bachelorstudiengänge umgestellt. Gleichzeitig wurden dann diese Fächer im Magisterstudium eingestellt, womit keine Neuimmatrikulationen ins 1. Fachsemester dieser Magisterfächer mehr möglich sind.
Für Quereinsteiger/Ortswechsler gilt: Prüfen Sie in unten stehender Liste, wann in dem jeweiligen Fach der letzte mögliche Studienbeginn war. Nur wenn Sie aufgrund von bereits absolvierten Studienzeiten oder aufgrund von Anrechnung von Studienleistungen in mindestens das Fachsemester kommen, in dem sich die Studienanfänger von damals jetzt befinden, können Sie sich dort noch einschreiben. Beachten Sie dabei bitte, dass bei einem Einstieg in ein höheres Semester keine Fristverlängerung für das Ablegen der Zwischenprüfung (spätestens im Anschluss an das fünfte Fachsemester) gewährt wird!

Studienbeginn und Studiendauer

Die Aufnahme des Studienfaches Kunstpädagogik ist nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich. Sie wird nur vor einem Wintersemester angeboten. Nach bereits bestandener Eignungsprüfung kann das Fach aber wie die meisten anderen Fächer auch zum Sommersemester begonnen werden. 

Für einige Fächer bestehen Zulassungsbeschränkungen. Bevor Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Fach einschreiben können, müssen Sie sich fristgerecht bewerben (Bewerbungsfrist für ein Wintersemester: 15.7.; Sommersemester: 15.1.) und eine Zulassung erhalten. Die Liste der aktuell zulassungsbeschränkten Fächer und den Link zur Online-Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei.

Die Regelstudienzeit im Magisterstudium beträgt 9 Semester, die Höchststudiendauer (einschließlich Magisterarbeit und Prüfung) 12 Semester. 

Fächer

Der Magisterstudiengang umfasst das Studium eines Hauptfaches und zweier Nebenfächer. Die meisten Fächer unterscheiden sich im Grundstudium und in der Zwischenprüfung noch nicht nach Haupt- oder Nebenfach (sondern erst im Hauptstudium).
Detaillierte Informationen zum Studium der einzelnen Fächer finden Sie auf der Infoseite zum jeweiligen Studienfach.

Als Haupt- und Nebenfächer können folgende Fächer gewählt werden:

Fächer der Philosophischen Fakultät I

  • Kulturgeographie (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Volkskunde (letzter Studienbeginn SS 09
  • Alte Geschichte L (letzter Studienbeginn SS 09
  • Mittelalterliche Geschichte L (letzter Studienbeginn SS 09
  • Neuere und Neueste Geschichte (L) (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Geschichtliche Hilfswissenschaften L (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Landesgeschichte L (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Kunstgeschichte L (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Klassische Archäologie *, L, (G), (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Vor- und frühgeschichtliche Archäologie *, L, (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Altorientalistik * (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Ägyptologie * (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Vergleichende indogermanische Sprachwissenschaft *, L, (G) (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Lateinische Philologie *, L, G (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Griechische Philologie *, L, G (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Indologie * (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Ältere deutsche Philologie (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Neuere deutsche Literaturgeschichte (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Deutsche Sprachwissenschaft (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Didaktik der deutschen Sprache und Literatur (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Englische Sprachwissenschaft (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Englische Literaturwissenschaft (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Amerikanistik (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Didaktik der engl. Sprache und Literatur (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Kulturwissenschaft der englischsprachigen Länder (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Galloromanische Philologie (L) (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Italoromanische Philologie (L) (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Iberoromanische Philologie (L) (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Musikwissenschaft *, L (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Musikpädagogik *, E (letzter Studienbeginn SS 08)

Fächer der Philosophischen Fakultät II

  • Pädagogik (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Sonderpädagogik (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Schulpädagogik (einschl. Grundschulpädagogik und -didaktik) (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Kunstpädagogik E (letzter Studienbeginn WS 08/09)
  • Philosophie (letzter Studienbeginn SS 08)
  • Evangelische Theologie (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Psychologie (nur als Nebenfach) (letzter Studienbeginn SS 09)

weitere mögliche Nebenfächer

Eines der beiden Nebenfächer kann aus einer anderen Fakultät als den Philosophischen Fakultäten gewählt werden, wenn ein sinnvoller Zusammenhang mit dem Hauptfach besteht. Dabei kommen insbesondere folgende Nebenfächer aus anderen Fakultäten in Betracht: 

