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Rahmenvorgaben

Die Umsetzung der Studienreform liegt im Wesentlichen bei den Bundesländern, die sich in der Kultusministerkonferenz koordinieren, etwa in der Formulierung gemeinsamer Strukturvorgaben für die neuen Studiengänge. Die Kultusministerkonferenz arbeitet dabei eng mit der Hochschulrektorenkonferenz und dem Wissenschaftsrat zusammen.

Auch die Gremien der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), vor allem Senat und Plenum, verabschieden regelmäßig Beschlüsse und Empfehlungen zur Unterstützung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses.