
Mit der Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist zugleich eine stärkere Autonomie der Hochschulen bei der Einrichtung von Studiengängen verbunden. Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben daher die Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für Studiengänge, die Akkreditierung, beschlossen. "Akkreditierung" bedeutet das Durchlaufen eines Begutachtungsverfahrens: Im Auftrag der Hochschulen prüfen dazu berechtigte Akkreditierungsagenturen, ob ein Studiengang fachlich-inhaltlich und hinsichtlich seiner Berufsrelevanz bestimmten Mindestanforderungen genügt. Entscheidend ist dabei die Mitwirkung externer Gutachter sowohl aus der Fachwissenschaft als auch der Berufspraxis. Die Zertifizierung wird für einen begrenzten Zeitraum (5 bis 7 Jahre) ausgesprochen, danach ist eine Re-Akkreditierung erforderlich.
Das Instrument der Akkreditierung soll nicht zur Vereinheitlichung der Studienangebote führen, sondern Transparenz und Qualität der Leistungen und Angebote sicherstellen. Die Entwicklung unterschiedlicher Studiengangprofile ist auf der Grundlage struktureller Rahmenvorgaben und formulierter Qualitätskriterien ausdrücklich erwünscht. Mit der Einführung von Akkreditierungsverfahren sind verschiedene Intentionen verbunden:
Der 1998 eingerichtete Akkreditierungsrat ist eine unabhängige, länderübergreifende Einrichtung mit Sitz beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz. In ihm wirken Vertreter und Vertreterinnen der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis zusammen. Der Akkreditierungsrat stimmt sich mit vergleichbaren Institutionen auf internationaler Ebene ab. Laut Gesetz vom 15.Februar 2005 wurde der Akkreditierungsrat in die "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" übergeführt.
Die Stiftung trägt dabei die Verantwortung für vergleichbare Qualitätsstandards insofern, dass sie die Akkreditierung von Agenturen vornimmt, die ihrerseits die Akkreditierung von Studiengängen nach einem formalisierten, objektivierbaren Verfahren durchführen. Die Agenturen und die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Fall einer erfolgreichen Begutachtung das Siegel der Stiftung der Qualitätssicherung, sie soll Studierbarkeit eines Studiengangs nachweisen, Transparenz schaffen und Vielfalt ermöglichen.
Die Stiftung fungiert auch als zentrale Dokumentationsstelle für das Akkreditierungswesen und verwaltet die Datenbank der in Deutschland akkreditierten Studiengänge.
Die im Stiftungsgesetz aufgelisteten Aufgaben der Stiftung sind u.a.:
Die Organe der Stiftung sind der
Derzeit sind in Deutschland zehn Agenturen berechtigt, im Auftrag der Hochschulen Programmakkreditierungen durchzuführen und das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben. Fächerübergreifende Agenturen akkreditieren dabei Studiengänge aller Fachrichtungen, während fachlich gebundene Agenturen auf einzelne Fächer bzw. Fächergruppen spezialisiert sind.
Fächerübergreifende Agenturen:
Fachlich gebundene Agenturen:
Bis auf die Agentur AKAST sind die Agenturen auch berechtigt, Verfahren der Systemakkreditierung durchzuführen.
Was wird begutachtet?
Im Rahmen der Erstakkreditierung eines Studiengangs werden verschiedene Bereiche unter dem Aspekt der Qualität und Internationalität begutachtet:
Formaler Verfahrensablauf
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems hat zur Folge, dass alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert sind. Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden. Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten.
Verfahrensablauf
Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Stellt eine Hochschule bei einer von ihr ausgewählten Agentur einen Antrag auf Systemakkreditierung, der kurze Darstellungen der Einrichtung und ihrer internen Steuerungs- und Qualitätssicherungssysteme im Bereich von Studium und Lehre umfasst, führt die Agentur zunächst eine Vorprüfung durch, ob die Zulassungsvoraussetzungen für die Systemakkreditierung erfüllt sind. Kommt die betreffende Agentur zu einem positiven Ergebnis, setzt sie eine Gutachtergruppe ein, die sich aus drei Mitgliedern mit Erfahrung auf dem Gebiet der Hochschulsteuerung und der hochschulinternen Qualitätssicherung, einem studentischen Mitglied mit Erfahrungen in der Hochschulselbstverwaltung und der Akkreditierung und einem Mitglied aus der Berufspraxis zusammensetzt. Jeweils ein Mitglied der Gutachtergruppe sollte über Erfahrung in der Hochschulleitung, in der Studiengestaltung und in der Qualitätssicherung von Studium und Lehre verfügen. Außerdem sollte ein Mitglied der Gutachtergruppe aus dem Ausland kommen.
Die Begutachtung des hochschulinternen Qualitätssicherungssystems erfolgt unter Berücksichtigung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Kriterien für die Systemakkreditierung sowie der Allgemeinen Regeln zur Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung. Den Vorgaben des Akkreditierungsrates zufolge beinhaltet das Verfahren insgesamt zwei Vor-Ort-Begehungen, eine Programmstichprobe und eine Merkmalsstichprobe.
Die Gutachterinnen und Gutachter der Systemakkreditierung fertigen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Programmstichprobe einen Bericht mit einer Beschlussempfehlung für die Systemakkreditierung an. Der Bericht der Gutachterinnen und Gutachter muss eine Bewertung enthalten, ob die in der Merkmals- und der Programmstichprobe festgestellten Qualitätsmängel eine systemische Ursache haben. Die Akkreditierungskommission der Agentur entscheidet auf der Basis des Gutachterberichts und der Beschlussempfehlung unter Würdigung der Stellungnahme der Hochschule. Sie spricht die Akkreditierung aus oder versagt sie; eine Akkreditierung unter Auflagen ist nicht möglich.