Auf Grund gesetzlicher Vorgaben ist die Universität Würzburg verpflichtet, Beschaffungen über 29.750 Euro (einschl. MwSt) Gesamtauftragswert (wiederkehrende Beschaffungen innerhalb eines Jahres oder Beschaffungen von verschiedenen Dienststellen werden hier zusammen betrachtet) durch ein förmliches Vergabeverfahren nach der VOL/A (öffentliche Ausschreibung, offenes Verfahren) zu vergeben.
Die Universität ist außerdem bestrebt, eine möglichst große Bündelung des Beschaffungswesens zu erreichen, um einerseits günstigere Preise durch ein größeres Beschaffungsvolumen zu erzielen und andereseits den Aufwand der Angebotseinholung und Preisverhandlung für die einzelnen Dienststellen so gering wie möglich zu halten.
Da die Universität sich durch Rahmenverträge vertraglich bindet, ist der Ankauf grundsätzlich nur beim Rahmenvertragspartner vorzunehmen. Auch Beschaffungen über Sonder- oder Drittmittel bilden hier keine Ausnahme.
Für folgende Artikel wurden Rahmenverträge abgeschlossen: