Dem Senat gehören an:
fünf Vertreter und Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen,
ein/e Vertreter/in der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter/innen,
ein/e Vertreter/in der sonstigen Mitarbeiter/innen,
ein/e Vertreter/in der Studierenden und
die Frauenbeauftragte der Hochschule.
Die Mitglieder der Hochschulleitung und der Ärztliche Direktor wirken in den Sitzungen beratend mit.
Die Zusammensetzung des Senats: Senatoren
Der Senat
- beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist,
- beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (Forschung, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Erfüllung des Gleichstellungsauftrags),
- bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs (u.ä.),
- beschließt Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- nimmt zu den von Berufungsausschüssen beschlossenen Vorschlägen für die Berufung von Professoren und Professorinnen Stellung,
- beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fakultätsrats Vorschläge für die Bestellung von Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
- beschließt über die Erteilung der Würde eines Ehrensenators/einer Ehrensenatorin, eines Ehrenbürgers/einer Ehrenbürgerin oder eines Ehrenmitglieds der Hochschule,
- beschließt über die Bestätigung der Vorschläge für die Bestellung der nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrats,
- wirkt in sonstigen Angelegenheiten mit, soweit dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes vorgesehen ist.