Hinweise auf Online-Spielsucht am Arbeitsplatz sind:
Gibt es konkrete Hinweise, sollte der/die Vorgesetzte den/die auffällige/n Mitarbeiter/in wie bei anderen Auffälligkeiten am Arbeitsplatz direkt ansprechen.
Zeigt der/die Mitarbeiter/in keine Einsicht und ändert er/sie sein/ihr Verhalten nicht, sollte nach dem Fünf-Stufenplan des Suchtpräventionskonzepts vorgegangen werden.
Information und Beratung zum Vorgehen am Arbeitsplatz bekommen Beschäftigte der Universität und des Universitätsklinikums bei der Suchtberatungsstelle.