  • Katholische Theologie (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Öffentliches Recht (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Kriminologie/Strafrecht (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Informatik (letzter Studienbeginn SS 09)
  • Betriebswirtschaftslehre (letzter Studienbeginn WS 07)
  • Volkswirtschaftslehre (letzter Studienbeginn WS 07)

Hinweise:

  • *   Bei diesen Fächern der Phil. Fakultät I ist alternativ auch die Kombination von zwei Hauptfächern (ohne Nebenfach) möglich. beide Fächer müssen dann jedoch dieser Fakultät zugehörig und in der Tabelle mit * gekennzeichnet sein!
  • E   Bei der Immatrikulation ist der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung erforderlich.
  • L, G    Bei diesen Fächern (als Haupt- oder Nebenfach) muss bei der Meldung zur Zwischenprüfung das Latinum bzw. Graecum nachgewiesen werden (bei Musikwissenschaft erst bis zur Magisterprüfung).
  • (L), (G)   Nur wenn das Fach als Hauptfach studiert wird, muss das Latinum bzw. Graecum (bis zur Zwischenprüfung) nachgewiesen werden. (Bei Klassische Archäologie.: Graecum erst bis zur Magisterprüfung. Bei den romanischen Sprachen können alternativ zum Latinum auch Kenntnisse in einer weiteren romanischen Sprache nachgewiesen werden.)
  • In allen in obiger Liste genannten Fächern ist keine Immatrikulation im ersten Fachsemester mehr möglich. Als potentieller Orstwechsler/Quereinsteiger beachten Sie bitte die Informationen oben auf dieser Seite unter "Aktuelle Hinweise"!

Kombinationsregeln

Im Prinzip kann jedes dieser Fächer als Haupt- oder Nebenfach für die Drei-Fächer-Verbindung gewählt werden, einige nur als Nebenfach (s.o.). Es gibt jedoch ein paar  Einschränkungen: 

  1. Bei Vor- und frühgeschichtlicher Archäologie als Hauptfach kann nur eines der beiden Nebenfächer aus der folgenden Gruppe gewählt werden: Alte Geschichte - Mittelalterliche Geschichte - Neuere und Neueste Geschichte - Landesgeschichte - Geschichtliche Hilfswissenschaften
  2. Für folgende Fächergruppierungen gilt, dass zum Hauptfach aus einer dieser Gruppen jeweils ein Nebenfach aus der gleichen Gruppe gewählt werden muss, das andere Nebenfach dieser Gruppe aber nicht angehören darf:  
    • Fächergruppe Geschichte: Alte Geschichte - Mittelalterliche Geschichte - Neuere und Neueste Geschichte - Landesgeschichte - Geschichtliche Hilfswissenschaften;
    • Fächergruppe Germanistik: Ältere deutsche Philologie - Neuere deutsche Literaturgeschichte - Deutsche Sprachwissenschaft - Didaktik der deutschen Sprache und Literatur;
    • Fächergruppe Anglistik: Englische Sprachwissenschaft - Englische Literaturwissenschaft - Amerikanistik - Didaktik der englischen Sprache und Literatur - Kulturwissenschaft der englischsprachigen Länder
  3. Ausgeschlossen ist die Verbindung von drei Fächern aus einer der folgenden Gruppen:
    • Galloromanische, Iberoromanische, Italoromanische Philologie   
    • Pädagogik, Schulpädagogik, Sonderpädagogik.     

Studienaufbau

Zwischenprüfung

Spätestens nach dem fünften Semester muss man Zwischenprüfungen ablegen, und zwar im Hauptfach und einem Nebenfach nach Wahl (beim Zwei-Hauptfächer-Studium in beiden Hauptfächern). Die Prüfungen können auch getrennt voneinander, beispielsweise nach dem dritten und vierten Semester abgelegt werden. Wer bis nach dem fünften Semester nicht antritt, ist automatisch erstmals durchgefallen.

