Seit dem 01.05.2004 gilt die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (KorruR). Eine wesentliche Auswirkung dieser überarbeiteten Richtlinie ist die Verpflichtung der Universität zur Führung einer Liste über alle Beschaffungen, die über einem Wert von 2.500,00 € (Endpreis inkl. MwSt., Skonto, Rabatt) liegen. Um auf zu erwartende Anfragen des Ministeriums und/oder des Obersten Rechnungshofes schnell reagieren zu können, werden diese Angaben für die Universität Würzburg zentral beim Referat 3.3 gesammelt. Daher ist bei jeder Beschaffung über diesem Wert der nachfolgende Erfassungsbogen auszufüllen und zu übermitteln. Beschaffung die über die Rahmenverträge der Universität Würzburg abgewickelt werden (z.B. Möbel, PCs, Beamer, Notebooks usw.) sind von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Rundschreiben V/1-520.400-05 vom 04.02.2005. Der Erfassungsbogen muss online, über unten stehendes Formular, ausgefüllt werden.