Informationsmaßnahmen und Aufklärungsaktionen sind zentrale Elemente in der betrieblichen Suchtprävention. Auf Veranstaltungen des Arbeitskreises Suchthilfe und der Suchtberatung, in Broschüren und im Intranet werden die Beschäftigten zu folgenden Themenschwerpunkten informiert:
- zum Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln
Ziel ist es, Wissen zu vermitteln, das einen eigenen verantwortungsvollen Konsum sowie eine realistische Einschätzung des Konsumrisikos verschiedener Suchtmitteln ermöglicht. Damit stellt die Information zu diesen Themenschwerpunkten eine vorbeugende Maßnahme dar und ist gleichzeitig Teil des Gesundheitsmanagements.
- zu riskantem Konsum
Diese Informationen stellen somit die Maßnahme zur Erhöhung der Arbeitssicherheit dar (vgl. Anhang 1).
- zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten
Betriebliche Regelungen zum Umgang mit suchtmittelauffälligen Beschäftigten stellen ein hervorragendes Instrument der Frühintervention bei Abhängigkeitserkrankungen dar. Damit tragen die Informationen darüber zu einer frühzeitigen Unterstützung von Sucht(mittel)abhängigen oder -gefährdeten bei (vgl. Anhang 2).