Richtlinien der Universität Würzburg

Die Universität Würzburg hat Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten erlassen (zuletzt geändert durch Senatsbeschluss vom 13.12.2000), die für alle Mitglieder der Universität verbindlich sind.

Auf Grundlage der Richtlinien wurden Vertrauenspersonen (Ombudsmänner) und eine ständige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingesetzt.

 

Vertrauenspersonen

Als Vertrauenspersonen (Ombudsmänner) gemäß § 9 der Richtlinien wurden bestellt:

Ständige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Die nach § 10 der Richtlinien gebildete ständige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens besteht aus folgenden Mitgliedern:

DFG-Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft einzuhalten.

Zur Beratung und Unterstützung hat die DFG ein Ombudsmanngremium eingesetzt.