Kernaufgabe der hauptamtlichen Fachkraft ist die Beratung sucht(mittel-)auffälliger und suchtgefährdeter Beschäftigter, sowie derjenigen Personen, die im Kollegen- oder Mitarbeiterkreis mit sucht(mittel-)auffälligen und -gefährdeten Personen zu tun haben. Die Fachkraft berät Mitarbeiter/innen und Vorgesetzte auch zur Prävention.
Beratung bei Fragen oder Problemen im Umgang mit Suchtmitteln
Beratung bei suchtmittelbedingten Problemen am Arbeitsplatz
Beratung zur Prävention von gesundheitlichen Gefährdungen
Sind suchtkranke Beschäftigte wiederholt am Arbeitsplatz auffällig geworden und haben eine Behandlung angetreten, hat es sich in vielen Fällen bewährt, dass im Sinne eines Fallmanagements die Suchtberatung alle Beteiligten bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz berät und unterstützt wie auch die Nachsorgemaßnahmen koordiniert.
Zu den weiteren Aufgaben der Suchtberatung gehören in Absprache mit der Hochschulleitung und dem Arbeitskreis Suchthilfe - z. T. in Kooperation mit der Betriebsärztlichen Untersuchungsstelle und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Personalrat, anderen Einrichtungen und Personen aus dem wissenschaftlichen oder klinischen Bereich - die Konzeptionierung, Begleitung und Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
Weitere Tätigkeitsfelder betreffen die Öffentlichkeitsarbeit und die Qualitätssicherung:
Die hauptamtlich tätige Fachkraft legt der Hochschulleitung und dem Arbeitskreis Suchthilfe einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Er umfasst mindestens die Evaluation und Dokumentation der Beratungsfälle, der Kontakte zu anderen internen Stellen und externen Hilfeeinrichtungen. Ebenfalls in dem Tätigkeitsbericht dokumentiert werden wollte die Teilnahme der Fachkraft an Weiterbildungen, Supervision und Netzwerktreffen, sowie die Durchführung von Veranstaltungen (auch in Zusammenarbeit mit anderen internen Stellen). Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und Zielerreichungen im Berichtsjahr sowie Ziele für die weitere Arbeit schließen den Bericht ab.