Zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt oder Lehrvergütungen gewährt werden.
Die Informationen auf dieser Seite richten sich sowohl an die mit der Beantragung von Lehraufträgen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultäten, als auch an die hierüber mit der Durchführung von Lehraufgaben betrauten Lehrbeauftragten selbst.
Die Vorschriften für die Erteilung eines Lehrauftrages / einer Lehrvergütung wurden zum 1. Oktober 2008 neu gefasst. Auf der Basis der neuen Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften (LLHVV) wurden Richtlinien zur Vergabe von Lehraufträgen und Lehrvergütungen an der Universität Würzburg und ein entsprechender Vergütungskatalog erarbeitet.
Richtlinien der Universität Würzburg
Vergütungskatalog im Sinne des § 3 Abs. 7 der Richtlinien
Allgemeine Hinweise zum Verfahren:
Für die erstmalige Erteilung eines Lehrauftrages / einer Lehrvergütung ist es erforderlich, dass zusammen mit dem Antrag die zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der Verwaltung eingereicht werden. Diese Unterlagen bestehen aus
* mind. Hochschulabschlusszeugnis
(in besonders begründeten Ausnahmefällen:
gutachterliche Stellungnahme zur pädagogischen Eignung)
alternativ: Promotions- oder Habilitationsurkunde,
* kurzer tabellarischer Lebenslauf,
* unterzeichneter Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue,
* unterzeichneter Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation
Es wird nachdrücklich darum gebeten, immer die aktuellen "Online-Versionen" der Formulare zu verwenden (bitte keine lokal gespeicherten Dateiversionen verwenden)!
Hinweis:
Obwohl manche dieser Unterlagen für Beschäftigte der Universität an anderer Stelle möglicherweise schon vorliegen, kann die Erteilung eines Lehrauftrages durch die erneute Einreichung beschleunigt werden.
Da die Zahlung der Vergütung NICHT vom Landesamt für Finanzen abgewickelt wird, sondern direkt vom zuständigen Referat der Verwaltung der Universität, kann nicht auf eventuell bereits mitgeteilte Überweisungsdaten zugegriffen werden. Zur Abrechnung eines besoldeten Lehrauftrages ist daher die Angabe einer gültigen Bankverbindung unbedingt erforderlich.
Hier geht's zu den erforderlichen Vordrucken !
Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter in der Studentenkanzlei:
Heike Bopp, Tel. (0931) 31-82247 oder
Reinhold Gröner, Tel. (0931) 31-82770, Fax: (0931) 31-87168