Beschaffung von Kopierern

Die Beschaffung von Kopiergeräten (Miete, Leasing, Kauf) sowie der Abschluss diesbezüglicher Wartungsverträge ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch das Referat 5.2 zulässig.

Informationen zur Vorgehensweise erhalten Sie bei Frau Weippert unter der Rufnummer 31-82047.