Hierbei gilt bezüglich der Nebenfächer das Nebenfach, in welchem das höhere Fachsemester vorliegt, als das Nebenfach, in dem die Zwischenprüfung abzulegen ist. Bei Nebenfächern mit jeweils denselben Fachsemestern erstreckt sich die Regelung dagegen auf beide Nebenfächer. Dabei kann aber das Nichtbestehen in einem Nebenfach durch das Bestehen der Wiederholungsprüfung in dem anderen Nebenfach geheilt werden. (Auch hier ist also nur in einem der beiden Nebenfächer die Zwischenprüfung erfolgreich abzulegen.)

Achtung: Die Wahl hinsichtlich der Zwischenprüfung in einem der beiden Nebenfächer ist dann eingeschränkt, wenn zu einem Hauptfach ein obligatorisches Nebenfach tritt (vgl. oben, Kombinationsregeln, 3.), das von der gleichen Zwischenprüfung abgedeckt wird. In diesem Fall ist die Zwischenprüfung in dem weiteren Nebenfach, das nicht der Fächergruppe des Hauptfaches und der des obligatorischen Nebenfaches angehört, abzulegen.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Prüfungsamt (Ref. 2.3 der Zentralverwaltung), Zwinger 32. Dort ist auch die Zwischenprüfungsordnung erhältlich, welche auch im Internet veröffentlicht wird. Jede der beiden Philosophischen Fakultäten hat einen Prüfungsausschuss für die Zwischenprüfung, der z.B. für Anrechnungsfragen zuständig ist. Die Anrechnung von einzelnen Scheinen fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Fachvertreter. Namen und Anschriften der Prüfungsvorsitzenden finden Sie ebenfalls im Internet auf den Seiten des Prüfungsamts.

Magisterprüfung

Die Magisterprüfung umfasst die Anfertigung einer größeren wissenschaftlichen Hausarbeit (Magisterarbeit) innerhalb von sechs Monaten und die mündliche und/oder schriftliche Prüfung im Hauptfach und in beiden Nebenfächern bzw. beim Zwei-Hauptfächer-Studium in beiden Hauptfächern (bei Musikpädagogik auch eine praktische Prüfung) und dauert somit insgesamt etwa zwei Semester. Für die Durchführung der Magisterprüfung ist das Dekanat der Fakultät des Hauptfaches zuständig, wo auch die Magisterprüfungsordnung erhältlich ist (ebenso auch im Internet auf den Seiten des Prüfungsamts). Auf den Seiten der Dekanate finden sich viele Antragsformulare und Infoblätter zum Magisterstudium. Zu den Seiten der Dekanate gelangen Sie, wenn Sie auf der zentralen Fakultätenseite auf die jeweilige Fakultät (Philosophische Fakultät I oder II), dann auf der sich öffnenden Fakultätsseite auf „Fakultät“ und weiter auf „Dekanat“ bzw. „Magisterbüro“ klicken.

Eine erstmals nicht bestandene Magisterprüfung gilt als nicht abgelegt, wenn sie nach ununterbrochenem Fachstudium spätestens vor dem Ablauf des neunten Fachsemesters abgelegt worden ist (freier Prüfungsversuch).

Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung sind (u.a.):

  • das abgeschlossene Grundstudium (Zwischenprüfung in zwei Fächern und beim Hauptfach-Zwei-Nebenfächer-Studium zusätzlich die Scheine des Grundstudiums im 3. Fach),
  • zwei Haupt- oder Oberseminare im Hauptfach und
  • je ein Haupt- oder Oberseminar in jedem Nebenfach bzw. zwei Haupt- oder Oberseminare im zweiten Hauptfach.
  • Bei einigen Fächern wird zusätzlich das Latinum und/oder Graecum verlangt (siehe Fächerliste oben), meistens sogar schon bis zur Zwischenprüfung.     

Studieninhalte

Die Prüfungsordnung gibt nur die Zulassungsbedingungen zur Prüfung an; das Studium erschöpft sich aber nicht darin, die Zulassungsbedingungen zu erfüllen. Der auf eine wissenschaftliche Qualifikation orientierte Magister-Studiengang schließt ein beträchtliches Maß an Eigenstudium ein. Gerade im Hauptstudium bietet der Magisterstudiengang aufgrund der wenigen Pflichtveranstaltungen (4 Haupt-/Oberseminare) die Möglichkeit, das Studium individuell zu gestalten und auch Veranstaltungen anderer Fächer zu besuchen.

