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  • Weihnachten im Foyer der Neuen Uni am Sanderring. Bild: Robert Emmerich
University Archives

Gründungsprivileg

Das päpstliche Gründungsprivileg

Papst Bonifaz IX. (1389 – 1404) stellte auf Bitten des Würzburger Bischofs Johann von Egloffstein am 10. Dezember 1402 das Privileg zur Gründung einer Hochschule aus.

Diese Urkunde war die rechtlich notwendige Voraussetzung und Grundlage zur Errichtung einer Universität. Der aus Pergament bestehenden Urkunde hängt das päpstliche Bleisiegel an seidenen Fäden an. Der neuen Stiftung werden alle üblicherweise erteilten Privilegien und Rechte uneingeschränkt gewährt.

Auf Ewig – perpetuis temporibus – soll die Hochschule Bestand haben. Es soll in Würzburg das studium generale ad instar studii Bononiensis geben – die Würzburger Hochschule soll nach dem Vorbild der Universität von Bologna gestaltet werden.

Die Universität war von Beginn an als Volluniversität mit allen vier Fakultäten privilegiert, mit Schwerpunkten auf Theologie und Jura.