Rückerstattung von Beiträgen

Wer zum nächsten Semester die Hochschule wechseln oder verlassen will, sich aber bereits rückgemeldet hat, kann einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Generell ist die Rückerstattung von bereits entrichteten Beiträgen für das betreffende Semester  nur dann möglich, wenn sowohl der Antrag auf Exmatrikulation als auch der Antrag auf Rückerstattung spätestens am ersten Tag des Vorlesungszeitraums des jeweiligen Semesters bei der Zentralverwaltung der Universität Würzburg, Referat 2.2, eingegangen sind und dem Antrag auf Rückerstattung der Studierendenausweis (Chipkarte) beigefügt ist.


Nach Beginn des Vorlesungszeitraums ist keine Rückerstattung mehr durch die Universität möglich! Einzige Ausnahme: Die bzw. der Studierende wird spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule zugelassen und immatrikuliert und der Antrag auf Rückerstattung mit dem Studierendenausweis (Chipkarte) geht innerhalb dieser Frist ein. Als Nachweis dieser Voraussetzungen sind dem Antrag auf Rückerstattung der Zulassungsbescheid und eine Immatrikulationsbescheinigung der neuen Hochschule beizufügen.


Den Antrag auf Rückerstattung finden Sie hier, die Vorlesungstermine hier.