Der Studienverlauf ist in den einzelnen Fächern sehr unterschiedlich. Vor allem bei den Fächern, in denen auch Lehramtskandidaten studieren, gibt es im Grundstudium einen festgefügten stufenweisen Aufbau. Das Lehrangebot der Philosophischen Fakultäten unterscheidet sich (bis auf wenige Ausnahmen) nicht nach Studienabschlüssen; so haben in den Lehramtsfächern Lehramts- und Magisterstudenten praktisch das gleiche Grundstudium. 

Folgende Fächer des Magisterstudienganges und des Studienganges Lehramt an Gymnasien sind im Grundstudium weitgehend gleich:  

Lehramtsfach

äquivalente Magisterfächer

Griechisch

Griechische Philologie

Latein

Lateinische Philologie

Geschichte

Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere und neueste Geschichte, Geschichtliche Hilfswissenschaften, Landesgeschichte (gemeinsames Grundstudium)

Deutsch

Ältere deutsche Philologie, Neuere deutsche Literaturgeschichte, Deutsche Sprach­wissenschaft, Didaktik der deutschen Sprache und Literatur (gemeinsames Grundstudium)

Geographie

Kulturgeographie

Englisch

Englische Sprachwissenschaft, Englische Literaturwissenschaft, Amerikanistik, Didaktik der englischen Sprache und Literatur, Kulturwissenschaft der englischsprachigen Länder (gemeinsames Grundstudium)

Französisch

Galloromanische Philologie

Italienisch

Italoromanische Philologie

Spanisch

Iberoromanische Philologie

sonderpädagogische Fachrichtung

Sonderpädagogik

In anderen Fächern richtet sich das Studium oft nach dem Lehrangebot und dem persönlichen Interesse, so dass hier der Begriff "Studiengang" nicht mit einer vorgeschriebenen Lehrveranstaltungsabfolge assoziiert werden sollte.

Studienberatung

Studienfachberatung

Die Fachstudienberater erteilen detaillierte und weiter führende Auskünfte über Studieninhalte und den Studienaufbau. Die Fachstudienberatung sollte insbesondere auch bzgl. eines geplanten Wechsels an die Uni Würzburg bzw. Quereinstiegs in den jeweiligen Studiengang (Einstieg in ein höheres Fachsemester) hinsichtlich der Prüfung einer möglichen Anrechnung bereits (an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang) erbrachter Leistungen kontaktiert werden!  

Namen und Adressen der Fachstudienberater finden Sie in unserer Fachstudienberaterübersicht.

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung hilft in allgemeinen und fachübergreifenden Fragen. Sie befindet sich in der Ottostr. 16 (Postanschrift: Sanderring 2, 97070 Würzburg, Tel. 0931/31 2914) und hat Mo - Fr von 8-12 und zusätzlich Mi 14-16 Uhr geöffnet (auch in den Semester- und Schulferien).

Studentenkanzlei

Das Internetangebot der Studentenkanzlei informiert umfassend über Themen wie Bewerbung, Einschreibung, Studiengangwechsel, Doppelstudium, Studienbeiträge, Beurlaubung, Exmatrikulation oder auch Studienförderung/Stipendien. Dort finden Sie auch alle dazugehörigen Antragsformulare, die Zulassungsgrenzwerte (NCs) vergangener Semester, aktuelle Fristen und Termine und vieles mehr.

Studierendenvertretung und Fachschaften

Auch ein Besuch der Internetseiten von Studierendenvertretung, Fachschaften und Fachschaftsinitiativen lohnt sich: Hier finden sich nicht nur viele Infos über Hochschulpolitik und die Termine der nächsten Studierendenfeten, sondern auch zahlreiche Hinweise und Tipps –bis zu kompletten Stundenplanempfehlungen für die ersten Semester– , die Studienanfängern den Einstieg ins Studium erheblich erleichtern können.

Anschriften und Internetadressen der Fachschaften finden Sie bei den Informationen des jeweiligen Studienfaches.