Bildungsinländer

Als Bildungsinländer gelten Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Bildungsinländer sind zulassungsrechtlich Deutschen gleichgestellt.

EU-Ausländer

sind Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.
Zulassungsrechtlich sind EU-Ausländer Deutschen gleichgestellt. Das gleiche gilt für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören (Island, Liechtenstein und Norwegen).

 

Nähere Informationen bezüglich Deutschkenntnissen und Vorbereitungskursen können sie hier nachlesen.

Julius-Maximilians-Universität Würzburg