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EU-Projekt "Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit durch diskriminierungsfreie(re) Arbeitsbewertung an Hochschulen"

EU-Projekt "Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit durch diskriminierungsfreie(re) Arbeitsbewertung an Hochschulen

Frauen in der Europäischen Union verdienen immer noch weniger als ihre männlichen Kollegen, obwohl der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher und gleichwertiger Arbeit seit langem im Grundgesetz, Bürgerlichen Gesetzbuch und in den Amsterdamer Verträgen rechtlich verankert ist. Mit der geringeren Entlohnung ist nicht gemeint, dass z.B. eine Sekretärin, welche nach BAT eingestuft ist, weniger verdient als ein Sekretär in der gleichen BAT-Eingruppierung, sondern vielmehr, dass die Arbeit einer Sekretärin (ein typisch weiblicher Beruf) nach dem BAT wesentlich schlechter bewertet wird als die Arbeit eines männlichen Kollegen in einem für ihn typischen Berufszweig.

Deswegen hat die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF) 1999 ein wissenschaftliches Forschungsprojekt initiiert, das – im europäischen Kontext – die Umsetzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit durch diskriminierungsfreie(re) Arbeitsbewertung an Hochschulen untersuchen sollte Dieses Projekt wurde von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert und von der Gewerkschaft ÖTV unterstützt. Mit der Durchführung war die Sozialforschungsstelle Dortmund beauftragt.

Projektziele

Im Rahmen des Forschungsprojektes sollte überprüft werden, ob durch die Anwendung eines veränderten Arbeitsbewertungsverfahrens dem Grundsatz der Entgeltgleichheit besser Rechnung getragen werden kann. In dem Projekt kamen Bewertungsinstrumente zum Einsatz, die nach ExpertInnenmeinung wesentlich besser geeignet sind als der BAT, den gewandelten Arbeitsanforderungen nicht nur an "frauentypischen", sondern auch an "männertypischen" Arbeitsplätzen gerecht zu werden.

Projektdurchführung

Exemplarisch wurden an vier Hochschulen (Augsburg, Berlin, Bielefeld und Dortmund) mit jeweils einer Gruppe von Hochschulsekretärinnen und zwei männlichen Vergleichsgruppen Tätigkeitsanalysen anhand geschlechtsneutraler Kriterien erarbeitet und eine Selbsterhebung durchgeführt.

Projektergebnisse

Das Ergebnis aus den Tätigkeitsbeschreibungen der Hochschulsekretariate zeigte, dass in mehr als drei Viertel der Fälle die Tätigkeiten im Hochschulsekretariatsbereich höhere Punktwerte erzielten als in den männlich dominierten Vergleichstätigkeiten und dass die Anwendung einer diskriminierungsfreieren Arbeitsbewertung auf jeden Fall zu einer deutlichen Aufwertung der Sekretariatstätigkeiten führen würde.

Ausführlichere Informationen zum entwickelten Analyseinstrument der Arbeitsbewertung in Anlehnung an das Arbeitsbewertungssystem ABAKABA sowie zu Projektdurchführung und –ergebnissen finden Sie hier.

Eine kurze Präsentation der Ergebnisse des Forschungsprojekts finden Sie außerdem hier auf den Seiten der BuKoF.