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Stufenweise Wiedereingliederung

 

Die stufenweise Wiedereingliederung hat zum Ziel arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben. Kostenträger der stufenweisen Wiedereingliederung sind in der Regel die Krankenkassen, bzw. der Rentenversicherungsträger. Voraussetzung ist die Empfehlung des behandelnden Arztes. Möglich ist die stufenweise Wiedereingliederung nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die stufenweise Wiedereingliederung kann den Beschäftigten dabei behilflich sein.

- Ihre berufliche Belastbarkeit zu erkennen

- Ihre Selbstsicherheit wiederzugewinnen und die Angst von Überforderung oder Krankheitsrückfall abzubauen.

Für weitergehende Informationen werden Sie sich bitte an ihre jeweilige Krankenkasse.